Der Bau der L821n ist aus verschiedenen Gründen vor Ort hoch umstritten. Insbesondere die ursprüngliche Intention der gewünschten Entlastung für die Ortsdurchfahrten wird immer wieder angezweifelt, zuletzt öffentlich durch Straßen NRW (Hellweger Anzeiger vom 01.02.2018, Lokalteil Bergkamen). Vor dem Hintergrund eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde die Straße mehrfach hinten angestellt. Dennoch ist für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro im Landesstraßenausbauplan vorgesehen.
Daher frage ich:
- Wie hoch ist die aktuelle Einschätzung der Gesamtkosten der Maßnahme?
- Wie stellt sich die aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Maßnahme dar?
- Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Durchführung der Maßnahme mit einem Ratsbeschluss vom 28.06.2017 an konkrete Bedingungen geknüpft. Darunter fallen die Herabstufung der L821 zwischen K 16 und L654 zur Kreisstraße, sowie die Herabstufung der L664 zwischen Werner Straße (B23) und L654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße, die Bereitstellung der Fördermittel/Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße/Kampstraße/Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger unter Abstimmung der Umgestaltung mit der Stadt Bergkamen, sowie die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max.7,5 t) beider Ortsdurchfahrten. Wann genau ist vor diesem Hintergrund mit einem Baubeginn zu rechnen?
- Die ursprüngliche Intention der Straßenplanung war die Entlastung der vorhandenen Ortsdurchfahrten. Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden?
- Wofür ist der oben genannte Betrag im Landesstraßenausbauplan in Höhe von 100.000 Euro in 2018 vorgesehen?