Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Notfallhilfe

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Notfallhilfe

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Notfallhilfe 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, sich für ein Abkommen „zur grenzüberschreitenden medizinischen Notfallhilfe“ einzusetzen (S. 116).

Grenzüberschreitende Notfallhilfe bildet einen besonderen Bereich innerhalb der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In kaum einem anderen Bereich haben reibungslos funktionierende Abläufe, klare Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie ein schneller Zugriff einen so direkten Einfluss auf den Schutz von Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in diesem Bereich ist alternativlos, denn sie hilft, Leben zu retten.

Umso bedauerlicher ist es, dass die Landesregierung in ihren Ankündigungen zu einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Notfallhilfe maximal unkonkret bleibt. Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte 2017 ist sie diesbezüglich weder konkreter, noch öffentlich wahrnehmbar aktiv geworden.

Kaum nachvollziehbar ist diese Passivität vor allem vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission im Rahmen einer „Cross-Border-Review“ eine ganze Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufzeigt – die Ergebnisse dieser Studie sind seit 2017 bekannt und wurden von der Kommission im September desselben Jahres in einer Mitteilung zu „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“ noch einmal zusammengefasst.

In der Review gibt die Kommission neben einer Darstellung des konkreten Problems auch Handlungsempfehlungen für die jeweilige Ebene ab. Allein im Bereich der NRW-betreffenden grenzüberschreitenden Hindernisse in der Notfallhilfe gibt es vier Fälle, in denen die regionale Ebene direkt aufgefordert wird, tätig zu werden. Dabei geht es etwa um unterschiedliche Qualifikationsstufen von Rettungspersonal. Während in Deutschland und Belgien Rettungspersonal nur die Befugnis haben, grundlegende lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ist das niederländische Personal ausgebildet, erweiterte Maßnahmen durchzuführen. In der Praxis bedeutet das, dass deutsches und belgisches Rettungspersonal in den Niederlanden bestimmte Maßnahmen nicht durchführen können, solange kein niederländisches entsprechend geschultes Personal anwesend ist, und andersrum dass niederländisches Personal in Deutschland und Belgien nur grundlegende lebensrettende Maßnahmen durchführen dürfen, obwohl sie für weitergehende Maßnahmen geschult wären. Entsprechend kommen erstbehandelte Patienten in unterschiedlichen Stadien in Krankenhäusern an, je nachdem von welchem Rettungspersonal sie behandelt wurden. Die Kommission legt zur Beseitigung dieses Problems dringend nahe, auf regionaler Ebene gemischte Einsatzgruppen für den Rettungsdienst zu etablieren und regelmäßig grenzüberschreitende Trainings stattfindenden zu lassen.

Weitere Probleme resultieren laut der „Review“ aus den Unterschieden in den Gesundheitssystemen, die sich vor allem auf die Zusammenarbeit von Krankenhäusern auswirken. Weiter bestehen nach wie vor große arbeitsrechtliche Probleme für Pflegefachpersonal, das grenzüberschreitend tätig wird. Zusätzlich moniert die Kommission, dass die Unterschiede in der Ausstattung und den eintrainierten Abläufen, die rechtlichen Unsicherheiten und die mangelnde Interoperabilität von Kommunikationssystemen von Rettungsdiensten ein starkes Hindernis für grenzüberschreitende Notfallhilfe darstellen. Auch zur Lösung dieser Probleme sieht die Kommission die regionale Ebene in der Pflicht.

Ob all diese Punkte Einzug in das von der Landesregierung versprochene Abkommen finden, bleibt unklar.

So bleiben Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.
 
Deshalb fragen wie die Landesregierung:

1. Inwiefern ist die Landesregierung in Bezug auf ein grenzüberschreitendes Abkommen zur medizinischen Notfallhilfe bereits aktiv geworden?
2. Mit wem soll dieses Abkommen konkret geschlossen werden?
3. Welche Fachbereiche und Partner sollen in die Verhandlungen des versprochenen Abkommen integriert werden?
4. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um eine besser Vorbereitung nordrhein-westfälischen Rettungspersonals auf grenzüberschreitende Einsätze zu ermöglichen?
5. In Bezug auf welche der in der „Cross-Border-Review“ identifizierten grenzüberschreitenden Hindernisse im Bereich „Notfallhilfe“ ist die Landesregierung bisher tätig geworden?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier