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Symbolbild, Quelle: Unsplash

Nachhaltigkeit auf allen Ebenen: Die wichtigsten Maßnahmen und Strategien im Überblick

Nachhaltigkeit auf allen Ebenen: Die wichtigsten Maßnahmen und Strategien im Überblick 2560 1696 Rüdiger Weiß

In einer globalisierten Welt müssen wir Verantwortung übernehmen und die Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam angehen. Nachhaltigkeit spielt in allen Bereichen eine wichtige Rolle. Nicht alleine die Umwelt und unsere Lebensgrundlagen müssen wir für nachfolgende Generationen erhalten, wir müssen auch dafür sorgen, dass die Lebensqualität auf der ganzen Welt verbessert wird. Globalisierung muss gerecht gestaltet und Frieden gesichert werden.

In den letzten Jahren hat ein Paradigmenwechsel auf verschiedensten Ebenen stattgefunden. Auf internationaler Ebene beispielsweise durch UN und EU, auf staatlicher sowie wirtschaftlicher Ebene, aber auch bei jedem Einzelnen. Was politisch bereits umgesetzt wurde und welche Maßnahmen man selbst ergreifen kann, erfahren Sie in diesem Überblick.

Die Vereinten Nationen und die SDGs

Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030. Dabei verpflichteten sich die Mitglieder zu 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft und die Bewahrung der Lebensgrundlagen – den sogenannten „Sustainable Development Goals“, kurz SDGs. Diese Ziele basieren auf drei Säulen der Nachhaltigkeit, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte umfassen. Die 17 Ziele werden durch 169 Unterziele ergänzt. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Verantwortung tragen alle – Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – in allen Ländern.

Auf der Konferenz über nachhaltige Entwicklung in Rio 2012 beschlossen die Mitglieder die Entwicklung der Ziele, die vor allem regional und lokal umgesetzt werden sollen. 2015 wurden diese Ziele dann auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in New York von der Generalversammlung verabschiedet.

Quelle: Bundesregierung

Europäische Verträge bis “Green Deal” – Nachhaltigkeit auf EU-Ebene

Die EU sieht sich als Spitzenreiter, der globale Standards vorgibt. Im Vertrag der Europäischen Union ist die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit festgeschrieben. In Artikel 3 heißt es: „Die EU wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.“

2001 beschloss der Europäische Rat die erste Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, bei der die heutige, aber auch künftige Generationen im Fokus stehen. Sie soll einen politischen Rahmen geben, der Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und soziale Integration verbindet.

Diese Nachhaltigkeitsstrategie ist angesichts der 2015 von der UN verabschiedeten Ziele veraltet. Die Kommission legte daher das Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Europa bis 2030“ vor, in dem die Umsetzung der Ziele und mögliche Maßnahmen dargestellt werden. 2019 verkündete die Europäische Kommission den „Green Deal“ – einen Plan, wie Europa der erste klimaneutrale Kontinent bis 2050 werden soll. Im Vordergrund steht die Förderung einer effizienten Ressourcennutzung und umfasst alle Wirtschaftszweige. Davon sollen alle profitieren und niemand zurückgelassen werden.

Nachhaltigkeit auf Bundesebene

Auch in Deutschland spielt Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. 2002 wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, die stetig weiterentwickelt wird. Dies geschieht unter anderem mit Hilfe öffentlicher Konsultationen. 2016 gab es eine Neuauflage, die auch die Ziele der UN behandelt. Auf der Seite der Bundesregierung, wird konkret zusammengefasst, was bisher auf staatlicher Ebene für die einzelnen Ziele geschehen ist.

Außerdem hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit anderen Organisationen eine Kampagne gestartet, die mehr Bewusstsein in der breiten Gesellschaft schaffen und Engagement fördern soll. Dafür gibt es Veranstaltungen in verschiedenen Städten zu unterschiedlichen Themen, die die 17 Nachhaltigkeitsziele betreffen.

Stillstand bei NRW’s Nachhaltigkeitsstrategie

NRW beschloss 2016 die erste Nachhaltigkeitsstrategie und hielt Nachhaltigkeitstagungen und Online-Diskussionen ab. Darüber hinaus hat sich das LAG 21 Netzwerk gegründet, in dem viele Kommunen, Verbände, Institutionen und Privatpersonen zusammenarbeiten. Dabei entwickeln sie Nachhaltigkeitsstrategien und stellen Wissen zur Verfügung. Auf Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit sich zu informieren und auszutauschen. Die Landesregierung kündigte an bis 2019 die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes weiterzuentwickeln. Dazu kam es bisher nicht.

Kommunen und ihr Weg zur Nachhaltigkeit

Viele Kommunen arbeiten daran nachhaltiger zu werden. Sie übernehmen dabei auch oft Verantwortung, wenn die Landesregierung selbst noch nicht tätig wurde. Projekte der EU aber auch von LAG 21 fördern Städte und Kommunen in ihren Vorhaben. Der Kreis Unna beispielsweise ist eine der nachhaltigen Kommunen in NRW.

Verschiedene Bundesinstitute, Organisationen und Stiftungen haben gemeinsam das Projekt „SDG-Indikatoren für Kommunen“ gestartet. Dabei sollen Kriterien identifiziert werden, mithilfe derer die Umsetzung der gemeinsamen Ziele überprüft werden können. Die Daten werden auf der Seite wegweiser-kommunen.de der Bertelsmann Stiftung gesammelt und ausgewertet.

Was Corporate Social Responsibility bedeutet

Viele Unternehmen sind sich der Relevanz von Nachhaltigkeit und ihre Verantwortung bewusst und haben bereits eigene Strategien entwickelt. Die sogenannten Corporate Social Responsibility (CSR) – die Verantwortung von Unternehmen der Umwelt und Gesellschaft gegenüber – sind Maßnahmen, die sie vornehmen und die über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Die meisten progressiven und modernen Unternehmen haben und profitieren von CSR.

Die Global Reporting Initiative, der UN Global Compact und das World Business Council for Sustainable Development haben einen SDG-Compass für Unternehmen entwickelt, der als Leitfaden für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der SDGs dient.

Was jede*r Einzelne tun kann

Aber auch die Zivilgesellschaft ist verantwortlich. Jeder kann kleine Veränderungen in seinem Alltag vornehmen. Die Maßnahmen, um den gemeinsamen Zielen näher zu kommen, findet man zum Beispiel auf der Seite der Verbraucher Zentrale NRW, sowie auf der Nachhaltigkeitsseite des NRW Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Dort sind alle nützlichen Tipps und Links zu weiteren Seiten gegliedert.

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung des interkulturellen Austauschs

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung des interkulturellen Austauschs 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „[d]ie seit 2014 bestehende Kooperation mit Schlesien und der Region Hauts-de-France im Rahmen des ‚Kleinen Weimarer Dreiecks‘ […] im Dialog mit den Partnern“ weiterzuentwickeln und dieses „unter Einbeziehung der deutschen Minderheit in Oberschlesien.“ (S. 117) zu tun. In ihrer Beantwortung der kleinen Anfrage 2607 kündigt die Landesregierung außerdem an, das Partnerschaftsabkommen mit der Region Hauts-de-France zu erneuern (17/6861). Schwerpunkte des erneuerten Partnerschaftsabkommens sollen stärkeren Kooperation im Bereich der Zukunftstechnologien, berufliche Bildung und das Erlernen der Partnersprache sein.

Die Regionen des Regionalen Weimarer Dreiecks sind bereits seit 2001 partnerschaftlich verbunden und arbeiten in festen Formaten zusammen. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit sollen auf dem Jugendaustausch, Kultur und dem Strukturwandel liegen. Somit soll es Ziel sein, sich auf regionaler Ebene für den Zusammenhalt der Europäischen Union zu engagieren.

Nach der Erneuerung des gemeinsamen Vertrages am 20. Juli 2018 in Lille fehlt es jedoch an konkreten und greifbaren Initiativen der Landesregierung.

Anzuerkennen ist zunächst jedoch dass die Landesregierung bestehende Formate fortführt. So findet zum einen jährlich der trilaterale „Jugendgipfel“ statt, an dem 45 Jugendliche im Alter von 17-23 Jahren aktuelle europäische Themen diskutieren und gemeinsame Positionen erarbeiten.

Zum anderen ist die Verleihung des Richeza-Preises für das Engagement für den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Polen eine Wertschätzung zivilgesellschaftlicher Akteure.

Auf der kulturellen Ebene darf die Organisation von gemeinsamen Kunstausstellungen erwähnt werden und damit verbunden das vernetzen von Künstlerinnen und Künstlern der drei Regionen.

Konkrete Projekte, die Menschen erreichen und die neue Impulse für den trilateralen Austausch setzen, fehlen bisher auf Seiten der Landesregierung.

Das Ziel die deutsche Minderheit in Schlesien besonders in den Fokus der Projekte zu rücken, bleibt vage, solange es nicht mit konkreten Initiativen untermauert wird.

Die am 19. Juni 2019 beschlossenen vertiefte bilaterale Zusammenarbeit von NRW und Schlesien zu Themen der Energiewende und des Strukturwandels ist vorerst nicht mehr als eine unkonkrete Ankündigung. Die in Schlesien lebende deutsche Minderheit wurde bei diesem Treffen unerklärlicherweise nicht thematisiert.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung unternommen, um das Regionale Weimarer Dreieck auch öffentlichkeitswirksam mit Leben zu füllen?
  2. Welche Initiativen, die über das reine Fortführen bereits bestehender Projekte hinausgehen, hat die Landesregierung bisher durchgeführt, um den Dialog mit Schlesien und Hauts-de-France weiterzuentwickeln?
  3. Wer nahm in den vergangenen drei Jahren am Jugendgipfel teil? (Bitte auflisten nach Geschlecht, Alter, besuchter Schulform)
  4. Warum wurde bei den bilateralen Gesprächen im Juni 2019 mit Schlesien – trotz vorheriger Ankündigung die deutsche Minderheit in Zukunft in den Fokus gemeinsamer Projekte zu rücken – die dort lebende deutsche Minderheit nicht thematisiert?
  5. Warum kann die gemeinsame Erklärung der drei Regionen vom 20. Juli 2018 nicht über die Internetseite der Landesregierung zum Weimarer Dreieck eingesehen werden?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Umgang der Landesregierung mit dem Brexit

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Umgang der Landesregierung mit dem Brexit 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag unterstreicht die Landesregierung „die engen und vertrauensvollen Beziehungen zu Großbritannien“, die sie weiter „pflegen und intensivieren“ möchte. Gleichzeitig verspricht sie „die Alltagsprobleme der vom Brexit betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nach dem Brexit im Blick [zu] behalten“ und Hilfe anzubieten. Die Einsetzung eines Brexit-Beauftragten hält sie für nötig um „Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf die Folgen des Brexit vorzubereiten und neue Perspektiven für die Beziehungen zu entwickeln“ (S. 115).

Die Dramatik des Austrittswunsches Großbritanniens aus der EU wird durch die aktuellen politischen Entwicklungen vor Ort weiter verschärft.

Zwei Austrittstermine aus der Europäischen Union hat Großbritannien bereits verstreichen lassen, der kommende steht mit dem 31.10.2019 kurz bevor. Mit der Wahl von Boris Johnson zum Vorsitzenden der Conservative and Unionist Party und der damit einhergehenden Übernahme des Premierministerpostens steigt auch, vor allem in Anbetracht der Neubesetzung des Kabinetts Johnsons, die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten harten Brexit.

Die Landesregierung behauptete zwar Anfang des Jahres, sie sei auf alle möglichen Brexit-Szenarien vorbereitet, doch was steckt tatsächlich hinter dieser Aussage? Konstatiert werden kann ihr bestenfalls, dass sie sich um das Allernotwendigste kümmert, um sich nicht dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung auszusetzen:

  • Sie hat ein Normenkontrollverfahren durchgeführt und ein Brexitübergangsgesetz als Formalität für den Fall eines geordneten Brexit eingebracht.
  • Sie führt Gespräche auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen (Interministerielle Arbeitsgruppe „Brexitfolgen“, Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Brexit“)
  • Sie hat ohnehin fachlich zuständige Regierungsangestellte als Kontaktpersonen für eine „Hotline“ benannt.

Doch ist das wirklich angemessen für eine historisch einmalige, politische Ausnahmesituation, die Ministerpräsident Armin Laschet selbst im ungeordneten Brexit-Fall als „große Gefahr“ sieht und mit dem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen in NRW rechnet?

Ihr weiteres „Engagement“ beschränkt sich darauf, eine „NRW-Repräsentanz in London“ errichtet zu haben, die eigentlich 70km außerhalb von London liegt, lange Zeit nicht einmal ein Türschild hatte und von einem Berater neben anderen Projekten betrieben wird. Auf den politischen und medialen Druck hin scheint es nun zumindest Räumlichkeiten in London zu geben.

Auch die von der Regierung in Auftrag gegebene „Brexit-Studie“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein „Flop“: Unternehmen werden befragt, wie gut sie auf den Brexit vorbereitet sind, Vergleichsregionen analysiert und ein eintägiger Workshop zusammengefasst. Wie das Land sich konkret vorbereiten sollte, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gerade den unvorbereiteten Unternehmen bietet, welche Rahmenbedingungen angepasst werden müssten, wie der Standort NRW konkret attraktiver gemacht werden kann (z.B. durch intensive Forschungskooperationen oder einen erleichterten Neustart von Fachkräften nach einem Zuzug) – all diese entscheidenden Fragen bleiben im Dunklen. Abgesehen davon kommt das Ergebnis der Studie ein Jahr zu spät – wie hätte die Landesregierung innerhalb von zehn Tagen vor dem ursprünglichen Austrittsdatum die Ergebnisse des „Brexit.-Projekts“ in konkretes Handeln umsetzen sollen?

Für sämtliche andere Szenarien – etwa ein neu verhandeltes Austritts-Abkommen oder einen harten Brexit – gibt es nur wenige konkrete, öffentlich zugänglichen Informationen zum Stand der Vorbereitung der Landesregierung. Sie zieht sich immer wieder auf die Aussagen zurück, man wisse ja nicht genau, wie der Brexit aussähe, wenn er denn käme. Deshalb müsse man abwarten. Doch gutes Regierungshandeln zeichnet sich doch gerade dadurch aus, proaktiv auf alle Szenarien bestmöglich vorbereitet zu sein und vorab die nötigen Weichen zu stellen.

Angesichts der relativ hohen Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Brexit in zwei Monaten und der nur kraftlos und reaktiv kaum genutzten Vorbereitungszeit von mehreren Jahren, grenzt es an Fahrlässigkeit, mit konkreten Maßnahmen bis nach dem tatsächlichen Brexit zu warten, wenn das Hauptaugenmerk auf der Bewältigung der akuten Auswirkungen liegen wird – was sogar von den Sachverständigen in der letzten Sitzung der Enquetekommission „Brexit: Auswirkungen auf NRW“ am 25. Juni im Landtag angemahnt wurde.

Darüber hinaus würde eine aktivere Informationspolitik seitens der Landesregierung in Bezug auf den Vorbereitungsstand und die möglichen Auswirkungen des Brexit – nicht zuletzt auf die beinahe 30.000 in NRW lebenden Britischen Bürgerinnen und Bürger – für deutlich mehr Transparenz sorgen und ihre Sorgen effektiv auffangen. Forderungen nach einer landesweiten Informationskampagne wurden beispielsweise im Rahmen der Stellungnahme von British in Germany e.V. zur Sachverständigenanhörung der Brexit Enquete im nordrhein-westfälischen Landtag am 10.05.2019 eingebracht.

Die Landesregierung stellt in einigen Bereichen in Aussicht, dass NRW vom Brexit profitieren könne. So sei NRW vor allem als Standort für Unternehmen interessant, stellte beispielsweise der Brexit-Beauftragte im März 2018 fest. Ob die Landesregierung in diesem Zusammenhang etwas vorzuweisen hat, bleibt allerdings unklar. Dem Wirtschaftsministerium zufolge haben Ende 2018 nicht mehr als sieben Unternehmen Interesse bekundet, nach NRW zu kommen – unterschrieben sei aber noch nichts. In einer Pressemitteilung vom 21.03.2019 wiederum erklärt Minister Pinkwart, seit dem Brexit-Referendum hätten sich fast 100 britische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Einen detaillierten Überblick über aus dem Brexit resultierende Unternehmensansiedelung scheint die Landesregierung ebenso wenig zu haben, wie einen Einfluss auf die Standortverlegung von Unternehmen nach NRW.

Über tatsächlich aktive Standortpolitik hinaus sollte die Landesregierung auf sich aus dem Brexit möglicherweise ergebende Änderungen der Wettbewerbsbedingungen durch veränderte Umfeld- (z.B. Umwelt-/Klima-, Verbraucherschutz-, Sozial- und Beschäftigungsstandards als auch Steuerkoordinierung) sowie Rechtsregeln (z.B. staatliche Beihilfe, gleiche Wettbewerbsbedingungen) vorbereitet sein. Ein Bewusstsein für daraus potentiell resultierende Wettbewerbsnachteile und die Erarbeitung eines möglichen Handlungskorridors wäre etwa ein proaktiver, verantwortungsvoller Umgang mit den drohenden Brexit-Szenarien gewesen.

Nicht zuletzt innenpolitisch könnte ein ungeordneter Brexit ein Erdbeben in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auslösen: Etwa der wechselseitige Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich würde abrupt enden, d.h. Straftäter, die aus dem Vereinigten Königreich kommen, könnten leichter in NRW abtauchen. Auch die Verpflichtung Haftbefehle wechselseitig zu vollstrecken würde erlöschen. Es ist mehr als dringend für diesen Fall Sonderverträge abzuschließen, doch auch hierfür ist die Zeit längst zu knapp geworden.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und sie bleibt einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Wenn sie handelt, dann reaktiv und heillos zu spät.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sieht das „umfangreiche Beratungsangebot“ der Landesregierung für Unternehmen aus, unabhängig vom Engagement der Industrie- und Handelskammern?
  2. Wie viele Unternehmen haben nachweislich auf Betreiben der Landesregierung im Zuge des Brexit bisher einen Standort in NRW angesiedelt? (Bitte auflisten nach Unternehmen, Standort, Zahl der in NRW Beschäftigten und Branche)
  3. Wie ist die Brexit-Hotline der Landesregierung aktuell ausgestattet? (Bitte auflisten nach Personal, Ressortbeteiligung und Erreichbarkeit)
  4. Ist eine Informationskampagne wie von „British in Germany e.V.“ gefordert, geplant?
  5. Wie gedenkt die Landesregierung sich auf die innenpolitischen Schwierigkeiten eines ungeordneten Brexit, insbesondere auf das möglicherweise abrupte Ende des polizeilichen Datenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich, vorzubereiten?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „[d]ie deutsche EURatspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 […] aktiv und im Sinne der europapolitischen Agenda Nordrhein-Westfalens“ (S. 115) zu begleiten. Bis dato ist jedoch wenig Engagement der Landesregierung erkennbar. Nicht einmal in den relativ spät erschienenen europapolitischen Prioritäten der Landesregierung für das Jahr 2019 werden konkrete Maßnahmen in Bezug auf die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft erwähnt.

Auf Bundesebene bahnen sich öffentlichkeitswirksam einige Initiativen auf dem Weg zur EURatspräsidentschaft 2020 an. Bereits seit Februar 2017 kann man im Koalitionsvertrag der Bundesregierung einige festgesteckte Schwerpunkte für die EU-Ratspräsidentschaft nachlesen. So wird in Zeile 1008 ff. erwähnt, dass Deutschland im Zuge der Ratspräsidentschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern vorantreiben wolle, in Zeile 7306 ff. wird beteuert, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auf allen Ebenen der EU stärker berücksichtigt werden müsse und in 8202 ff. wird auf den Beitrag von Kultur und Bildung und Pressefreiheit und Medienvielfalt gesetzt. Vor allem letzteres sollte für das Medienland NRW ein Anstoß sein, sich intensiv in diese Richtung zu engagieren. Des Weiteren bat die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 21. März 2019 die Europaministerkonferenz um „die Koordinierung des Beitrages der deutschen Länder zur deutschen Ratspräsidentschaft“. Bei der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 lud das Bundesinnenministerium diejenigen Länder, die sich aktiv an der Vorbereitung der Ratspräsidentschaft beteiligen wollen, ein, vor und während der Ratspräsidentschaft Personal ins BMI zu entsenden.

Und schließlich wurden auch auf europäischer Ebene einige Zeichen Richtung zukünftige Ratspräsidentschaften bei dem Gipfel von Sibiu am 9. Mai 2019 gesetzt. Hier wurde unter anderem die Strategische Agenda für den Rat in der Legislaturperiode 2019-2024 beschlossen.

Damit sind einige vorgegebene Schwerpunkte für die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 erkennbar. Einer der Schwerpunkte dieser Agenda ist die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte.

Für NRW von großer Bedeutung wäre nicht zuletzt eine Neuauflage der „Leipzig Charta“ unter der deutschen Ratspräsidentschaft 2020. Der Referenzrahmen für Stadtentwicklung in Europa bedarf dringend einer Aktualisierung vor dem Hintergrund neuer europäischer internationaler Rahmenbedingungen wie beispielsweise dem Pariser Klimaabkommen. Ein frühzeitiger Einsatz der Landesregierung für die Weiterentwicklung der Charta wäre ein starkes Zeichen die die vielen urbanen Akteure in Nordrhein-Westfalen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte und nur ein Jahr vor der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist die Landesregierung in Bezug auf die Vorbereitung der deutschen EURatspräsidentschaft 2020 schon tätig geworden – beispielsweise in Bezug auf die Entsendung von Personal in Bundesministerien? (Bitte auflisten nach inhaltlichen Schwerpunkten, eingeplantem Budget und Personaleinsatz)
  2. Inwiefern unterscheiden sich die Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung von und ergänzen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Zielen für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020?
  3. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen und Impulsen hat die Europaministerkonferenz unter der Leitung des Landes Nordrhein-Westfalens nach der expliziten Aufforderung der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 21. März 2019 den Prozess der Vorbereitung und Koordinierung der Länderpositionen eingeleitet?
  4. Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Landesregierung für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte europaweit, um den Aufforderungen aus der Strategischen Agenda des Rates zu entsprechen?
  5. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung bisher getroffen, um eine Neuauflage der Leipzig Charta unter deutscher Ratspräsidentschaft 2020 im Sinne NRWs zu ermöglichen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Das sind die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung auf EU-Ebene

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung auf EU-Ebene 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, „Nordrhein-Westfalen wieder zu einer treibenden Kraft in der Europapolitik und einem wichtigen Akteur bei der künftigen Ausgestaltung der Europäische Union zu machen“ (siehe KoaV, S.114). In diesem Zusammenhang wird angekündigt, die Mitwirkung NRWs in europäischen Angelegenheiten, sowie die eigene Interessenvertretung auszubauen.

Ganz konkret versprechen CDU und FDP in ihrem Koaltionsvertrag „Dokumente in nichtdeutscher Sprache, die sich an Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger richten, so schnell wie möglich in deutscher Sprache zur Verfügung“ (S.114) zu stellen. Eine zentrale Einrichtung in diesem Zusammenhang ist die nordrhein-westfälische Landesvertretung in Brüssel.

Die notwendigen Ressourcen für diese Aufgaben verspricht die Landesregierung der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereitzustellen.

Ob und inwiefern tatsächlich eine bessere Ausstattung der Landesvertretung zur Erfüllung dieser teilweise zusätzlichen Aufgaben stattgefunden hat, lässt sich anhand der im Haushalt aufgelisteten Posten nicht abschließend feststellen.

Darüber hinaus hat die Nordrhein-Westfälische Landesregierung auf europäischer Ebene Gelegenheiten vorüber zeihen lassen, sich mit Nachdruck für die Interessen des Landes einzusetzen. Die Weigerung, der europaweit vielbeachteten „Allianz für eine stärkere Kohäsionspolitik“ nach 2020 beizutreten ist ein Beispiel dafür.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit ist die nordrhein-westfälische Landesregierung auf EU-Ebene aktiv? (bitte auflisten nach Bereich, Projekt/Format, Zielsetzung und Ressourcenausstattung)
  2. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher konkret unternommen, um die Mitwirkung NRWs in europäischen Angelegenheiten nicht nur fortzuführen, sondern sie auszubauen?
  3. Mit welchen zusätzlichen Ressourcen hat die Landesregierung die nordrheinwestfälische Landesvertretung seit Übernahme der Regierungsgeschäfte ausgestattet (bitte auflisten nach Jahr, Zweck und Höhe)
  4. Wie können Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger auf die angekündigten Übersetzungen besagter „Dokumente in nichtdeutscher Sprache“ zugreifen?
  5. Wer hat diese übersetzten Dokumente bisher in Anspruch genommen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Erneuerung des Elyseé-Vertrags: NRW ist mitten im Herz von Europa

Erneuerung des Elyseé-Vertrags: NRW ist mitten im Herz von Europa 150 150 Rüdiger Weiß
Zur Erneuerung des Elyseé-Vertrags in Aachen erklärt Rüdiger Weiß, europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
 
„Morgen unterzeichnen Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Staatspräsident Emmanuel Macron in einer feierlichen Zeremonie im Rathaus in Aachen die Erneuerung des Elyseé-Vertrages. Nordrhein-Westfalen wird somit zum Schauplatz der Stärkung und Weiterentwicklung des vor genau 56 Jahren geschlossenen Bündnisses.
Die Überarbeitung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags setzt auch wichtige Impulse für das Ausleben der deutsch-französischen Beziehungen in Nordrhein-Westfalen. Wir erwarten von Ministerpräsident Laschet, dass die dort gegebenen Impulse sich auch in Nordrhein-Westfalen widerspiegeln.
 
Die Überarbeitung des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags stellt ein klares und hoffnungsvolles Bekenntnis zum europäischen Projekt und zum kontinuierlichen Austausch zwischen den beiden Ländern dar. Die Intensivierung der Programme in den Bereichen Jugendaustausch, Kultur und Bildung ist eines der Kernziele des neugestalteten Vertrages.
Neue Absichten wurden ebenfalls für die Menschen in den deutsch-französischen Grenzregionen formuliert: auf beiden Seiten der Grenze ist die Vereinheitlichung rechtlicher Regelungen und soziale Absicherung vonnöten. Auch zukunftsfähige Infrastrukturprojekte sind in Planung. Dies ist insbesondere für NRW als Grenzregion ein zukunftsweisendes und wichtiges Zeichen. Die Landesregierung sollte diesen Impuls unbedingt in ihre Arbeit übernehmen und das Potenzial Nordrhein-Westfalens als Grenzregion stärken. Auch erwarten wir weiteres Handeln im Zusammenspiel des Weimarer Dreiecks.“

 

“Brexit-Beauftragter Merz muss jetzt endlich seine Arbeit machen!”

“Brexit-Beauftragter Merz muss jetzt endlich seine Arbeit machen!” 150 150 Rüdiger Weiß

In dieser Woche sollen die Abgeordneten des britischen Unterhauses über das mit der EU ausgehandelte Austrittsabkommen abstimmen. Danach wird sich entscheiden, ob es einen geordneten oder einen ungeordneten Brexit geben wird. Das Ergebnis wird in jedem Fall maßgebliche Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen haben. Deshalb hat die SPD-Fraktion im Landtag NRW eine schnellstmögliche Sondersitzung des Ausschusses für Europa und Internationales im Anschluss an die Brexit-Entscheidung beantragt. In dieser Sitzung soll auch der Brexit-Beauftragte Friedrich Merz berichten, wie es nach dem Votum für NRW weitergehen soll.

 Dazu erklärt Rüdiger Weiß, europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Unabhängig davon, wie das Votum der Abgeordneten im britischen Unterhaus ausfallen wird – das Ergebnis wird die Wirtschaft und auch die Gesellschaft in NRW hart treffen. Umso wichtiger ist es, dass die Landesregierung jetzt auf den Tisch legt, welche Vorkehrungen sie getroffen hat, um die Auswirkungen des Brexits für NRW so gut wie möglich in den Griff zu bekommen. Diese Woche ist eine Woche der Entscheidung – auch für Nordrhein-Westfalen. Der Brexit-Beauftragte Merz muss jetzt zeigen, was er bisher erreicht hat – oder endlich seine Arbeit machen!“

 

Europa in Nordrhein-Westfalen

Europa in Nordrhein-Westfalen 640 480 Rüdiger Weiß

Gestern war ich zu Gast bei der Auszeichnung für die „Europaaktive Kommune in Nordrhein-Westfalen“. Eine Netzwerkveranstaltung, zu der die Staatskanzlei, die europäische Vertretung der Europäischen Kommission in Bonn, sowie der Ausschuss der Regionen einluden.
Minister Holthoff-Pförtner leitete die Veranstaltung ein, bei der neben den bisherigen 25 auch drei neue Kommunen ausgezeichnet wurden. Einen interessanten Einblick in die Arbeit der Grenzregionen bot dieses Treffen allemal!
Außerdem hatten wir Gelegenheit Ansichten und Eindrücke zum Thema Europa auszutauschen. Auf dem Foto sind Wolfram Kuschke, Vorsitzender des Kuratoriums der Auslandsgesellschaft NRW e.V. und Kirsten Eink, Geschäftsführerin der Europa-Union Deutschland e.V. in NRW.

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur EU-Förderung für den Kreis Unna

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur EU-Förderung für den Kreis Unna 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen dar.

Auch der Kreis Unna profitiert von dieser Förderpolitik. Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.

  1. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus den Strukturfonds für den Kreis Unna in der Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bitte detailliert nach Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen)?
  2. Welche Projekte bzw. Maßnahmen im Kreis Unna wurden bisher in der laufenden Förderperiode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert nach Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen)?
  3. Wie viele Anträge wurden bisher aus dem Kreis Unna für die unterschiedlichen Programme/ Wettbewerbe in der laufenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder abgelehnt? (Bitte detailliert nach Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen.)
  4. Auch die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EUKohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus dem INTERREG-Programm in den Kreis Unna geflossen?
  5. Von welchen weiteren EU-Fördermitteln profitiert der Kreis Unna noch (bitte nach Projekten auflisten)?

Hier finden Sie alle Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Jean-Claude Juncker – Rede zur Lage der Europäischen Union

Jean-Claude Juncker – Rede zur Lage der Europäischen Union 150 150 Rüdiger Weiß

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat heute Morgen um 9 Uhr im Straßburger Plenum eine einstündige Rede zur aktuellen Lage der Union gehalten. Besonders als Sprecher für Europa und Internationales der SPD-Fraktion im Landtag habe ich die Rede mit hohem Interesse verfolgt.

Aus sozialdemokratischer Sicht ist vor allem eine Kehrtwende in puncto Steuerfragen interessant: Juncker spricht sich dafür aus, dass Internetgiganten in Zukunft dort ihre Steuer abführen sollten, wo sie Ihre Gewinne erwirtschaften. Dies verknüpfte er mit dem Appell, die Pläne zur europäischen Säule sozialer Rechte nicht aus dem Blick zu verlieren, d.h. Chancengleichheit, faire Arbeitsbedingungen und soziale Inklusion als erklärtes Ziel unbedingt umzusetzen.

Zusätzliche Kernthemen seiner Rede waren Brexit, die Abschaffung der Sommerzeit und insbesondere Migration. Diesbezüglich fordert er die Mitgliedsstaaten auf, legale Einwanderungswege zu schaffen und aufzuhören, für jedes an den europäischen Grenzen ankommende Schiff  kurzfristige “ad-hoc-Lösungen” zu finden.

In einer aktuellen Weltpolitik, die von unverbindlichen und instabilen Bündnisse geprägt sei, solle sich die EU zu einem starken Partner entwickeln “Nationalismus ist ein heimtückisches Gift” warnt Juncker angesichts des aktuell erstarkenden Rechtspopulismus in allen Teilen der Europäischen Union und im Rückblick auf das durch zwei Weltkriege zerrissene Europa.

Einige in der Rede angesprochenen Vorschläge bedürfen sicherlich weiterer Diskussion  – in der EU, sowie in allen Mitgliedsstaaten. Dennoch: wichtige Impulse, die auch hier vor Ort in Düsseldorf Teil meiner Arbeit sind und für deren Umsetzung wir Einsatz und Unterstützung benötigen!