In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, sich sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen und konstruktiv daran mitzuwirken, die Interoperabilität der vorhandenen und künftigen europäischen und nationalen Datenbanken zwecks eines effektiveren Datenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Bund und den Bundesländern zu ermöglichen und zu verbessern (S.114). Zu diesem Zweck wolle man eine Bundesratsinitiative einbringen. Weiter versprechen CDU und FDP, dass Ausländer- und Asylbehörden Zugriff auf im Schengener Informationssystem (SIS) gespeicherte Daten erhalten sollen (S. 116). Darüber hinaus kündigt Schwarz-Gelb an, sich stärker an den europäischen Sicherheitsbehörden Europol und Eurojust zu beteiligen, und gegebenenfalls Experten aus Nordrhein-Westfalen dorthin zu entsenden (S. 117).
Tatsächlich hat der Bundesrat in seiner 967. Sitzung am 27.04.2018 auf Initiative NordrheinWestfalens eine Stellungnahme zu zwei Kommissionsvorschlägen zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen verabschiedet. Ende 2017 finalisierte die Europäische Kommission jeweils eine Initiative zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, sowie Asyl und Migration.
Neben dem SIS gibt es mit Eurodac und VIS aktuell zwei weitere Informationssysteme, mithilfe derer sicherheitsrelevante Daten europaweit ausgetauscht werden können. Die Kommission schlägt darüber hinaus die Schaffung drei weiterer Informationssysteme vor (Einreise/Ausreisesystem (EES), Europäisches Reiseinformations-und -genehmigungssystem (ETIAS) und Europäsches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)). Diese sechs einander ergänzenden Informationssysteme sollen anhand eines Europäischen Suchportals (ESP) und eines gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten (gemeinsamer BMS), sowie mithilfe eines gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR) und eines Detektors für Mehrfachidentitäten (MID) gebündelt werden.
Angesichts der Dimension des angestrebten Daten- und Informationsaustausches und der strukturellen Komplexität ist eine Verbesserung der Interoperabilität der einzelnen Systeme durch die von der Kommission vorgeschlagene Bündelung in der Nutzung wahrscheinlich. Welche Auswirkungen und Vorteile die Vorschläge der Kommission allerdings für die Landesebene bedeuten, wird weder in den Kommissionsdokumenten noch in der Stellungnahme des Bundesrats abschließend beantwortet.
In seinem Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung lediglich auf „Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens […] die Länder in den anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozess eng einzubinden“.
Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.
Deshalb frage ich die Landesregierung:
- Welche weiteren Schritte hat die Landesregierung im Nachgang des Bundesratsbeschlusses zu einer verbesserten Interoperabilität von europäischen und nationalen Datenbanken unternommen?
- Inwieweit steht Nordrhein-Westfalen im Dialog mit der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen?
- Wie wird Zugriff nordrhein-westfälischer Ausländer- und Asylbehörden – vor allem auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes – auf das SIS konkret gewährleistet?
- Welche Auswirkungen haben die Vorschläge der Kommission nach Einschätzung der Landesregierung auf Nordrhein-Westfalen?
- Inwieweit beteiligt sich NRW stärker bei Europol und Eurojust im Vergleich zur letzten Legislaturperiode 2012-2017?