Unberechtigt: Vorsicht bei der Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung

Unberechtigt: Vorsicht bei der Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung

Unberechtigt: Vorsicht bei der Nutzung von Mautdaten für die Strafverfolgung 150 150 Rüdiger Weiß

Die CDU fordert auf Bundesebene, den Ermittlungsbehörden Zugriff auf die Daten der Autobahnmaut für LKW zu gestatten. Die SPD-Fraktion hält das für datenschutz- und verfassungsrechtlich problematisch. Die Maut bietet die technische Möglichkeit, Bewegungsprofile von allen LKW – und nach der Einführung der PKW-Maut künftig auch von allen PKW – zu erstellen. Zweck des Mautsystems ist aber, die Abrechnung der Maut für die Verkehrsteilnehmer möglichst einfach und gerecht zu gestalten – nicht sie zu überwachen. Das haben alle Parteien bei der Einführung der Maut versprochen – auch die CDU. Dieses Versprechen darf die Politik nicht einfach brechen. Der Staat darf nicht massenhaft Unbeteiligte unter Generalverdacht stellen.