#TagDesGrundgesetzes: 3 Fakten über die Verfassung der Deutschen

#TagDesGrundgesetzes: 3 Fakten über die Verfassung der Deutschen

#TagDesGrundgesetzes: 3 Fakten über die Verfassung der Deutschen 2560 1706 Rüdiger Weiß

Heute – am 23. Mai 2020 – feiern wir 71 Jahre deutsches Grundgesetz (GG). Ursprünglich als Provisorium bis zur Wiedervereinigung vorgesehen, wurde das GG 1949 feierlich verkündet. Einen Tag darauf, nachdem die drei westlichen Besatzungsmächte und die Länder der Verfassung zustimmten, trat das Grundgesetz in Kraft. Als die DDR am 3. Oktober 1990 der Bundesrepublik Deutschland beitrat, wurde das GG schließlich zur gesamtdeutschen Verfassung.

Gut zu wissen: 3 Fakten über das Grundgesetz

Zum diesjährigen Tag des Grundgesetzes haben wir drei Fakten über die Verfassung der Deutschen für euch zusammengestellt.

  • Die Abstimmung über das Grundgesetz verlief zunächst nur in zehn von elf westdeutschen Bundesländern positiv, denn: Der Bayrische Landtag lehnte das GG mehrheitlich ab. Wieso das Grundgesetz schließlich auch für Bayern galt? Die bayrischen Abgeordneten beschlossen, das GG doch anzunehmen, falls mindestens zwei Drittel der anderen Bundesländer zustimmten – und hielten sich so trotz Ablehnung eine Möglichkeit zum Beitritt offen.

  • Im Verlauf von 71 Jahren GG ist ungefähr jeder zweite Artikel verändert worden – einige davon sogar mehrfach. Vielleicht ist diese Offenheit für Veränderungen auch ein Grund dafür, warum sich das Grundgesetz so lange bewährt hat.

  • Warum die Verfassung der Deutschen Grundgesetz heißt? Weil es sich dabei ursprünglich um ein Provisorium handelte. Es wurde weder vom Volk in einem Referendum ratifiziert noch wurde damit ein neuer deutscher Nationalstaat gegründet – es vereinte lediglich die drei westlichen Besatzungszonen.

Weitere Infos gibt’s hier:

Bundeszentrale für politische Bildung

Bundesregierung, Artikelserie “Der Weg zum Grundgesetz”