Sicherheit

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern

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In Ihrem Koaltionsvertrag plädiert die Landesregierung für grenzüberschreitend gedachte innere Sicherheit (S. 116). Sie verspricht in diesem Zusammenhang sich unter stärkerer Einbeziehung der Bundespolizei für eine Verbesserung des Grenzschutzes an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien einzusetzen, NRW-Verbindungsbeamte zu den niederländischen und belgischen Polizeibehörden zu entsenden und eine „Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Geldautomaten-Sprengungen sowie im Bereich Einbruchdiebstahl“ einzusetzen. Außerdem sollen Einsätze von Polizeibeamten und Landesbediensteten in europäischen Institutionen und internationalen EU-Einsätzen aktiv gefördert werden. Kompetenzen der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten jenseits der Grenzen sollen überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden.

Die Landesregierung lässt eine klare Strategie für einen effektiveren Grenzschutz vermissen. Einerseits bekennt sich der Ministerpräsident zu Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, andererseits bleibt die Landesregierung intelligente Lösungen für Ausstattung, Vernetzung und Finanzierung für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizeibehörden bisher schuldig.

Dabei geht es nicht nur um ein effektiveres Handeln, sondern auch um potentielle Ressourcen- und Personaleinsparungen.

In einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses vom 14.03.2019 regen Vertreter von GdP und BDK an, noch deutlich stärker in die Vernetzung der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden mit den niederländischen und belgischen Polizeibehörden zu investieren, und von Innovativen Lösungsansätzen außerhalb NRWs zu lernen.

So sei die niederländische Polizei mit dem Einsatz von „mobilen Wachen“ – mit allem technischen Zubehör ausgestattete LKWs – und eigens für diesen Zweck eingerichteten Parkbuchten im Grenzbereich ein Beispiel dafür, wie Ressourcen in einem offenen Grenzbereich effektiv und kostengünstig eingesetzt werden können.

Auch bei der Finanzierung gebe es gute Beispiele außerhalb NRWs.

In Bad Bentheim in Niedersachsen etwa werde seit mehreren Jahren ein gut funktionierendes grenzüberschreitendes Polizeiteam aus Euregio-Mitteln mitfinanziert. Zwar gebe es beispielsweise mit Kleve den Versuch, auch in NRW ein grenzüberschreitendes Polizeiteam zu installieren, einzige Partnerin sei allerding die Koninklijke Marechaussee, während die Landespolizei Nordrhein-Westfalen und auch die Nationale Politie sich nicht beteiligten. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Belgien sei darüber hinaus noch stark ausbaufähig. So fehle vor allem im Vergleich zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederladen ein ausdeklinierter Polizeivertrag, der eine dauerhafte Wirksamkeit in der Zusammenarbeit zwischen den nordrhein-westfälischen und den belgischen Polizeibehörden ermögliche.

Zwar hat die Landesregierung im April 2019 eine „Erneuerte politische Erklärung der Regierungen der Mitgliedstaaten der Benelux-Union und des Landes Nordrhein-Westfalen über die weitere Entwicklung einer engen Zusammenarbeit“ unterzeichnet, die das Thema „Innere Sicherheit“ explizit aufgreift. Allerdings beschränkt sich die Erklärung in diesem Bereich auf zu großen Teilen bereits geleistete Absichtsbekundungen, sodass aus ihr keine konkreten Maßnahmen oder neue Initiativen erwachsen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie möchte die Landesregierung grenzüberschreitend tätige Polizei besser ausstatten?
  2. Welche Pläne und Aktivitäten gibt es in der Landesregierung, um auch in NRW ein grenzüberschreitendes Polizeiteam nach dem Vorbild Bad Bentheims zu installieren?
  3. Wie viele Polizeibeamte, Landesbedienstete und NRW-Verbindungsbeamte wurden seit 2018 im Vergleich zu den Jahren 2012-2017 in europäische Institutionen und internationale EU-Einsätze, sowie zu den niederländischen und belgischen Polizeibehörden entsandt? (Bitte auflisten nach Fachabteilung in NRW, Fachabteilung in Zielland und Dauer der Entsendung)
  4. Falls eine Überprüfung der Kompetenzen der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten jenseits der Grenzen bereits stattgefunden hat, welche nächsten Schritte ergeben sich für die Landesregierung aus den Ergebnissen dieser Überprüfung?
  5. Inwiefern ist die Landesregierung an der Ausarbeitung eines neuen Polizeivertrags mit Belgien beteiligt?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Hier finden Sie alle Antworten des Innenministers

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Austausch sicherheitsrelevanter Daten und Informationen auf allen Ebenen

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In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, sich sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen und konstruktiv daran mitzuwirken, die Interoperabilität der vorhandenen und künftigen europäischen und nationalen Datenbanken zwecks eines effektiveren Datenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Bund und den Bundesländern zu ermöglichen und zu verbessern (S.114). Zu diesem Zweck wolle man eine Bundesratsinitiative einbringen. Weiter versprechen CDU und FDP, dass Ausländer- und Asylbehörden Zugriff auf im Schengener Informationssystem (SIS) gespeicherte Daten erhalten sollen (S. 116). Darüber hinaus kündigt Schwarz-Gelb an, sich stärker an den europäischen Sicherheitsbehörden Europol und Eurojust zu beteiligen, und gegebenenfalls Experten aus Nordrhein-Westfalen dorthin zu entsenden (S. 117).

Tatsächlich hat der Bundesrat in seiner 967. Sitzung am 27.04.2018 auf Initiative NordrheinWestfalens eine Stellungnahme zu zwei Kommissionsvorschlägen zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen verabschiedet. Ende 2017 finalisierte die Europäische Kommission jeweils eine Initiative zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, sowie Asyl und Migration.

Neben dem SIS gibt es mit Eurodac und VIS aktuell zwei weitere Informationssysteme, mithilfe derer sicherheitsrelevante Daten europaweit ausgetauscht werden können. Die Kommission schlägt darüber hinaus die Schaffung drei weiterer Informationssysteme vor (Einreise/Ausreisesystem (EES), Europäisches Reiseinformations-und -genehmigungssystem (ETIAS) und Europäsches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)). Diese sechs einander ergänzenden Informationssysteme sollen anhand eines Europäischen Suchportals (ESP) und eines gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten (gemeinsamer BMS), sowie mithilfe eines gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR) und eines Detektors für Mehrfachidentitäten (MID) gebündelt werden.

Angesichts der Dimension des angestrebten Daten- und Informationsaustausches und der strukturellen Komplexität ist eine Verbesserung der Interoperabilität der einzelnen Systeme durch die von der Kommission vorgeschlagene Bündelung in der Nutzung wahrscheinlich. Welche Auswirkungen und Vorteile die Vorschläge der Kommission allerdings für die Landesebene bedeuten, wird weder in den Kommissionsdokumenten noch in der Stellungnahme des Bundesrats abschließend beantwortet.

In seinem Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung lediglich auf „Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens […] die Länder in den anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozess eng einzubinden“.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche weiteren Schritte hat die Landesregierung im Nachgang des Bundesratsbeschlusses zu einer verbesserten Interoperabilität von europäischen und nationalen Datenbanken unternommen?
  2. Inwieweit steht Nordrhein-Westfalen im Dialog mit der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen?
  3. Wie wird Zugriff nordrhein-westfälischer Ausländer- und Asylbehörden – vor allem auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes – auf das SIS konkret gewährleistet?
  4. Welche Auswirkungen haben die Vorschläge der Kommission nach Einschätzung der Landesregierung auf Nordrhein-Westfalen?
  5. Inwieweit beteiligt sich NRW stärker bei Europol und Eurojust im Vergleich zur letzten Legislaturperiode 2012-2017?

Meine Kleine Anfrage

So hat der Innenminister meine Fragen beantwortet