Wirtschaftsminister Pinkwart war im Juni 2018 in London, um mit britischen Vertretern aus Wirtschaft und Politik Gespräche über den Brexit zu führen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Auslandsbüro der Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.Invest in London eröffnet, das laut eigenen Aussagen Impulse für Firmenansiedlung britischer Unternehmen in NRW liefern soll.
Auffällig an der Auslandsreise des Ministers ist, dass der Brexit-Beauftragte der nordrheinwestfälischen Landesregierung, Friedrich Merz, der Delegation der Landesregierung nicht angehörte. Dieser Umstand verstärkt die herrschende Ratlosigkeit zu der Frage, welche Rolle der Brexit-Beauftragte überhaupt spielen soll. In seiner Aufgabenbeschreibung steht, dass er als Berater der Landesregierung, sowie als Vermittler und Ansprechpartner sowohl für britische Unternehmen in NRW, als auch für die NRW-Wirtschaft in Großbritannien tätig sein soll. Noch im März 2018 verkündete Friedrich Merz großspurig, dass der Brexit eine große Chance für NRW sei, und er sich dafür einsetzen werde, den Brexit zu „versilbern“ (Westdeutsche Zeitung, 17.03.2018).
Die Opposition kann sich darin bestätigt fühlen, dass der benannte Beauftragte keinen Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich für die Zeit nach dem Brexit leistet und damit obsolet ist.
Aus diesen Umständen ergeben sich folgende Fragen:
- Warum war der Brexit-Beauftragte der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht Teil der Delegation von Minister Pinkwart, obwohl ausdrücklich und explizit über das Verhältnis zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union gesprochen wurde?
- Worin genau liegt die beratende Tätigkeit des Brexit-Beauftragten der Landesregierung im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich?
- Ist der Brexit-Beauftragte der Landesregierung im Rahmen seiner Tätigkeit in Bezug auf die Auslandsreise von Minister Pinkwart tätig geworden?
- Welchen Mehrwert verspricht sich die Landesregierung von ihrem Brexit-Beauftragten, wenn dieser offensichtlich von zentralen Treffen zwischen Vertretern der Landesregierung und Vertretern aus Politik und Wirtschaft des Vereinigten Königreichs ausgeschlossen wird?
- Inwiefern steht der Brexit-Beauftragte der Landesregierung im Rahmen seiner Tätigkeit überhaupt in Kontakt zu Vertretern aus Politik und Wirtschaft des Vereinigten Königreichs?