Anfang März haben sich die Gewerkschaften und die Landesregierung darauf geeinigt, die Gehaltserhöhung im Angestelltenbereich des Öffentlichen Dienstes inhaltsgleich auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes zu übertragen. Dabei erhalten diese, ebenso wie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, seit dem 1. April 2017 zwei Prozent mehr Geld, mindestens aber 75 Euro, und ab dem 1. Januar 2018 nochmal 2,35 Prozent mehr. Außerdem wird es keinen Abzug von 0,2-Prozent-Punkten mehr zum Versorgungsfonds geben. Mit dem Gesetz, das in erster und zweiter Lesung am 5. April gelesen und verabschiedet worden ist, werden dafür die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Mit dieser Vereinbarung ist für beide Seiten ein fairer und guter Kompromiss gefunden worden.
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