Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung bei Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften werden zum Ende der Legislaturperiode die Bedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst weiter verbessert. Die wesentlichen Änderungen sind folgende:
Das Gesetz passt Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes an die Reform des Pflegeversicherungsrechts an, ein Pflegezuschlag und ein Kinderpflegeergänzungszuschlag werden eingeführt – daher der Name des Gesetzes. Das Land übernimmt Schmerzensgeldansprüche für Beschäftigte, die im Dienst Opfer von Gewalt werden, wenn die Person, die den Schaden versursacht hat, nicht zahlen kann. Dies gilt auch dann, wenn diese Person schuldunfähig war oder fahrlässig gehandelt hat. Die Besoldung für Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen wird auf A 14 angehoben.
Viele Spezialkräfte der Polizei erhalten höhere Erschwerniszulagen, die Fahndungsgruppe Staatsschutz erhält erstmals eine solche Zulage.
Anwärter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst erhalten eine Zulage in Höhe von 90 Prozent ihrer Anwärterbezüge. Damit soll die Ausbildung deutlich attraktiver werden, da in den Kommunen ein erheblicher Mangel an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern herrscht. Um mehr Beamtinnen und Beamte zur Fortsetzung ihres Dienstes über die Altersgrenze hinaus zu motivieren, werden finanzielle Anreize gegeben.
Drucksache 16/14676
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