Die Geschichte Nordrhein-Westfalens ist, wie seine Bürgerinnen und Bürger, eng mit Europa verbunden. Kaum ein anderes Bundesland profitiert so stark vom europäischen Einigungsprozess, wie NRW.
Kontakte, Ausflüge und Reisen nach Belgien oder in die Niederlande sind für uns selbstverständlich. Außerdem fließen jährlich etwa 2,46 Mrd. Euro EU-Fördermittel von Brüssel nach Nordrhein-Westfalen. Weitere hunderte Millionen Euro stehen für Austauschprogramme, Wissenschaftsförderung und andere Projekte zur Verfügung. Eine detaillierte Übersicht aller EU-Fördermittel, die NRW erhält, bietet die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. Unsere wichtigsten Handelspartner sind unsere europäischen Nachbarn.
Wir liegen also nicht nur geographisch im Herzen Europas – wir tragen es auch in unseren Herzen. Die Bedeutung der Europäischen Union für Nordrhein-Westfalen spiegelt sich bisher allerdings nicht in unserer Landesverfassung wider. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt es in der nordrhein-westfälischen Verfassung kein „Europabekenntnis“.
Landesverfassung wird 70 Jahre alt
Dieses Jahr wird unsere Landesverfassung 70 Jahre alt. Seit ihrer Unterzeichnung 1950 hat sich Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt – nicht nur als Teil der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch als Teil der Europäischen Union. Gerade jetzt, in Zeiten des Umbruchs auf dem gesamten europäischen Kontinent, ist ein starkes Signal für ein geeintes Europa wichtig. Ein Signal für Frieden, Wohlstand und Fortschritt und gegen Nationalismus, Egoismus und Rückwärtsgewandtheit.
In unserer Landesverfassung sind die zentralen Werte und die Identität unserer Gesellschaft verankert. Ich setze mich dafür ein, dass auch die europäischen Werte in unserer Verfassung verankert werden.
Was wir von Hessen lernen können
Acht Bundesländer haben es bereits vorgemacht: Nun müssen wir dem guten Beispiel folgen. In Hessen konnten die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden. 82,4% stimmten für ein klares Bekenntnis zu Europa. Seit 2018 heißt es deshalb in Art. 64 der hessischen Landesverfassung: „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.“
Deshalb setze ich mich für einen Europa-Artikel in der Nordrhein-Westfälischen Landesverfassung ein.