Europa

10% weniger Ko-Finanzierung für EU-geförderte Projekte

10% weniger Ko-Finanzierung für EU-geförderte Projekte 2560 1707 Rüdiger Weiß

Nach langem Ringen hat sich die Europäische Union auf einen Haushalt für 2021-2027 geeinigt (mehr dazu hier). Zunächst einmal ist das eine gute Nachricht. Denn mit der Verabschiedung des Mehrjährigen Finanzrahmens bleibt die EU handlungsfähig. Darüber hinaus trägt der Kompromiss, auf den sich die EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europaparlament geeinigt haben, eine starke sozialdemokratische Handschrift. Eine Grundlage dafür, Europa gerechter, sicherer und grüner zu gestalten, und sich schnell von den Folgen der Corona-Pandemie zu erholen, ist also gelegt.

Nichtsdestotrotz gibt es aus regionaler und kommunaler Perspektive aber Anlass zu Kritik am EU-Haushalt für 2021-2027. Um trotz des Austritts Großbritanniens – einem ehemals großen Beitragszahler in den EU-Haushalt – die oben angesprochenen ambitionierten Ziele mit Mitteln unterlegen zu können, wurden Kürzungen an einigen Stellen vorgenommen. Dazu gehört unter anderem der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Zwar wird das Gesamtvolumen des EFRE voraussichtlich nicht sinken. Allerdings sieht der ausgehandelte Kompromiss vor, dass der EU-Ko-Finanzierungsanteil bei EFRE-Projekten in den so genannten stärker entwickelten Regionen von 50% auf 40% sinkt. Da Nordrhein-Westfalen zu den stärker entwickelten Regionen gehört, bedeutet das für die nächsten sieben Jahre eine Finanzierungslücke von 10% für alle EFRE-Projekte in NRW. Für viele EFRE-Projekte bedeutet das womöglich das Aus. EFRE-geförderte Projekte tragen nicht nur dazu bei, die Vorteile des europäischen Einigungsprozesses vor Ort erlebbar zu machen, eine Vielzahl dieser Projekte leisten auch einen Beitrag zur Antwort der Europäischen Union auf die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit, beispielsweise dem so gennannten „grünen Deal“.

Auch Bernd Schäfer, Bürgermeister in Bergkamen, betont:

„Gerade  für uns als Stadt im Strukturwandel waren und sind die EU Förderungen ein wichtiger Baustein. Hier benötigen die Städte weitreichende Unterstützung – auch von der Landesregierung.“

Dass diese Kürzung stattfinden wird, war spätestens seit dem Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen aus dem Jahr 2018 absehbar. Leider hat die Landesregierung bis heute kein klares Unterstützungssignal an die nordrhein-westfälischen Kommunen gesendet. Um sicherzustellen, dass EFRE-Projekte auch in Zukunft wie bisher stattfinden können, muss das Land NRW die wegfallenden 10% übernehmen. Dafür setzen wir uns als SPD-Landtagsfraktion ein (siehe Antrag 17/11177).

Photo by Markus Spiske on Unsplash

70. Jubiläum der Landesverfassung – höchste Zeit für einen Europabezug

70. Jubiläum der Landesverfassung – höchste Zeit für einen Europabezug 150 150 Rüdiger Weiß

Am 18. Juni 1950 wurde die Landesverfassung NRW durch Volksentscheid an­genommen. Genau 70 Jahre später berät der Landtag die Aufnahme des Eu­ropabezugs in die Landesverfassung. Hierzu erklären Rüdiger Weiß, Sprecher für Europa und Internationales der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Elisa­beth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

“Der 18. Juni 1950 ist ein historisches Datum, und deshalb freut es uns besonders, dass der Landtag genau 70 Jahre später die Aufnahme des Europabezugs in die Landesverfassung morgen im Haupt- und Europaausschuss in großer Einigkeit der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen berät.

Nachdem bereits die meisten Bundesländer ein Bekenntnis zu Europa in ihren Landesverfassungen haben, wird es höchste Zeit, dass auch NRW endlich diesen Schritt geht. Denn Nordrhein-Westfalen ist seit seiner Gründung eng mit dem eu­ropäischen Einigungsprozess verbunden. Wir liegen nicht nur geographisch im Herzen Europas, Europa ist auch in unseren Herzen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich vor 70 Jahren in einem Volksentscheid für unsere Landesverfassung ausgesprochen. Im vergangenen Jahr hat der Landtag zunächst die Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung aufgenommen und gezeigt, dass auch heute noch eine Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Verfassung möglich ist. 70 Jahre nach diesem Volksentscheid wird der Verfassung nunmehr durch das eindeutige Bekenntnis zu Europa ein weiterer wichtiger Baustein hinzugefügt.”

Auch interessant:

10 Gründe für ein Europabekenntnis in der NRW-Verfassung

Meine Rede zur Einfügung des Europabezugs in die Landesverfassung

Warum die NRW-Landesverfassung einen Europa-Artikel braucht

Symbolbild, Quelle: Unsplash

Warum die NRW-Landesverfassung einen Europa-Artikel braucht

Warum die NRW-Landesverfassung einen Europa-Artikel braucht 2560 1707 Rüdiger Weiß

Die Geschichte Nordrhein-Westfalens ist, wie seine Bürgerinnen und Bürger, eng mit Europa verbunden. Kaum ein anderes Bundesland profitiert so stark vom europäischen Einigungsprozess, wie NRW.

Kontakte, Ausflüge und Reisen nach Belgien oder in die Niederlande sind für uns selbstverständlich. Außerdem fließen jährlich etwa 2,46 Mrd. Euro EU-Fördermittel von Brüssel nach Nordrhein-Westfalen. Weitere hunderte Millionen Euro stehen für Austauschprogramme, Wissenschaftsförderung und andere Projekte zur Verfügung. Eine detaillierte Übersicht aller EU-Fördermittel, die NRW erhält, bietet die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. Unsere wichtigsten Handelspartner sind unsere europäischen Nachbarn.

Wir liegen also nicht nur geographisch im Herzen Europas – wir tragen es auch in unseren Herzen. Die Bedeutung der Europäischen Union für Nordrhein-Westfalen spiegelt sich bisher allerdings nicht in unserer Landesverfassung wider. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt es in der nordrhein-westfälischen Verfassung kein „Europabekenntnis“.

Landesverfassung wird 70 Jahre alt

Dieses Jahr wird unsere Landesverfassung 70 Jahre alt. Seit ihrer Unterzeichnung 1950 hat sich Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt – nicht nur als Teil der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch als Teil der Europäischen Union. Gerade jetzt, in Zeiten des Umbruchs auf dem gesamten europäischen Kontinent, ist ein starkes Signal für ein geeintes Europa wichtig. Ein Signal für Frieden, Wohlstand und Fortschritt und gegen Nationalismus, Egoismus und Rückwärtsgewandtheit.

In unserer Landesverfassung sind die zentralen Werte und die Identität unserer Gesellschaft verankert. Ich setze mich dafür ein, dass auch die europäischen Werte in unserer Verfassung verankert werden.

Was wir von Hessen lernen können

Acht Bundesländer haben es bereits vorgemacht: Nun müssen wir dem guten Beispiel folgen. In Hessen konnten die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden. 82,4% stimmten für ein klares Bekenntnis zu Europa. Seit 2018 heißt es deshalb in Art. 64 der hessischen Landesverfassung: „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.“

Deshalb setze ich mich für einen Europa-Artikel in der Nordrhein-Westfälischen Landesverfassung ein.

Rede zum Europa-Haushaltsentwurf für 2020

Rede zum Europa-Haushaltsentwurf für 2020 500 333 Rüdiger Weiß

Heute durfte ich mich im Plenum zum neuen Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2020 äußern. Leider wird dieser auch für das kommende Jahr nicht für kreative und langfristige Projekte in Europa und der Entwicklungspolitik genutzt und erneut der Etat wieder eher verwaltet, als gestaltet. Gerne könnt ihr euch hier die Rede noch einmal ansehen:

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu EU-Austauschprogrammen für Azubis

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu EU-Austauschprogrammen für Azubis 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „EU-Austauschprogramme wie Erasmus+ zur Stärkung des Europagedankens […] noch stärker auf Auszubildende“ (S. 115) auszurichten und damit die Europakompetenz von Nichtakademikerinnen und -akademikern zu fördern. Außerdem sollen Vergabe und Anerkennung von binationalen Berufsabschlüssen ermöglicht werden (S.116).

Das Erasmus+-Programm der Europäischen Union trifft auf ein steigendes Interesse. Waren es im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen 14,6 Milliarden Euro, die dem Programm zur Verfügung standen, werden von der Kommission eine Verdopplung der Mittel auf 30 Milliarden Euro für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 gefordert und vom Europäische Parlament gar eine Mittelverdreifachung auf 41 Milliarden Euro. Es ist allerdings festzustellen, dass weiterhin vor allem Akademikerinnen und Akademiker von dem Angebot des europäischen Austausches Gebrauch machen.

Auslandsaufenthalte von Auszubildenden sind nicht sehr verbreitet. Dem Mobilitätbericht 2017 der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) kann man entnehmen, dass nur 4,2% der nordrhein-westfälischen Auszubildenden einen Lernaufenthalt im Ausland absolvieren und das, obwohl viele unserer europäischen Nachbarn uns geographisch sehr nah sind.

Der Bundestag hat 2013 die Bundesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass bis 2020 mindestens 10% der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen sammeln. In ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage 1714 vom 15. November 2018 (Drucksache 17/4598), sagt die Landesregierung, dass auch sie sich nach diesem Ziel richten möchten.

In anderen Bundesländern ist die Bereitschaft unter den Auszubildenden für ein Praktikum ins Ausland zu gehen, deutlich höher, so zum Beispiel in Thüringen, Hamburg und SchleswigHolstein – NRW befindet sich bundesweit im hinteren Mittelfeld.

Bei den Auslandsaufenthalten stellt die NA im BIBB fest, dass diejenigen, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden, eine deutlich längere Dauer haben, als solche, die selbst finanziert werden müssen. Das unterstreicht ganz eindeutig die Wichtigkeit der Bezuschussung durch die öffentliche Hand.

Mit Initiativen wie „Europa – Erleben und Lernen“ möchte die Landesregierung Unternehmen dazu bewegen, ihren Auszubildenden mehrwöchige Auslandsaufenthalte zu ermöglichen – unter Inanspruchnahme von Erasmus+-Mitteln. Die Initiative startete Ende März 2019 mit 14 Unternehmen, die die im Rahmen der Initiative vorgelegte Absichtserklärung unterzeichneten. Angesichts der 45.539 Betriebe, die 2018 in Nordrhein-Westfalen ausgebildet haben, ist diese Zahl kaum der Rede wert. Ob die Initiative also eine reine PR-Maßnahme bleibt, oder ob sie einen nennenswerten Beitrag zur Stärkung der Europakompetenz von Auszubildenden in NRW leisten kann, bleibt abzuwarten.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Auszubildende in Nordrhein-Westfalen haben 2018 und im ersten Halbjahr 2019 einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert? (Bitte auflisten nach Geschlecht, Alter und Berufssparten und Ausbildungsort)
  2. Was unternimmt die Landesregierung, um ihr selbsterklärtes Ziel von 10% Auszubildender mit Auslandserfahrung bis 2020 in den verbleibenden Monaten noch zu erreichen?
  3. Welche Mittel stellt die Landesregierung angesichts der nachgewiesenen Bedeutung öffentlicher Bezuschussung von Auslandsaufenthalten bereit, um die Europakompetenz von Auszubildenden zu stärken?(Bitte auflisten nach Höhe und Bereich)
  4. Wie viele Auszubildende werden aktuell bei den an „Europa – Erleben und Lernen“ teilnehmenden Unternehmen ausgebildet und haben damit die Möglichkeit von der Initiative zu profitieren?
  5. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Vergabe und die Anerkennung von binationalen Berufsabschlüssen zu ermöglichen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung der Europafähigkeit der NRW-Kommunen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung der Europafähigkeit der NRW-Kommunen 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Europakompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken (siehe S. 115 und 116). So soll die „Idee der europäischen Einigung in der nordrhein-westfälischen Zivilgesellschaft“ fester verankert werden.

Darüber hinaus stellen die Koalitionsparteien in Aussicht, mehr Landesmittel zur KoFinanzierung von EU-Programmen bereitzustellen und parallel dazu die Dauer von Förderentscheidungen zu reduzieren. In ihren europapolitischen Prioritäten für das Jahr 2019 definiert die Landesregierung außerdem die „[besondere] Einbeziehung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen“ als ein weiteres Ziel ihrer europapolitischen Aktivitäten (siehe S. 20).

Als kleinstes und am nächsten am Menschen verortetes Glied innerhalb des europäischen Mehrebenensystems spielt die Kommune eine zentrale Rolle bei der Vermittlung europäischer Werte und Ideen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von EU-Projekten und Programmen erst auf kommunaler Ebene für Menschen konkret und erlebbar – vor allem auch für Menschen ohne akademischen Hintergrund.

Unlängst haben nicht nur kommunale Verbände Vorschläge für eine bessere Einbindung der Kommunen innerhalb des europäischen Mehrebenensystems gemacht (siehe „Positionspapier der Metropole Ruhr zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zu den Ausgabenprogrammen 2021-2027“ des RVR und „Kommunale Forderungen für die zukünftige Kohäsionspolitik der EU“ des RGRE). Auch die Europäische Kommission hat sich diesem Thema im Zuge der Einsetzung der „Taskforce Subsidiarität“ angenommen.

Aus den Impulsen und Forderungskatalogen dieser Akteure wird klar: Eine effektive Stärkung der Europakompetenz der Bürgerinne und Bürger kann nicht nachhaltig stattfinden, ohne auch die Rolle der Kommunen innerhalb des europäischen Mehrebenensystems zu stärken.

Leider finden sich keine konkreten Vorhaben für eine Stärkung der Europafähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen innerhalb des Koalitionsvertrages wieder.

Auch grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen gibt es in den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kommunen zur Stärkung der Europakompetenz der Bürgerinnen und Bürger? (Bitte nach Städten und Gemeinden auflisten)
  2. Welche Pläne der Landesregierun gibt es, Kommunen bei der EUFördermittelbeantragung, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf die Einsetzung, Vernetzung und Unterstützung von Europabeauftragten in Zukunft bedarfsgerechter zu unterstützen?
  3. Inwieweit plant die Landesregierung den Forderungen der nordrhein-westfälischen Kommunen, etwa in Bezug auf die Möglichkeit nach einer Anrechnung von Personalkosten als kommunaler Ko-Finanzierungsbeitrag oder eine frühzeitigere Einbeziehung der kommunalen Ebene in die Erstellung der Operationellen Programme entgegenzukommen?
  4. Wer gehört den vor dem Hintergrund ihrer europapolitischen Prioritäten für 2019 definierten „sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen“ an (bitte aufschlüsseln nach Alter, Bildungsabschluss, Geschlecht und Wohnort)
  5. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung die Europakompetenz dieser Gruppen messbar steigern?

Die Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Europapolitik und der deutsch-französischen Zusammenarbeit in NRW

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Europapolitik und der deutsch-französischen Zusammenarbeit in NRW 5472 3648 Rüdiger Weiß

Am 03.05.2019 stand der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Herr Ministerpräsident Armin Laschet, zu den Schwerpunkten seines Mandats, dem Ausschuss für Europa- und Internationales, Rede und Antwort. Als Vertreter der Bundesländer und des Bundes rief er dazu auf den Aachener Vertrag durch stärkere Austauschprogramme, Sprachförderung an Schulen, gesellschaftliche Solidarität und Kooperation auf kommunaler und behördlicher Ebene „mit Leben zu füllen“.

In seinen Ausführungen bezeichnete der Ministerpräsident den Aachener Vertrag als „die deutsche Antwort“ auf die Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu Sorbonne vom 26.11.2017 (Beleg Ausschussprotokoll). Diese Aussage überraschte, angesichts der Tragweite der inhaltlichen Forderungen, die sich in der Sorbonner Rede wiederfinden. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Wirtschaft, Solidarität und Sozialkonvergenz wurden nur allgemeine Bruchteile von Macrons Vorschlägen in den Aachener Vertrag aufgenommen. Während sich Frau Kramp-Karrenbauer für „einen gemeinsamen Binnenmarkt für Banken“ aussprach, lehnt sie Solidarität in sozialen Fragen, beispielsweise durch „eine Europäisierung der Sozialsysteme und des Mindestlohns“, ab.1 Diese Zurückhaltung auf deutscher Seite spiegelt die Unentschlossenheit und die widersprüchlichen Signale der CDU bei wichtigen Fragen der europäischen Zusammenarbeit wider. Die offensichtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen der CDU Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und ihrem Stellvertreter Armin Laschet bei Themen wie einer europäischen CO2-Steuer oder einer Förderung der Sozialkonvergenz, lassen befürchten, dass nicht nur auf Bundesebene sondern auch in Nordrhein-Westfalen das europäische Projekt nicht die so dringend benötigten Impulse für seine Weiterentwicklung erfährt. Insbesondere bei der Debatte um eine mögliche CO2-Steuer wurden die Meinungsverschiedenheiten deutlich. Während der Ministerpräsident aussagte er „halte das für falsch, einfach Nein zu sagen“2, unterstellte Frau Kramp-Karrenbauer den Befürwortern Denkfaulheit: “Deswegen ist die Frage, ob wir, weil wir zu faul sind zum Nachdenken, ob es bessere Methoden gibt, einfach mal insbesondere kleine Leute über Gebühr belasten.”

Angesichts sich wandelnder Mehrheitsverhältnisse im Europäische Parlament, der nach wie vor bestehenden Unklarheiten über die Zukunft der EU-Finanzen und des künftigen Führungspersonals auf europäischer Ebene sowie der großen Herausforderungen denen sich die EU aktuell ausgesetzt sieht, muss für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens Klarheit über die Rolle NRWs im europäischen Kontext herrschen.

Aus diesen Umständen ergeben sich die folgenden Fragen:

  1. Welche Schritte wird der Ministerpräsident und Bevollmächtigter unternehmen, um auf die noch offen gebliebenen Fragen der Sorbonne-Rede des französischen Staatspräsidenten Macron (auch gegen die inhaltliche Gegenpositionierung der CDU-Parteichefin KrampKarrenbauer) zu antworten?
  2. Mehrfach wurde von der Landesregierung betont, wie wichtig es sei, den Aachener Vertrag „mit Leben zu füllen“. Was genau können die Bürgerinnen und Bürger NordrheinWestfalens diesbezüglich von Ministerpräsident Laschet erwarten, auch vor dem Hintergrund der großen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der CDU?
  3. Welche konkreten Initiativen plant die Landesregierung um in der Frage der deutsch-französischen Freundschaft eine ernsthafte Antwort auf Macrons Rede von Sorbonne zu geben, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik?
  4. Welche Schritte unternimmt Europaminister Holthoff-Pförtner um den Aachener Vertrag in NRW umzusetzen?
  5. Was wurde konkret unternommen um den Aachener Vertrag offen gegenüber anderen europäischen Ländern, wie z.B. Polen, zu gestalten und diese Staaten aktiv in die deutsch-französischen Initiativen der Zusammenarbeit miteinzubeziehen?

So hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales meine Fragen beantwortet

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum “Karlspreis Europa Summit”

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum “Karlspreis Europa Summit” 5472 3648 Rüdiger Weiß

Im Haushaltsplanentwurf 2019 und im Erläuterungsband zum Einzelplan 02 (Ministerpräsident) war die Rede von einer geplanten Kooperation mit der Karlspreisstiftung zur Organisation eines „Karlspreis Europa Summit“. Es sollten Sachmittel bereitgestellt werden, um eine Diskussionsveranstaltung zur Zukunft Europas mit jungen Menschen, Wissenschaftler*Innen, europäischen Entscheidungsträger*Innen, Karlspreisträger*Innen zu organisieren. Die Ausgaben für die Europaaktivitäten des Landes und Pflege der europäischen Beziehungen sollten im Vergleich zum letzten Jahr um 100.000 Euro – nicht allein für diese Maßnahme, sondern auch für andere Maßnahmen – erhöht werden. Im Referat IV A2 „Europafähigkeit, EU-Rechtsetzungsvorhaben und Subsidiaritätskontrolle, Regionen und Kommunen in Europa“ ist nun eine volle Referent*Innenstelle ausgeschrieben worden, die sich mit der „Weiterentwicklung der Marke Karlspreis zu Aachen“ beschäftigen soll.

Eine Vollzeitreferent*Innenstelle, für die Umsetzung des im Haushaltsplan angekündigten Europa Summits zu nutzen, bietet Anlass zur Nachfrage.

Ich möchte vor diesem Hintergrund wissen:

  1. Ist es in der Landesregierung üblich, dass zur Organisation einer Diskussionsveranstaltung eine Vollzeitreferent*Innenstelle eingesetzt wird?
  2. Welche inhaltlichen Umstrukturierungen sind in dem Referat erfolgt, dass diese Änderung der Zweckbestimmung der Personalstelle möglich wurde?
  3. Welche Abgrenzung erfolgt in der Weiterentwicklung und Konzeptionierung der Marke Karlspreis zwischen der Landesregierung und der Karlspreis Stiftung?
  4. Ist Ministerpräsident Armin Laschet in der Funktion als Ministerpräsident Mitglied des Direktoriums zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen oder als Privatperson?
  5. Ist die Stelle dafür gedacht, Ministerpräsident Armin Laschet als Mitglied des Direktoriums zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen zu unterstützen?

Hier finden Sie alle Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiß: „Europa muss besser bei den Menschen ankommen – der Schlüssel dafür liegt in der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen“

Rüdiger Weiß: „Europa muss besser bei den Menschen ankommen – der Schlüssel dafür liegt in der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen“ 150 150 Rüdiger Weiß
 
Die heutige Anhörung zu unserem Antrag „Fit für die Zukunft europaaktiver Kommunen“ hat viel Zuspruch von den Sachverständigen erhalten. Hierzu erklärt Rüdiger Weiß, europapolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
 
„Wir beschäftigen uns intensiv mit der Frage, wie Europa besser bei den Menschen ankommen kann. In diesem Zusammenhang geht es sowohl um die Fördermittelvergabe, als auch um zivilgesellschaftliches Engagement. Die heutige Anhörung hat uns in unserem Anliegen vollends bestätigt und wichtige konkrete Anregungen gegeben. Darunter: mehr Mitsprache bei der Fördermittelvergabe, stärkerer Erfahrungsaustausch, Interessenvertretung für kommunale Belange in Brüssel und Vereinfachung von Förderrichtlinien.
 
Es geht aber auch darum, Menschen vor Ort für das europäische Projekt zu begeistern. Dafür braucht es mehr Information und Sichtbarkeit der EU in den Kommunen. Hierzu zählen vor allem europabezogene schulische und außerschulische Jugendarbeit und eine Stärkung der Städtepartnerschaften.
 
Das wollen wir verbessern. Deshalb sammeln wir nicht nur im Landtag Hinweise zur Neuausrichtung in der Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen, sondern auch in der Dialogreihe ,Europa vor Ort‘, mit der die SPD-Fraktion wichtige Impulse der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen sammelt.“

Presseschau: Sondersitzung Europaausschuss zum Thema Brexit am 21.01.2019

Presseschau: Sondersitzung Europaausschuss zum Thema Brexit am 21.01.2019 150 150 Rüdiger Weiß

Am 21.01. fand im Landtag eine von der SPD-Fraktion beantragte Sondersitzung des Ausschusses für Europa und Internationales statt. Die Landesregierung wurde aufgefordert – vor dem Hintergrund des nahenden Brexits – ihre Strategie für das Land NRW darzulegen.

Rheinische Post, 22.01.2019, “SPD: Merz enttäuscht bei Brexit-Job”:

“Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat ihre Vorbereitung auf den Brexit gegen Kritik der Opposition verteidigt. ‘Das Land ist auf alle Brexit-Szenarien vorbereitet’, sagte Staatssekretär Mark Speich in einer Sondersitzung des Europa-Ausschusses des Landtags. Alle Ministerien hätten die sie betreffenden Rechtsnormen mit EU-Bezug auf mögliche Folgen hin untersucht. In den meisten Fällen sei der Bund gefragt. Für die Opposition waren auch nach der Sitzung mehr Fragen offen als beantwortet.  SPD-Europa-Experte Rüdiger Weiß kritisierte, dass der Brexit-Beauftragte der Landesregierung, Friedrich Merz, nicht einmal anwesend war: ‘Wenn der Brexit-Beauftragte heute nicht hier ist, dann weiß ich nicht, zu welchem Termin er sonst kommen soll.’ Parteifreund Michael Hübner ergänzte: ‘Merz ist ein Phantom, jedenfalls als Beauftragter des Landes.’ Staatssekretär Speich erwiderte, Merz sei lediglich ein Berater, kein Vertreter der Landesregierung. Zudem habe der CDU-Politiker bereits einige Gespräche geführt.”

Westfälischer Anzeiger, 22.01.2019,

“Abgetauchter Heilsbringer – Wo ist Friedrich Merz” (Kommentar)

“Wo ist Merz? Diese Frage stellt man sich derzeit in der NRW-Politik häufiger. Am Samstag fehlte der Fast-CDU-Bundeschef beim Neujahrsempfang seiner Partei in Düsseldorf. Der Sauerländer weilte bei einer CDU-Klausur in Walsrode. Gestern wurde er in der Brexit-Sondersitzung des Europaausschusses im Landtag vermisst. Schließlich ist Friedrich Merz Brexit-Sonderbeauftragter der Landesregierung. Das macht er ehrenamtlich neben seinem Job als Aufsichtsratschef der Deutschland-Tochter des weltweit größten Vermögensverwalters Blackrock. In dieser Funktion reist er angeblich zum Weltwirtschaftstreffen: Davos statt Düsseldorf. Natürlich ist eine Ausschusssitzung im Landtag für einen Berater der Regierung kein Pflichttermin, aber sein erneutes Engagement für Blackrock bringt Merz politisch keine Bonuspunkte. Wo ist Merz? Das werden sich auch die Wahlkämpfer der CDU für Europa, in Brandenburg, Sachsen und Thüringen fragen. Merz hat angekündigt, nicht mit Wahlkampfauftritten für eine Partei werben zu wollen. Er habe ja kein Mandat – weder in Parlament, Partei noch in der Regierung. So spricht und agiert jemand, der seine knappe Niederlage gegen Annegret Kramp-Karrenbauer nicht verwinden kann. Nachdem Merz seine Kandidatur für die Merkel-Nachfolge an der CDU-Spitze bekannt gemacht hatte, war er für viele Hoffnungsträger und Heilsbringer. Er trete aus persönlicher und staatspolitischer Verantwortung an, so Merz damals. Er wolle die AfD klein (und die CDU wieder groß) machen. Und jetzt? Taucht er ab. Es ging ihm wohl doch mehr um sich und die Kanzlerschaft.”