NRW

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Nachhaltigkeit auf allen Ebenen: Die wichtigsten Maßnahmen und Strategien im Überblick

Nachhaltigkeit auf allen Ebenen: Die wichtigsten Maßnahmen und Strategien im Überblick 2560 1696 Rüdiger Weiß

In einer globalisierten Welt müssen wir Verantwortung übernehmen und die Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam angehen. Nachhaltigkeit spielt in allen Bereichen eine wichtige Rolle. Nicht alleine die Umwelt und unsere Lebensgrundlagen müssen wir für nachfolgende Generationen erhalten, wir müssen auch dafür sorgen, dass die Lebensqualität auf der ganzen Welt verbessert wird. Globalisierung muss gerecht gestaltet und Frieden gesichert werden.

In den letzten Jahren hat ein Paradigmenwechsel auf verschiedensten Ebenen stattgefunden. Auf internationaler Ebene beispielsweise durch UN und EU, auf staatlicher sowie wirtschaftlicher Ebene, aber auch bei jedem Einzelnen. Was politisch bereits umgesetzt wurde und welche Maßnahmen man selbst ergreifen kann, erfahren Sie in diesem Überblick.

Die Vereinten Nationen und die SDGs

Im Jahr 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Agenda 2030. Dabei verpflichteten sich die Mitglieder zu 17 globalen Zielen für eine bessere Zukunft und die Bewahrung der Lebensgrundlagen – den sogenannten „Sustainable Development Goals“, kurz SDGs. Diese Ziele basieren auf drei Säulen der Nachhaltigkeit, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte umfassen. Die 17 Ziele werden durch 169 Unterziele ergänzt. Es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Verantwortung tragen alle – Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – in allen Ländern.

Auf der Konferenz über nachhaltige Entwicklung in Rio 2012 beschlossen die Mitglieder die Entwicklung der Ziele, die vor allem regional und lokal umgesetzt werden sollen. 2015 wurden diese Ziele dann auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in New York von der Generalversammlung verabschiedet.

Quelle: Bundesregierung

Europäische Verträge bis “Green Deal” – Nachhaltigkeit auf EU-Ebene

Die EU sieht sich als Spitzenreiter, der globale Standards vorgibt. Im Vertrag der Europäischen Union ist die Verpflichtung zur Nachhaltigkeit festgeschrieben. In Artikel 3 heißt es: „Die EU wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin.“

2001 beschloss der Europäische Rat die erste Strategie für eine nachhaltige Entwicklung, bei der die heutige, aber auch künftige Generationen im Fokus stehen. Sie soll einen politischen Rahmen geben, der Wirtschaftswachstum, Umweltschutz und soziale Integration verbindet.

Diese Nachhaltigkeitsstrategie ist angesichts der 2015 von der UN verabschiedeten Ziele veraltet. Die Kommission legte daher das Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem Nachhaltigen Europa bis 2030“ vor, in dem die Umsetzung der Ziele und mögliche Maßnahmen dargestellt werden. 2019 verkündete die Europäische Kommission den „Green Deal“ – einen Plan, wie Europa der erste klimaneutrale Kontinent bis 2050 werden soll. Im Vordergrund steht die Förderung einer effizienten Ressourcennutzung und umfasst alle Wirtschaftszweige. Davon sollen alle profitieren und niemand zurückgelassen werden.

Nachhaltigkeit auf Bundesebene

Auch in Deutschland spielt Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. 2002 wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet, die stetig weiterentwickelt wird. Dies geschieht unter anderem mit Hilfe öffentlicher Konsultationen. 2016 gab es eine Neuauflage, die auch die Ziele der UN behandelt. Auf der Seite der Bundesregierung, wird konkret zusammengefasst, was bisher auf staatlicher Ebene für die einzelnen Ziele geschehen ist.

Außerdem hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gemeinsam mit anderen Organisationen eine Kampagne gestartet, die mehr Bewusstsein in der breiten Gesellschaft schaffen und Engagement fördern soll. Dafür gibt es Veranstaltungen in verschiedenen Städten zu unterschiedlichen Themen, die die 17 Nachhaltigkeitsziele betreffen.

Stillstand bei NRW’s Nachhaltigkeitsstrategie

NRW beschloss 2016 die erste Nachhaltigkeitsstrategie und hielt Nachhaltigkeitstagungen und Online-Diskussionen ab. Darüber hinaus hat sich das LAG 21 Netzwerk gegründet, in dem viele Kommunen, Verbände, Institutionen und Privatpersonen zusammenarbeiten. Dabei entwickeln sie Nachhaltigkeitsstrategien und stellen Wissen zur Verfügung. Auf Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit sich zu informieren und auszutauschen. Die Landesregierung kündigte an bis 2019 die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes weiterzuentwickeln. Dazu kam es bisher nicht.

Kommunen und ihr Weg zur Nachhaltigkeit

Viele Kommunen arbeiten daran nachhaltiger zu werden. Sie übernehmen dabei auch oft Verantwortung, wenn die Landesregierung selbst noch nicht tätig wurde. Projekte der EU aber auch von LAG 21 fördern Städte und Kommunen in ihren Vorhaben. Der Kreis Unna beispielsweise ist eine der nachhaltigen Kommunen in NRW.

Verschiedene Bundesinstitute, Organisationen und Stiftungen haben gemeinsam das Projekt „SDG-Indikatoren für Kommunen“ gestartet. Dabei sollen Kriterien identifiziert werden, mithilfe derer die Umsetzung der gemeinsamen Ziele überprüft werden können. Die Daten werden auf der Seite wegweiser-kommunen.de der Bertelsmann Stiftung gesammelt und ausgewertet.

Was Corporate Social Responsibility bedeutet

Viele Unternehmen sind sich der Relevanz von Nachhaltigkeit und ihre Verantwortung bewusst und haben bereits eigene Strategien entwickelt. Die sogenannten Corporate Social Responsibility (CSR) – die Verantwortung von Unternehmen der Umwelt und Gesellschaft gegenüber – sind Maßnahmen, die sie vornehmen und die über die gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Die meisten progressiven und modernen Unternehmen haben und profitieren von CSR.

Die Global Reporting Initiative, der UN Global Compact und das World Business Council for Sustainable Development haben einen SDG-Compass für Unternehmen entwickelt, der als Leitfaden für eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der SDGs dient.

Was jede*r Einzelne tun kann

Aber auch die Zivilgesellschaft ist verantwortlich. Jeder kann kleine Veränderungen in seinem Alltag vornehmen. Die Maßnahmen, um den gemeinsamen Zielen näher zu kommen, findet man zum Beispiel auf der Seite der Verbraucher Zentrale NRW, sowie auf der Nachhaltigkeitsseite des NRW Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz. Dort sind alle nützlichen Tipps und Links zu weiteren Seiten gegliedert.

70. Jubiläum der Landesverfassung – höchste Zeit für einen Europabezug

70. Jubiläum der Landesverfassung – höchste Zeit für einen Europabezug 150 150 Rüdiger Weiß

Am 18. Juni 1950 wurde die Landesverfassung NRW durch Volksentscheid an­genommen. Genau 70 Jahre später berät der Landtag die Aufnahme des Eu­ropabezugs in die Landesverfassung. Hierzu erklären Rüdiger Weiß, Sprecher für Europa und Internationales der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Elisa­beth Müller-Witt, Sprecherin der SPD-Fraktion im Hauptausschuss:

“Der 18. Juni 1950 ist ein historisches Datum, und deshalb freut es uns besonders, dass der Landtag genau 70 Jahre später die Aufnahme des Europabezugs in die Landesverfassung morgen im Haupt- und Europaausschuss in großer Einigkeit der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen berät.

Nachdem bereits die meisten Bundesländer ein Bekenntnis zu Europa in ihren Landesverfassungen haben, wird es höchste Zeit, dass auch NRW endlich diesen Schritt geht. Denn Nordrhein-Westfalen ist seit seiner Gründung eng mit dem eu­ropäischen Einigungsprozess verbunden. Wir liegen nicht nur geographisch im Herzen Europas, Europa ist auch in unseren Herzen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben sich vor 70 Jahren in einem Volksentscheid für unsere Landesverfassung ausgesprochen. Im vergangenen Jahr hat der Landtag zunächst die Individualverfassungsbeschwerde in die Verfassung aufgenommen und gezeigt, dass auch heute noch eine Stärkung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger in unserer Verfassung möglich ist. 70 Jahre nach diesem Volksentscheid wird der Verfassung nunmehr durch das eindeutige Bekenntnis zu Europa ein weiterer wichtiger Baustein hinzugefügt.”

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Den Dialog aufrecht erhalten: So gehen NRWs Schulen mit der Coronakrise um

Den Dialog aufrecht erhalten: So gehen NRWs Schulen mit der Coronakrise um 2560 1695 Rüdiger Weiß

Als Mitglied des Schulausschusses im Landtag war es mir besonders wichtig, mich über die aktuelle Lage an unseren Schulen in NRW zu informieren. Daher habe ich, gemeinsam mit meinem Team, die Kolleginnen und Kollegen der Schulen angerufen, um ein aktuelles Stimmungsbild zu erhalten.

Das sagen die Kolleg*Innen an den Schulen

Die Rückmeldungen der Schulen waren dabei durchaus positiv und optimistisch. Selbstverständlich ist diese Situation für uns alle eine Herausforderung. Gerade deshalb bin ich froh und dankbar, dass die Kolleginnen und Kollegen mit so viel Einsatz die Notbetreuung vor Ort und die schulische Betreuung über diverse Online-Plattformen gewährleisten.

Was wir aus der Coronakrise lernen können

Gleichzeitig zeigt die aktuelle Situation jedoch, dass unsere Schulen teilweise noch sehr unterschiedlich ausgestattet sind. Vor allem im Bereich des digitalen Unterrichts und der digitalen Ausstattung muss etwas getan werden. Auch die Ungewissheit wann und wie es mit dem regulären Schulbetrieb weitergeht, beschäftigt uns momentan alle. Ich hoffe, dass die aktuellen Maßnahmen dabei helfen, die Kurve der Ansteckungszahlen abzuflachen und einen geregelten Schulbetrieb bald wieder möglich zu machen.

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Warum ein Lieferkettengesetz für einen nachhaltigeren und sozialeren Welthandel nötig ist

Warum ein Lieferkettengesetz für einen nachhaltigeren und sozialeren Welthandel nötig ist 2560 2281 Rüdiger Weiß

Jeanshosen, Autos oder Handys – diese und viele weitere Produkte sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Dass sie auf ihrem Weg in die Geschäfte meist Strecken von mehr als 50.000 Kilometern hinter sich legen, ist uns dabei nicht immer bewusst.

Oft finden die einzelnen Produktionsschritte in unterschiedlichen Ländern statt, wodurch lange Lieferketten entstehen. Bei einer Jeans bedeutet das beispielsweise: Baumwollanbau in Kasachstan, Spinnerei in der Türkei, Färberei in China, Weberei in Polen, Näherei in Bangladesch, Exporteur in Belgien und schließlich der Verkauf in Deutschland. Besonders problematisch sind dabei die von Land zu Land unterschiedlichen Standards und gesetzlichen Grundlagen für Arbeits- und Produktionsbedingungen.

Immer wieder ereignen sich Katastrophen, wie die Selbstmordreihe bei Foxconn (China, 2010), einem Zulieferer für Apple und Co., dem Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza (Bangladesch, 2013), bei dem mehr als tausend Menschen starben oder dem Dammbruch an einer Eisenerzmine (Brasilien, 2019), die für VW und BMW Stahl herstellt.

Welche internationalen Regeln gelten

Dabei gibt es eine Vielzahl internationaler Abkommen und Regeln, die solche Katastrophen verhindern sollen. Die Internationalen Arbeitsorganisation, engl. International Labour Organization (ILO), gibt Normen für die Wahrung von Sozialstandards vor. Einige dieser Normen bilden als so genannten „Kernarbeitsnormen“ die absoluten Mindeststandards für menschenwürdige Arbeitsbedingungen ab. Dazu zählen die Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit, das Verbot der Diskriminierung und die Vereinigungsfreiheit. Doch selbst gegen diese ILO-Kernarbeitsnormen sind millionenfache Verstöße an der Tagesordnung, denn häufig kontrollieren Unternehmen nicht, ob ihre Zulieferer sich an die ILO-Kernarbeitsnormen halten.

Welche Handlungsschwerpunkte die ILO für ein besseres Zusammenspiel von Wachstum, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit fordmuliert hat, erfahren Sie hier.

Warum Freiwilligkeit allein nicht ausreicht

2016 verkündete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Mit dem NAP möchte die Bundesregierung die Menschenrechtslage verbessern und die Globalisierung sozialer gestalten. Dafür müssen Unternehmen die vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten einhalten. Dazu zählt neben der Überprüfung ihrer Lieferketten, also die Ermittlung von menschenrechtswidrigen Arbeitsbedingungen, auch das Ergreifen von Gegenmaßnahmen. Derzeit baut die Bundesregierung noch darauf, dass ein Großteil der Unternehmen sich freiwillig zu ihrer Sorgfaltspflicht bekennt und diese umsetzt.

Um zu überprüfen, ob deutsche Unternehmen freiwillig in transparentere Lieferketten investieren, hat die Bundesregierung von 2018 bis 2020 den Umsetzungsgrad des NAP in einem Monitoring überprüft. Zielvorgabe war, dass 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Elemente den NAP umgesetzt haben. Sollte das geschehen sein, würde man zunächst von strengeren gesetzlichen Regelungen absehen. Die erste Auswertung der Befragung von 2019 ergab jedoch, dass bislang nur knapp 20% der deutschen Unternehmen die Vorgaben aus dem NAP umsetzen. Es ist also offensichtlich, dass Freiwilligkeit allein kein geeignetes Instrument zur Erreichung eines nachhaltigeren und sozialeren Welthandels ist.

Wie ich mich für ein bundesweites Lieferkettengesetz einsetze

Damit möglichst schnell ein bundesweites Lieferkettengesetz verabschiedet wird, machte ich mich im Dezember 2019 gemeinsam mit der Fraktion für ein Lieferkettengesetz stark. Unter dem Titel: „NRWs Beitrag zu einem Lieferkettengesetz: Faire Produktionsbedingungen für die Vielen schaffen“ forderten wir die Landesregierung auf, eine Initiative im Bundesrat einzubringen und sich auch gegenüber der Bundesregierung und der EU für ein Lieferkettengesetz auszusprechen. (Hier finden Sie den entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion)

Diese Länder gehen mit gutem Beispiel voran

Deutschland ist im europäischen Vergleich kein Vorreiter, was den Einsatz transparenter Lieferketten angeht, im Gegenteil: Andere europäische Länder sind bereits mit gutem Beispiel voran gegangen. Frankreich führte als erstes Land eine Sorgfaltspflicht ein, bei der Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Diese gilt auch für Tochtergesellschaften und Zulieferer der Unternehmen. In den Niederlanden wurde im Mai 2019 ein Gesetz gegen Kinderarbeit verabschiedet, das Beschwerdemöglichkeiten und Sanktionen beim Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorsieht. In Finnland, Dänemark und Österreich gibt es auf parlamentarischer Ebene Vorschläge zur Verankerung verbindlicher menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Damit in Europa kein Regelungs-Flickenteppich zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entsteht, muss die Bundesregierung die deutsche EU-Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 unbedingt nutzen, um ein einheitliches europäisches Vorgehen für transparente Lieferketten auf den Weg zu bringen.

Wie sich einige Unternehmen engagieren

In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen selbst Verantwortung für ihre Wertschöpfungsketten übernommen. So haben sich beispielsweise Unternehmen im Textil-, Kakao- und Kohlesektor in freiwilligen Bündnissen zusammen getan, um ihre Lieferketten effektiv zurückverfolgen zu können.

Bereits im Jahr 2000 gründeten die Vereinten Nationen (UN) den Global Compact, einen freiwilligen Pakt mit Unternehmen und in enger Zusammenarbeit mit der Internationalen Handelskammer. Dieser bietet Unternehmen ein Netzwerk und zielt darauf ab, dass sie ihre Strategien im Einklang mit Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung gestalten. Der Leitfaden des Business for Social Responsibility Netzwerks (BSR) soll Unternehmen dazu ermutigen, den Weg weiter in Richtung nachhaltiger Lieferketten einzuschlagen und erklärt Schritt für Schritt den Aufbau einer nachhaltigen Lieferkette. Auch die Bundesregierung stellt solche Praxisleitfäden zur Verfügung.

Inzwischen plädieren auch einige große Unternehmen für eine solche gesetzliche Regelung: Im Dezember 2019 veröffentlichten 42 Unternehmen – darunter auch Tchibo und Ritter – eine Stellungnahme, in der sie sich für ein Lieferkettengesetz aussprechen.

So engagiert sich die Zivilgesellschaft für ein Lieferkettengesetz

Auch die deutsche Zivilgesellschaft hat die Problematik längst erkannt und ist selbst aktiv geworden: Verschiedene Organisationen (Germanwatch, Misereor, Forum Fairer Handel) haben beispielsweise gemeinsam eine Initiative und Petition gestartet, die ein Liefergesetz durchsetzen soll. Wichtig ist hier: Ein solches Gesetz soll Unternehmen, die bereits verantwortungsvoll handeln, schützten. Denn in einer Wettbewerbssituation, in der nur einige Unternehmen die Mehrkosten für transparente Lieferketten zu tragen bereit sind, haben alle anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil. Ein Gesetz, das alle Wettbewerbsteilnehmer gleichermaßen verpflichtet, in transparente Lieferketten zu investieren, schafft ein sogenanntes „level playing field“, also gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle.

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise verkündete Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, die Verschiebung des Lieferketten-Gesetzesvorhabens. Er hatte sich zuvor für die schnelle Umsetzung eingesetzt und wollte ursprünglich im März die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes vorstellen.

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Warum die NRW-Landesverfassung einen Europa-Artikel braucht

Warum die NRW-Landesverfassung einen Europa-Artikel braucht 2560 1707 Rüdiger Weiß

Die Geschichte Nordrhein-Westfalens ist, wie seine Bürgerinnen und Bürger, eng mit Europa verbunden. Kaum ein anderes Bundesland profitiert so stark vom europäischen Einigungsprozess, wie NRW.

Kontakte, Ausflüge und Reisen nach Belgien oder in die Niederlande sind für uns selbstverständlich. Außerdem fließen jährlich etwa 2,46 Mrd. Euro EU-Fördermittel von Brüssel nach Nordrhein-Westfalen. Weitere hunderte Millionen Euro stehen für Austauschprogramme, Wissenschaftsförderung und andere Projekte zur Verfügung. Eine detaillierte Übersicht aller EU-Fördermittel, die NRW erhält, bietet die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland. Unsere wichtigsten Handelspartner sind unsere europäischen Nachbarn.

Wir liegen also nicht nur geographisch im Herzen Europas – wir tragen es auch in unseren Herzen. Die Bedeutung der Europäischen Union für Nordrhein-Westfalen spiegelt sich bisher allerdings nicht in unserer Landesverfassung wider. Denn im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern gibt es in der nordrhein-westfälischen Verfassung kein „Europabekenntnis“.

Landesverfassung wird 70 Jahre alt

Dieses Jahr wird unsere Landesverfassung 70 Jahre alt. Seit ihrer Unterzeichnung 1950 hat sich Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt – nicht nur als Teil der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch als Teil der Europäischen Union. Gerade jetzt, in Zeiten des Umbruchs auf dem gesamten europäischen Kontinent, ist ein starkes Signal für ein geeintes Europa wichtig. Ein Signal für Frieden, Wohlstand und Fortschritt und gegen Nationalismus, Egoismus und Rückwärtsgewandtheit.

In unserer Landesverfassung sind die zentralen Werte und die Identität unserer Gesellschaft verankert. Ich setze mich dafür ein, dass auch die europäischen Werte in unserer Verfassung verankert werden.

Was wir von Hessen lernen können

Acht Bundesländer haben es bereits vorgemacht: Nun müssen wir dem guten Beispiel folgen. In Hessen konnten die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden. 82,4% stimmten für ein klares Bekenntnis zu Europa. Seit 2018 heißt es deshalb in Art. 64 der hessischen Landesverfassung: „Hessen ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und als solcher Teil der Europäischen Union. Hessen bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert.“

Deshalb setze ich mich für einen Europa-Artikel in der Nordrhein-Westfälischen Landesverfassung ein.

Die Offene Ganztagsschule der Zukunft: Podiumsdiskussion bei der SPD Detmold

Die Offene Ganztagsschule der Zukunft: Podiumsdiskussion bei der SPD Detmold 1600 1200 Rüdiger Weiß

 „OGS der Zukunft – was muss eine moderne OGS leisten?” lautete das Motto einer Podiumsdiskussion der SPD Detmold, an der ich Anfang März gemeinsam mit meinem Landtagskollegen Dennis Maelzer, dem Bürgermeisterkandidaten und 1. Beigeordneten Frank Hilker sowie der Schulleiterin der Weerth-Schule Iris Hansmann teilnahm.

Nachdem Frank Hilker die aktuelle Lage der OGS in Detmold thematisierte und dabei vor allem die hohe Betreuungsquote in Detmold lobte, konnte ich über einige aktuelle Entwicklungen aus Düsseldorf berichten. In beiden Impulsvorträgen wurde deutlich, dass Offene Ganztagsschulen nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch die Förderung der Kinder verbessern soll.

Um die OGS weiter zu entwickeln, brauchen wir eine gute Vernetzung zwischen Lehrkräften, Trägern, Sozialarbeiter*Innen und allen beteiligten Personen. Nur mit einem guten, interprofessionellen Team kann eine OGS der Zukunft funktionieren. Dieser Punkt wurde in der Diskussion ebenso deutlich, wie die fehlende Standardisierung und Rechtsgrundlage der OGS. Um im Landtag ein Umdenken bei der schwarz-gelben Regierung auszulösen, braucht es Stimmen und Anregungen von außen – egal, ob von Lehrerverbänden, einzelnen Rektor*Innen oder der Elternschaft. Bisher scheint die Landesregierung hier nämlich keinen Handlungsbedarf zu sehen und ignoriert sowohl Anträge der Opposition als auch die Ergebnisse einer großen Expertenanhörung, die im vergangenen Jahr im Landtag stattfand.

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern 5472 3648 Rüdiger Weiß

In Ihrem Koaltionsvertrag plädiert die Landesregierung für grenzüberschreitend gedachte innere Sicherheit (S. 116). Sie verspricht in diesem Zusammenhang sich unter stärkerer Einbeziehung der Bundespolizei für eine Verbesserung des Grenzschutzes an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien einzusetzen, NRW-Verbindungsbeamte zu den niederländischen und belgischen Polizeibehörden zu entsenden und eine „Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Geldautomaten-Sprengungen sowie im Bereich Einbruchdiebstahl“ einzusetzen. Außerdem sollen Einsätze von Polizeibeamten und Landesbediensteten in europäischen Institutionen und internationalen EU-Einsätzen aktiv gefördert werden. Kompetenzen der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten jenseits der Grenzen sollen überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden.

Die Landesregierung lässt eine klare Strategie für einen effektiveren Grenzschutz vermissen. Einerseits bekennt sich der Ministerpräsident zu Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, andererseits bleibt die Landesregierung intelligente Lösungen für Ausstattung, Vernetzung und Finanzierung für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizeibehörden bisher schuldig.

Dabei geht es nicht nur um ein effektiveres Handeln, sondern auch um potentielle Ressourcen- und Personaleinsparungen.

In einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses vom 14.03.2019 regen Vertreter von GdP und BDK an, noch deutlich stärker in die Vernetzung der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden mit den niederländischen und belgischen Polizeibehörden zu investieren, und von Innovativen Lösungsansätzen außerhalb NRWs zu lernen.

So sei die niederländische Polizei mit dem Einsatz von „mobilen Wachen“ – mit allem technischen Zubehör ausgestattete LKWs – und eigens für diesen Zweck eingerichteten Parkbuchten im Grenzbereich ein Beispiel dafür, wie Ressourcen in einem offenen Grenzbereich effektiv und kostengünstig eingesetzt werden können.

Auch bei der Finanzierung gebe es gute Beispiele außerhalb NRWs.

In Bad Bentheim in Niedersachsen etwa werde seit mehreren Jahren ein gut funktionierendes grenzüberschreitendes Polizeiteam aus Euregio-Mitteln mitfinanziert. Zwar gebe es beispielsweise mit Kleve den Versuch, auch in NRW ein grenzüberschreitendes Polizeiteam zu installieren, einzige Partnerin sei allerding die Koninklijke Marechaussee, während die Landespolizei Nordrhein-Westfalen und auch die Nationale Politie sich nicht beteiligten. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Belgien sei darüber hinaus noch stark ausbaufähig. So fehle vor allem im Vergleich zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederladen ein ausdeklinierter Polizeivertrag, der eine dauerhafte Wirksamkeit in der Zusammenarbeit zwischen den nordrhein-westfälischen und den belgischen Polizeibehörden ermögliche.

Zwar hat die Landesregierung im April 2019 eine „Erneuerte politische Erklärung der Regierungen der Mitgliedstaaten der Benelux-Union und des Landes Nordrhein-Westfalen über die weitere Entwicklung einer engen Zusammenarbeit“ unterzeichnet, die das Thema „Innere Sicherheit“ explizit aufgreift. Allerdings beschränkt sich die Erklärung in diesem Bereich auf zu großen Teilen bereits geleistete Absichtsbekundungen, sodass aus ihr keine konkreten Maßnahmen oder neue Initiativen erwachsen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie möchte die Landesregierung grenzüberschreitend tätige Polizei besser ausstatten?
  2. Welche Pläne und Aktivitäten gibt es in der Landesregierung, um auch in NRW ein grenzüberschreitendes Polizeiteam nach dem Vorbild Bad Bentheims zu installieren?
  3. Wie viele Polizeibeamte, Landesbedienstete und NRW-Verbindungsbeamte wurden seit 2018 im Vergleich zu den Jahren 2012-2017 in europäische Institutionen und internationale EU-Einsätze, sowie zu den niederländischen und belgischen Polizeibehörden entsandt? (Bitte auflisten nach Fachabteilung in NRW, Fachabteilung in Zielland und Dauer der Entsendung)
  4. Falls eine Überprüfung der Kompetenzen der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten jenseits der Grenzen bereits stattgefunden hat, welche nächsten Schritte ergeben sich für die Landesregierung aus den Ergebnissen dieser Überprüfung?
  5. Inwiefern ist die Landesregierung an der Ausarbeitung eines neuen Polizeivertrags mit Belgien beteiligt?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Hier finden Sie alle Antworten des Innenministers

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung des interkulturellen Austauschs

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung des interkulturellen Austauschs 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „[d]ie seit 2014 bestehende Kooperation mit Schlesien und der Region Hauts-de-France im Rahmen des ‚Kleinen Weimarer Dreiecks‘ […] im Dialog mit den Partnern“ weiterzuentwickeln und dieses „unter Einbeziehung der deutschen Minderheit in Oberschlesien.“ (S. 117) zu tun. In ihrer Beantwortung der kleinen Anfrage 2607 kündigt die Landesregierung außerdem an, das Partnerschaftsabkommen mit der Region Hauts-de-France zu erneuern (17/6861). Schwerpunkte des erneuerten Partnerschaftsabkommens sollen stärkeren Kooperation im Bereich der Zukunftstechnologien, berufliche Bildung und das Erlernen der Partnersprache sein.

Die Regionen des Regionalen Weimarer Dreiecks sind bereits seit 2001 partnerschaftlich verbunden und arbeiten in festen Formaten zusammen. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit sollen auf dem Jugendaustausch, Kultur und dem Strukturwandel liegen. Somit soll es Ziel sein, sich auf regionaler Ebene für den Zusammenhalt der Europäischen Union zu engagieren.

Nach der Erneuerung des gemeinsamen Vertrages am 20. Juli 2018 in Lille fehlt es jedoch an konkreten und greifbaren Initiativen der Landesregierung.

Anzuerkennen ist zunächst jedoch dass die Landesregierung bestehende Formate fortführt. So findet zum einen jährlich der trilaterale „Jugendgipfel“ statt, an dem 45 Jugendliche im Alter von 17-23 Jahren aktuelle europäische Themen diskutieren und gemeinsame Positionen erarbeiten.

Zum anderen ist die Verleihung des Richeza-Preises für das Engagement für den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Polen eine Wertschätzung zivilgesellschaftlicher Akteure.

Auf der kulturellen Ebene darf die Organisation von gemeinsamen Kunstausstellungen erwähnt werden und damit verbunden das vernetzen von Künstlerinnen und Künstlern der drei Regionen.

Konkrete Projekte, die Menschen erreichen und die neue Impulse für den trilateralen Austausch setzen, fehlen bisher auf Seiten der Landesregierung.

Das Ziel die deutsche Minderheit in Schlesien besonders in den Fokus der Projekte zu rücken, bleibt vage, solange es nicht mit konkreten Initiativen untermauert wird.

Die am 19. Juni 2019 beschlossenen vertiefte bilaterale Zusammenarbeit von NRW und Schlesien zu Themen der Energiewende und des Strukturwandels ist vorerst nicht mehr als eine unkonkrete Ankündigung. Die in Schlesien lebende deutsche Minderheit wurde bei diesem Treffen unerklärlicherweise nicht thematisiert.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung unternommen, um das Regionale Weimarer Dreieck auch öffentlichkeitswirksam mit Leben zu füllen?
  2. Welche Initiativen, die über das reine Fortführen bereits bestehender Projekte hinausgehen, hat die Landesregierung bisher durchgeführt, um den Dialog mit Schlesien und Hauts-de-France weiterzuentwickeln?
  3. Wer nahm in den vergangenen drei Jahren am Jugendgipfel teil? (Bitte auflisten nach Geschlecht, Alter, besuchter Schulform)
  4. Warum wurde bei den bilateralen Gesprächen im Juni 2019 mit Schlesien – trotz vorheriger Ankündigung die deutsche Minderheit in Zukunft in den Fokus gemeinsamer Projekte zu rücken – die dort lebende deutsche Minderheit nicht thematisiert?
  5. Warum kann die gemeinsame Erklärung der drei Regionen vom 20. Juli 2018 nicht über die Internetseite der Landesregierung zum Weimarer Dreieck eingesehen werden?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Umgang der Landesregierung mit dem Brexit

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Umgang der Landesregierung mit dem Brexit 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag unterstreicht die Landesregierung „die engen und vertrauensvollen Beziehungen zu Großbritannien“, die sie weiter „pflegen und intensivieren“ möchte. Gleichzeitig verspricht sie „die Alltagsprobleme der vom Brexit betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nach dem Brexit im Blick [zu] behalten“ und Hilfe anzubieten. Die Einsetzung eines Brexit-Beauftragten hält sie für nötig um „Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf die Folgen des Brexit vorzubereiten und neue Perspektiven für die Beziehungen zu entwickeln“ (S. 115).

Die Dramatik des Austrittswunsches Großbritanniens aus der EU wird durch die aktuellen politischen Entwicklungen vor Ort weiter verschärft.

Zwei Austrittstermine aus der Europäischen Union hat Großbritannien bereits verstreichen lassen, der kommende steht mit dem 31.10.2019 kurz bevor. Mit der Wahl von Boris Johnson zum Vorsitzenden der Conservative and Unionist Party und der damit einhergehenden Übernahme des Premierministerpostens steigt auch, vor allem in Anbetracht der Neubesetzung des Kabinetts Johnsons, die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten harten Brexit.

Die Landesregierung behauptete zwar Anfang des Jahres, sie sei auf alle möglichen Brexit-Szenarien vorbereitet, doch was steckt tatsächlich hinter dieser Aussage? Konstatiert werden kann ihr bestenfalls, dass sie sich um das Allernotwendigste kümmert, um sich nicht dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung auszusetzen:

  • Sie hat ein Normenkontrollverfahren durchgeführt und ein Brexitübergangsgesetz als Formalität für den Fall eines geordneten Brexit eingebracht.
  • Sie führt Gespräche auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen (Interministerielle Arbeitsgruppe „Brexitfolgen“, Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Brexit“)
  • Sie hat ohnehin fachlich zuständige Regierungsangestellte als Kontaktpersonen für eine „Hotline“ benannt.

Doch ist das wirklich angemessen für eine historisch einmalige, politische Ausnahmesituation, die Ministerpräsident Armin Laschet selbst im ungeordneten Brexit-Fall als „große Gefahr“ sieht und mit dem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen in NRW rechnet?

Ihr weiteres „Engagement“ beschränkt sich darauf, eine „NRW-Repräsentanz in London“ errichtet zu haben, die eigentlich 70km außerhalb von London liegt, lange Zeit nicht einmal ein Türschild hatte und von einem Berater neben anderen Projekten betrieben wird. Auf den politischen und medialen Druck hin scheint es nun zumindest Räumlichkeiten in London zu geben.

Auch die von der Regierung in Auftrag gegebene „Brexit-Studie“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein „Flop“: Unternehmen werden befragt, wie gut sie auf den Brexit vorbereitet sind, Vergleichsregionen analysiert und ein eintägiger Workshop zusammengefasst. Wie das Land sich konkret vorbereiten sollte, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gerade den unvorbereiteten Unternehmen bietet, welche Rahmenbedingungen angepasst werden müssten, wie der Standort NRW konkret attraktiver gemacht werden kann (z.B. durch intensive Forschungskooperationen oder einen erleichterten Neustart von Fachkräften nach einem Zuzug) – all diese entscheidenden Fragen bleiben im Dunklen. Abgesehen davon kommt das Ergebnis der Studie ein Jahr zu spät – wie hätte die Landesregierung innerhalb von zehn Tagen vor dem ursprünglichen Austrittsdatum die Ergebnisse des „Brexit.-Projekts“ in konkretes Handeln umsetzen sollen?

Für sämtliche andere Szenarien – etwa ein neu verhandeltes Austritts-Abkommen oder einen harten Brexit – gibt es nur wenige konkrete, öffentlich zugänglichen Informationen zum Stand der Vorbereitung der Landesregierung. Sie zieht sich immer wieder auf die Aussagen zurück, man wisse ja nicht genau, wie der Brexit aussähe, wenn er denn käme. Deshalb müsse man abwarten. Doch gutes Regierungshandeln zeichnet sich doch gerade dadurch aus, proaktiv auf alle Szenarien bestmöglich vorbereitet zu sein und vorab die nötigen Weichen zu stellen.

Angesichts der relativ hohen Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Brexit in zwei Monaten und der nur kraftlos und reaktiv kaum genutzten Vorbereitungszeit von mehreren Jahren, grenzt es an Fahrlässigkeit, mit konkreten Maßnahmen bis nach dem tatsächlichen Brexit zu warten, wenn das Hauptaugenmerk auf der Bewältigung der akuten Auswirkungen liegen wird – was sogar von den Sachverständigen in der letzten Sitzung der Enquetekommission „Brexit: Auswirkungen auf NRW“ am 25. Juni im Landtag angemahnt wurde.

Darüber hinaus würde eine aktivere Informationspolitik seitens der Landesregierung in Bezug auf den Vorbereitungsstand und die möglichen Auswirkungen des Brexit – nicht zuletzt auf die beinahe 30.000 in NRW lebenden Britischen Bürgerinnen und Bürger – für deutlich mehr Transparenz sorgen und ihre Sorgen effektiv auffangen. Forderungen nach einer landesweiten Informationskampagne wurden beispielsweise im Rahmen der Stellungnahme von British in Germany e.V. zur Sachverständigenanhörung der Brexit Enquete im nordrhein-westfälischen Landtag am 10.05.2019 eingebracht.

Die Landesregierung stellt in einigen Bereichen in Aussicht, dass NRW vom Brexit profitieren könne. So sei NRW vor allem als Standort für Unternehmen interessant, stellte beispielsweise der Brexit-Beauftragte im März 2018 fest. Ob die Landesregierung in diesem Zusammenhang etwas vorzuweisen hat, bleibt allerdings unklar. Dem Wirtschaftsministerium zufolge haben Ende 2018 nicht mehr als sieben Unternehmen Interesse bekundet, nach NRW zu kommen – unterschrieben sei aber noch nichts. In einer Pressemitteilung vom 21.03.2019 wiederum erklärt Minister Pinkwart, seit dem Brexit-Referendum hätten sich fast 100 britische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Einen detaillierten Überblick über aus dem Brexit resultierende Unternehmensansiedelung scheint die Landesregierung ebenso wenig zu haben, wie einen Einfluss auf die Standortverlegung von Unternehmen nach NRW.

Über tatsächlich aktive Standortpolitik hinaus sollte die Landesregierung auf sich aus dem Brexit möglicherweise ergebende Änderungen der Wettbewerbsbedingungen durch veränderte Umfeld- (z.B. Umwelt-/Klima-, Verbraucherschutz-, Sozial- und Beschäftigungsstandards als auch Steuerkoordinierung) sowie Rechtsregeln (z.B. staatliche Beihilfe, gleiche Wettbewerbsbedingungen) vorbereitet sein. Ein Bewusstsein für daraus potentiell resultierende Wettbewerbsnachteile und die Erarbeitung eines möglichen Handlungskorridors wäre etwa ein proaktiver, verantwortungsvoller Umgang mit den drohenden Brexit-Szenarien gewesen.

Nicht zuletzt innenpolitisch könnte ein ungeordneter Brexit ein Erdbeben in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auslösen: Etwa der wechselseitige Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich würde abrupt enden, d.h. Straftäter, die aus dem Vereinigten Königreich kommen, könnten leichter in NRW abtauchen. Auch die Verpflichtung Haftbefehle wechselseitig zu vollstrecken würde erlöschen. Es ist mehr als dringend für diesen Fall Sonderverträge abzuschließen, doch auch hierfür ist die Zeit längst zu knapp geworden.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und sie bleibt einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Wenn sie handelt, dann reaktiv und heillos zu spät.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sieht das „umfangreiche Beratungsangebot“ der Landesregierung für Unternehmen aus, unabhängig vom Engagement der Industrie- und Handelskammern?
  2. Wie viele Unternehmen haben nachweislich auf Betreiben der Landesregierung im Zuge des Brexit bisher einen Standort in NRW angesiedelt? (Bitte auflisten nach Unternehmen, Standort, Zahl der in NRW Beschäftigten und Branche)
  3. Wie ist die Brexit-Hotline der Landesregierung aktuell ausgestattet? (Bitte auflisten nach Personal, Ressortbeteiligung und Erreichbarkeit)
  4. Ist eine Informationskampagne wie von „British in Germany e.V.“ gefordert, geplant?
  5. Wie gedenkt die Landesregierung sich auf die innenpolitischen Schwierigkeiten eines ungeordneten Brexit, insbesondere auf das möglicherweise abrupte Ende des polizeilichen Datenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich, vorzubereiten?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu EU-Austauschprogrammen für Azubis

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu EU-Austauschprogrammen für Azubis 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „EU-Austauschprogramme wie Erasmus+ zur Stärkung des Europagedankens […] noch stärker auf Auszubildende“ (S. 115) auszurichten und damit die Europakompetenz von Nichtakademikerinnen und -akademikern zu fördern. Außerdem sollen Vergabe und Anerkennung von binationalen Berufsabschlüssen ermöglicht werden (S.116).

Das Erasmus+-Programm der Europäischen Union trifft auf ein steigendes Interesse. Waren es im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen 14,6 Milliarden Euro, die dem Programm zur Verfügung standen, werden von der Kommission eine Verdopplung der Mittel auf 30 Milliarden Euro für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 gefordert und vom Europäische Parlament gar eine Mittelverdreifachung auf 41 Milliarden Euro. Es ist allerdings festzustellen, dass weiterhin vor allem Akademikerinnen und Akademiker von dem Angebot des europäischen Austausches Gebrauch machen.

Auslandsaufenthalte von Auszubildenden sind nicht sehr verbreitet. Dem Mobilitätbericht 2017 der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) kann man entnehmen, dass nur 4,2% der nordrhein-westfälischen Auszubildenden einen Lernaufenthalt im Ausland absolvieren und das, obwohl viele unserer europäischen Nachbarn uns geographisch sehr nah sind.

Der Bundestag hat 2013 die Bundesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass bis 2020 mindestens 10% der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen sammeln. In ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage 1714 vom 15. November 2018 (Drucksache 17/4598), sagt die Landesregierung, dass auch sie sich nach diesem Ziel richten möchten.

In anderen Bundesländern ist die Bereitschaft unter den Auszubildenden für ein Praktikum ins Ausland zu gehen, deutlich höher, so zum Beispiel in Thüringen, Hamburg und SchleswigHolstein – NRW befindet sich bundesweit im hinteren Mittelfeld.

Bei den Auslandsaufenthalten stellt die NA im BIBB fest, dass diejenigen, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden, eine deutlich längere Dauer haben, als solche, die selbst finanziert werden müssen. Das unterstreicht ganz eindeutig die Wichtigkeit der Bezuschussung durch die öffentliche Hand.

Mit Initiativen wie „Europa – Erleben und Lernen“ möchte die Landesregierung Unternehmen dazu bewegen, ihren Auszubildenden mehrwöchige Auslandsaufenthalte zu ermöglichen – unter Inanspruchnahme von Erasmus+-Mitteln. Die Initiative startete Ende März 2019 mit 14 Unternehmen, die die im Rahmen der Initiative vorgelegte Absichtserklärung unterzeichneten. Angesichts der 45.539 Betriebe, die 2018 in Nordrhein-Westfalen ausgebildet haben, ist diese Zahl kaum der Rede wert. Ob die Initiative also eine reine PR-Maßnahme bleibt, oder ob sie einen nennenswerten Beitrag zur Stärkung der Europakompetenz von Auszubildenden in NRW leisten kann, bleibt abzuwarten.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Auszubildende in Nordrhein-Westfalen haben 2018 und im ersten Halbjahr 2019 einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert? (Bitte auflisten nach Geschlecht, Alter und Berufssparten und Ausbildungsort)
  2. Was unternimmt die Landesregierung, um ihr selbsterklärtes Ziel von 10% Auszubildender mit Auslandserfahrung bis 2020 in den verbleibenden Monaten noch zu erreichen?
  3. Welche Mittel stellt die Landesregierung angesichts der nachgewiesenen Bedeutung öffentlicher Bezuschussung von Auslandsaufenthalten bereit, um die Europakompetenz von Auszubildenden zu stärken?(Bitte auflisten nach Höhe und Bereich)
  4. Wie viele Auszubildende werden aktuell bei den an „Europa – Erleben und Lernen“ teilnehmenden Unternehmen ausgebildet und haben damit die Möglichkeit von der Initiative zu profitieren?
  5. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Vergabe und die Anerkennung von binationalen Berufsabschlüssen zu ermöglichen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales