Gute und engagierte Mitarbeiter kosten Geld. Lohndrückerei und die Umgehung tariflicher Standards haben noch nie für Qualitätsverbesserungen im ÖPNV gesorgt. Das ist das Credo des Plenarantrages der Koalitionsfraktionen, der am Donnerstag im Landtag diskutiert wird. Worum geht es:
Der Bundesrat hat auf Initiative von NRW und weiteren Bundesländern einen Gesetzentwurf zur Veränderung des Personenbeförderungsgesetzes beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes zur Sicherung von Qualitäts- und Sozialstandards im öffentlichen Personennahverkehr (PBefG-Änderungsgesetz)“ soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Beschäftigten im ÖPNV gewährleisten, die Entscheidungshoheit der Aufgabenträger über ihr ÖPNV-Angebot erhalten und die Chancengleichheit der kommunalen Verkehrsunternehmen sichern. Im Bundestag ist der Entwurf umstritten, weil die Union dagegen ist.
Der SPD im Landtag von Nordrhein-Westfalen geht es jedoch darum, Dumpinglöhne im ÖPNV zu verhindern und gleiche Wettbewerbschancen für alle Anbieter von Verkehrsleistungen zu schaffen. Nur auf Bundesebene kann mit der entsprechenden Ausgestaltung des Personenbeförderungsgesetzes wirksam Abhilfe geschaffen werden. Die Möglichkeiten des Landes, über das eigene Gesetz zum ÖPNV Fehlentwicklungen entgegen zu wirken, sind zwar ausgeschöpft, aber letztlich nicht ausreichend.
Der Antrag dient der politischen Unterstützung des Vorhabens. Es kommt jetzt darauf an, dass in Berlin für den sinnvollen Gesetzentwurf geworben wird. Die Union muss ihre Blockadehaltung aufgeben.
Drucksache 16/14394
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