Mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung setzen die regierungstragenden Fraktionen die sogenannte Schuldenbremse in Landesrecht um.
Nachdem es in der Verfassungskommission zu keiner Einigung über die Aufnahme einer Schuldenregel in die Verfassung gekommen war, wird dies nun einfachgesetzlich geregelt. Die Anhörung war dabei sehr hilfreich, so dass mit einem Änderungsantrag im Ausschuss nun noch einige Verbesserungen umgesetzt worden sind. So werden die genauen Details über die Kreditaufnahme in Ausnahmefällen nun mit Zustimmung des Landtags geregelt, und es wird ein Tilgungszeitraum festgeschrieben.
Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass die damit umgesetzte Regelung sich im Gleichklang mit den Ländern bewegt, die ebenfalls eine Regelung in der Landeshaushaltsordnung haben, so beispielsweise Baden-Württemberg.
Insgesamt gilt für uns, dass wir den Spielraum, den die grundgesetzlichen Regelungen uns bieten, auch nutzen. Keine Regelung zu treffen, wäre fahrlässig für das Land.
Drucksache 16/14686
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