Verkehr

Abschaffung der Straßenbaubeiträge

Abschaffung der Straßenbaubeiträge 720 718 Rüdiger Weiß

Die SPD-Fraktion im Landtag NRW hat heute auf ihrer Klausurtagung in Brühl einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorsieht. Dazu erklären Christian Dahm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Stefan Kämmerling, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

Christian Dahm: „Mit unserem Gesetzentwurf entlasten wir viele Tausend Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Viele von ihnen stehen vor existenziellen Problemen, wenn die Gebührenbescheide kommen. Ihnen wollen wir helfen. Nach unserem Vorschlag übernimmt das Land ihre Kosten.“

Stefan Kämmerling: „Unser Vorschlag ist kommunalfreundlich. Für keine Gemeinde, für keine Stadt entstehen zusätzliche Kosten. Wir übernehmen den Anteil der Bürgerinnen und Bürger.“

Hintergrund:

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese hohen Beitragsforderungen bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten. Dies setzt wiederum die erhebenden Kommunen zunehmend unter Druck. In den letzten Jahren ist es in diesem Zusammenhang zu einer steigenden Zahl von Rechtsbehelfsverfahren gekommen. Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen. Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger.

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Bau der L821n

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Bau der L821n 5472 3648 Rüdiger Weiß

Der Bau der L821n ist aus verschiedenen Gründen vor Ort hoch umstritten. Insbesondere die ursprüngliche Intention der gewünschten Entlastung für die Ortsdurchfahrten wird immer wieder angezweifelt, zuletzt öffentlich durch Straßen NRW (Hellweger Anzeiger vom 01.02.2018, Lokalteil Bergkamen). Vor dem Hintergrund eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde die Straße mehrfach hinten angestellt. Dennoch ist für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro im Landesstraßenausbauplan vorgesehen.

Daher frage ich:

  1. Wie hoch ist die aktuelle Einschätzung der Gesamtkosten der Maßnahme?
  2. Wie stellt sich die aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Maßnahme dar?
  3. Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Durchführung der Maßnahme mit einem Ratsbeschluss vom 28.06.2017 an konkrete Bedingungen geknüpft. Darunter fallen die Herabstufung der L821 zwischen K 16 und L654 zur Kreisstraße, sowie die Herabstufung der L664 zwischen Werner Straße (B23) und L654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße, die Bereitstellung der Fördermittel/Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße/Kampstraße/Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger unter Abstimmung der Umgestaltung mit der Stadt Bergkamen, sowie die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max.7,5 t) beider Ortsdurchfahrten. Wann genau ist vor diesem Hintergrund mit einem Baubeginn zu rechnen?
  4. Die ursprüngliche Intention der Straßenplanung war die Entlastung der vorhandenen Ortsdurchfahrten. Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden?
  5. Wofür ist der oben genannte Betrag im Landesstraßenausbauplan in Höhe von 100.000 Euro in 2018 vorgesehen?

Die Antworten des Verkehrsministers finden Sie hier