Kleine Anfragen

Überprüfbare Ziele statt Sonntagsreden – Wir stellen die Europapolitik der Landesregierung auf den Prüfstand

Überprüfbare Ziele statt Sonntagsreden – Wir stellen die Europapolitik der Landesregierung auf den Prüfstand 150 150 Rüdiger Weiß

Anlässlich der diesjährigen Europawoche vom 1. bis zum 9. Mai erklärt Rüdiger Weiß, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Europa und Internationales: 

„Die Europäische Union hat für Nordrhein-Westfalen einen besonders hohen Stellenwert: Sozialer Fortschritt, Wohlstand und Freundschaft wie auch die enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern sind ohne die EU nicht denkbar. Auch aus diesem Grund hat NRW im vergangenen Jahr zurecht ein europapolitisches Bekenntnis in die Landesverfassung aufgenommen. Daraus leiten wir als SPD-Fraktion die Verantwortung ab, alle Menschen in NRW an den Vorteilen des europäischen Einigungsprozesses teilhaben zu lassen. Wir nehmen die diesjährige Europawoche deshalb zum Anlass, die Europapolitik der Landesregierung auf den Prüfstand zu stellen.

Hierzu richten wir uns mit unterschiedlichen Fragenkatalogen zu den Themen Europa vor Ort, NRW in Europa und grenzüberschreitende Zusammenarbeit an die Landesregierung. Wir wollen damit sicherstellen, dass CDU und FDP ihre europapolitische Verantwortung ernst nehmen und mehr liefern, als nur schön klingende Überschriften. Denn wer sich wirklich dafür einsetzen will, dass die europäische Einigung mehr ist als ein Wirtschafts- und Elitenprojekt, der kommt nicht daran vorbei, sich für Schutzrechte, Mitbestimmung und eine faire Bezahlung in NRW und Europa einzusetzen – und zwar mit überprüfbaren Zielen statt Sonntagsreden.“

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Ausbau bilateraler Partnerschaften NRWs

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Ausbau bilateraler Partnerschaften NRWs 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung sich dafür einzusetzen, bisherige bilaterale Partnerschaften „weiter aus[zu]bauen“ (S. 114). In Bezug auf Japan soll vor allem der politische und gesellschaftliche Austausch zwischen den Ländern neu belebt und ausgebaut werden (vgl. ebd.). Die langjährigen Beziehungen zu Ghana sollen durch einen „wechselseitigen Austausch in sämtlichen Politikfeldern“ (ebd.) belebt werden. Ein besonderer Fokus soll dabei auf die Wirtschaftsbeziehungen gelegt werden. Auf wirtschaftlicher Ebene verspricht die Landesregierung Kooperationen mit den „wichtigen Handelsnationen in aller Welt“ (S. 117) fortzuführen und die „Exportwirtschaft bei der Erschließung neuer Märkte insbesondere in den USA, in Russland, Indien und China“ (vgl. ebd.) zu unterstützen.

Es ist essentiell in Zeiten des aufflammenden Protektionismus bilaterale Partnerschaften zu pflegen. Dabei dürfen diese Partnerschaften nicht nur auf wirtschaftlichen Interessen beruhen, sondern sie sollten tiefgreifender sein und damit auch gesellschaftliche und kulturelle Fragen enthalten. Nur so können die Partnerschaften auch langfristig, über Regierungswechsel und Veränderungen der politischen Leitlinien hinweg, Bestand haben.

An der im Jahr 2016 durch die rot-grüne Landesregierung erneuerten Partnerschaft zwischen NRW und Ghana hält die schwarz-gelbe Landesregierung fest. Neben dem Besuch des Staatpräsidenten setzt die Landesregierung hier auch auf den Austausch zivilgesellschaftlicher Akteure und Verwaltungsmitarbeiter*innen.

Dem entgegen steht allerdings die deutlich vernachlässigte Partnerschaft zu Südafrika. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung Ghana bevorzugt behandelt. Trotz langjähriger Verbindungen des Landes NRW mit der südafrikanischen Regierung und Bevölkerung scheint die aktuelle Landesregierung nicht anzuerkennen, welchen Beitrag sie in Südafrika für eine nachhaltige und sozial gerechte Entwicklung leisten kann.  Die Verbindungen der beiden Länder gehen zurück auf das Jahr 1995, in dem sich NRW verpflichtete Südafrika bei dem Überwinden der Apartheit zu helfen. Ein Transformationsprozess der noch nicht abgeschlossen ist.

Die Partnerschaft hat nicht an den Grenzen einer Region in Südafrika Halt gemacht, sondern sich auf weitere Teile des Landes ausgeweitet. Bestehende Strukturen nun zu vernachlässigen zerstört das Vertrauen der südafrikanischen Partner*Innen in die Zusammenarbeit und wirft kein gutes Licht auf das Land NRW. Es ist zu bedauern, dass auf diesem Weg bestehende und gut funktionierende Projekte in der Bedeutungslosigkeit versinken.

Bei den Kooperationen mit wichtigen Partnern wie den USA, Russland, China und Indien zeigt die Landesregierung sich aktiv, wenn wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. Dass Reisen in diese Länder vor allem vom Wirtschaftsminister unternommen werden, verdeutlicht diesen Umstand. Es drängt sich also die Frage auf, welche Rolle weitere wichtige Elemente in bilateralen Partnerschaften für die Landesregierung spielen, wie Umwelt- und Sozialstandards und auch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Gerade in der Zusammenarbeit mit den vier oben genannten Ländern sind diese Bereiche aktuell von besonderer Bedeutung.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zivilgesellschaftliche bzw. soziale Kontakte zwischen den Partnerländern zu fördern? (Bitte auflisten nach Partnerland und Maßnahme)
2. Welche konkreten, nachhaltigen Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um den gesellschaftlichen Austausch zwischen Japan und Deutschland voranzutreiben? (Bitte auflisten nach Maßnahmen und beteiligten Ministerien)
3. Was unternimmt die Landesregierung, um die vernachlässigten Beziehungen zu Südafrika wiederzubeleben?
4. Wie gedenkt die Landesregierung Sozial- bzw. Umweltstandards, sowie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in neue Verträge vor allem mit China und Indien, aber auch in die Beziehungen zu Russland und den USA mit aufzunehmen?

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Kopplung von EU-Fördergeldern an Rechtsstaatlichkeit

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Kopplung von EU-Fördergeldern an Rechtsstaatlichkeit 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Einhaltung und Förderung des Rechtsstaats und der rechtstaatlichen Prinzipien liegt in der Verantwortung der EU Mitgliedsstaaten. Dennoch legt Artikel 7 in den Europäischen Verträgen fest, dass einem EU-Mitgliedsstaaten die Stimme entzogen werden kann. Neu ist, dass die EU-Kommission bereits im letzten Jahr zur Vorlage ihres Entwurfs für einen neuen EU-Finanzrahmen einen Mechanismus vorlegt, der Empfängerländern EU-Mittel bei gravierenden Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit vorenthalten oder Leistungen kürzen soll.

Dies wird derzeit auch durch die finnische Ratspräsidentschaft weiterverfolgt.

In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 2.9.2019 äußert sich Minister Holthoff-Pförtner wie folgt dazu: „Ich begrüße ausdrücklich die von Finnland geplante Neugestaltung des   Rechtsstaatsdialogs. Rechtsstaatlichkeit ist in der EU nicht verhandelbar. Wir müssen aber anstatt übereinander, miteinander reden. Die Landesregierung unterstützt einen Dialog zwischen Kommission und Mitgliedstaaten zur Förderung einer gemeinsamen Kultur der Rechtsstaatlichkeit. Nordrhein-Westfalen befürwortet auch die Verhandlungen der finnischen Ratspräsidentschaft, finanzielle Förderung durch die EU an die Einhaltung rechtstaatlicher Standards zu koppeln. Dies muss in einem ausgewogenen und effizienten System erfolgen. Darüber hinaus sollte das Instrument des Artikel 7-Verfahrens fortgeführt werden.“

Dass sich der Minister, mit der Befürwortung der Kopplung finanzieller Mittel an rechtsstaatliche Prinzipien, der Meinung der SPD und ihrer Wahlkampfforderung anschließt ist dabei sehr zu begrüßen1. Überraschend ist allerdings, dass sich Minister Holthoff-Pförtner in einem Interview vom 10. August 2018 noch deutlich gegen die von ihm als „Knete-Keule“ beschriebene Vorgehensweise der EU aussprach.

Auf die Frage „Die EU-Kommission erwägt, künftig die Mittelverteilung an rechtsstaatliche Prinzipien zu koppeln, um sperrige Regierungen in Osteuropa zu disziplinieren. Was halten Sie davon?“ antworte der Minister wörtlich: „Ich halte überhaupt nichts davon, die Knete-Keule zu schwingen, wie man im Ruhrgebiet sagt. Taschengeld-Entzug ist kein gutes Erziehungsmittel. Ich würde es eher begrüßen, die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen gezielt zu fördern.“

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Welche Einstellung vertritt der Minister in der Frage der Kopplung von EU Fördergeldern an Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit?
2. Welche Ansichten zu oben genanntem Thema wird die übrige NRW Landesregierung vertreten, wenn sie in den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren tritt?
3. Welche Ereignisse führten zu dem Prinzipienwandel des Ministers?
4. Welche Formate, die über die regelmäßig stattfindenden wie das Weimarer Dreieck hinausgehen, unterstützt die NRW Landesregierung, um zivilgesellschaftliche Akteure bei ihrem Kampf für die Rechtsstaatlichkeit in den jeweiligen Ländern zu fördern? Bitte auflisten.
5. Welche Anstrengungen hat der Minister bisher unternommen, um im Rahmen der Partnerschaften des Landes mit Polen (auch vor dem Hintergrund des Weimarer Dreiecks) und Ungarn, „die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen gezielt zu fördern“?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Rolle der Stadt Bonn als Kompetenzzentrum (inter)nationaler Politik

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Rolle der Stadt Bonn als Kompetenzzentrum (inter)nationaler Politik 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, dass sie die „Bundesstadt Bonn […] als Deutschlands Kompetenzzentrum für internationale Politik und globale Nachhaltigkeitsstrategien weiter stärken“ werde (S. 114). Bonn solle als zweites bundespolitisches Zentrum erhalten bleiben und gestärkt werden (vgl. S. 118). Deshalb wolle die Landesregierung „jeglichen Bestrebungen, die von den Vereinbarungen des Berlin/Bonn-Gesetzes abweichen, entschieden entgegentreten“ (ebd.). „Eine fortdauernde Präsenz der Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn“ (ebd.) sei dabei eine „unverzichtbare Grundlage für die Fortentwicklung der bereits vorhandenen Kompetenzfelder“ (ebd.). Darüber hinaus wolle sie „die bundespolitischen Einrichtungen in Bonn synergetisch für die Entwicklung des Wissenschaftsstandorts nutzen“ (ebd.). Dazu gehöre ebenfalls „die Einrichtung eines Zentrums für Sicherheits-, Krisen- und Konfliktstudien, das auch den Cyberraum miteinschließt“ (ebd.). International gesehen, soll „die Entwicklung des UN-Standortes Bonn“ (ebd.) weiter gefördert werden. Die Landesregierung wolle „die Stadt aktiv bei der Ansiedlung weiterer internationaler Agenturen sowie der Anwerbung und Durchführung internationaler Kongresse und Konferenzen unterstützen“ (ebd.). So könne „das Potenzial des internationalen Standortes Bonn als Kompetenzzentrum für globale Entwicklung und Umwelt“ weiter ausgebaut werden (S. 118 f.). Als letzten Punkt zum Standort Bonn verspricht die Landesregierung „die Bundesratsinitiative für ein Gaststaatengesetz um Regelungen zugunsten nichtstaatlicher Organisationen“ (S. 119) zu erweitern.

Die Vielzahl an Versprechungen, die die Landesregierung Bonn bezüglich ihres Standortes macht, ist bemerkenswert. Dabei machte die Landesregierung erstmal mit einer großen Niederlage von sich reden, dadurch dass die Bundestadt Bonn bereits in der ersten Runde im Bewerberrennen um die Arzneimittelagentur EMA ausgeschieden war. Ihren vollmundigen Versprechungen sind auch ansonsten kaum aktive Taten gefolgt. Ein wichtiger Punkt ist zwar die am 17. Juni 2019 gefasste Leitbilderklärung der Region, die Hauptaufgabe der Verhandlungen mit dem Bund folgt allerdings erst.

Horst Seehofer, Bundesinnenminister und aus der Parteifamilie des Ministerpräsidenten stammend, zeigt erstmal fehlende Bereitschaft den Koalitionsvertrag (vgl. 6046 ff.) der Bundesregierung umzusetzen und eine Zusatzvereinbarung wie die Bonn-Vereinbarung zu verhandeln und umzusetzen.  In der kleinen Anfrage von Horst Becker aus dem Februar 2019 wird die Uneinsichtigkeit Horst Seehofers explizit thematisiert. In ihrer Antwort bleibt die Landesregierung äußerst unkonkret. Sie verspricht zwar erneut, Bonn „bei der Vorbereitung und den Gesprächen mit dem Bund intensiv zu unterstützen“, äußert sich aber in keiner Form dazu, wann, wo und wie das geschehen soll.

Derweil ist der sog. „Rutschbahneffekt“ weiter zu beobachten: die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Quoten der Mitarbeiter*Innen in den Bonner Ministerien werden nicht mehr eingehalten. Zu erwähnen sind hier etwa auch die ca. 2000 neugeschaffenen Stellen in Ministerien in den letzten Jahren, die zu mehr als 85 Prozent nach Berlin gegangen sind. Trotz alledem ist zu lesen, dass die Gespräche für den „Bonn-Vertrag“ nach der Sommerpause 2019 beginnen sollen, mit dem Ziel Eckpunkte des Vertrages bis zum Ende des Jahres auszuarbeiten. Bemerkenswert ist dabei vor allem, dass die Forderungen der nordrheinwestfälischen Landesregierung wohl hinter dem bestehenden Berlin/Bonn-Gesetz zurückbleiben. So soll offenbar nicht mehr jedes Bundesministerium einen Dienstsitz in Bonn behalten. Die Landesregierung tritt damit der Zentralisierungswelle, die sich durch die scheinbar unaufhaltsame Verlagerung der Bundesministerien und Arbeitsplätze Richtung Berlin vollzieht, nicht entschieden entgegen. Sie scheint darüber hinaus sogar eine Aushöhlung des Berlin/Bonn-Gesetzes zu forcieren.

Doch nicht nur bundespolitisch gibt das Verhalten der Landesregierung in Bezug auf die Erfüllung ihrer Versprechungen Grund zur Nachfrage. Bonn bildet mit seinen zahlreichen Einrichtungen ein Zentrum internationaler Politik. In Zukunft soll vor allem der Bereich „Nachhaltige Entwicklung“ in den Vordergrund gestellt werden. Inwieweit die Landesregierung diesen Prozess mit unterstützenden Maßnahmen begleitet, wird nicht deutlich, da sie keine neuen Impulse zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie setzt und gesetzliche Bestimmungen wie das Tariftreue- und Vergabegesetz zu Lasten von Akteuren der internationalen Entwicklungszusammenarbeit lockert.

Darüber hinaus bleibt die Landesregierung hinter ihren Versprechungen zum Gaststaatgesetz zurück. Die Bundesratsinitiative, ursprünglich von der rot-grünen Landesregierung angestoßen, hat die schwarz-gelbe Landesregierung in der 965. Sitzung des Deutschen Bundesrates am 2. März 2018 erneut eingebracht. Allerdings tat sie das – entgegen ihren eigenen Ankündigungen – ohne die versprochenen Erweiterungen aus ihrem Koalitionsvertrag. Im März 2018 hat der Bundesrat auf NRW-Initiative den wortgleichen Gesetzentwurf aus der 17. Wahlperiode eingebracht. Wann sich Bundesregierung und Bundestag abschließend damit befassen, ist aber immer noch offen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie will die Landesregierung die an eine Zusatzvereinbarung geknüpften Erwartungen der Region umsetzen?
2. Inwiefern plant die Landesregierung, im Zuge des Bonn-Vertrags einer Abschwächung der Regelungen in Berlin/Bonn-Gesetz zur Ansiedelung von Bundesministerien in Bonn zuzustimmen?
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Landesregierung das Profil NRWs mit Bonn als Standort für Nachhaltige Entwicklung stärken und weiterentwickeln?
4. Wann gedenkt die Landesregierung, das Gaststaatgesetz wie von ihr im Koalitionsvertrag (S. 119) angesprochen zu erweitern?
5. Wie ist der Stand bezüglich der Einrichtung eines Zentrums für Sicherheits-, Krisen- und Konfliktstudien, das auch den Cyberraum miteinschließt?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur entwicklungspolitischen Rolle NRWs

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur entwicklungspolitischen Rolle NRWs 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag bekennt sich die Landesregierung, „in aller Deutlichkeit zu den Grundsätzen eines fairen und nachhaltigen Freihandels“ (S. 114). Gleichzeitig möchte die Landesregierung aber die „bestehenden Instrumente der nordrhein-westfälischen Entwicklungspolitik […] überprüfen“, um das „Fördervolumen insbesondere dort zu reduzieren, wo der Nachweis eines konkreten Nutzens nicht durch unabhängige Evaluierung erbracht ist“ (S. 118).

Ein klares Bekenntnis und angekündigte Kürzungen im selben Bereich lassen die nordrheinwestfälischen Bürgerinnen und Bürger darüber im Unklaren, in welche Richtung die entwicklungspolitischen Aktivitäten des Landes unter schwarz-gelber Führung gehen sollen.

In ihrem Antrag „Leitplanken des freien und fairen Handels stärken“ geben CDU und FDP zwar vor, freien und fairen Handel zusammenzudenken. Allerdings steht im Zentrum der Bestrebungen lediglich der Ausbau des freien, und nicht des fairen Handels. So sollen dem freien Handel lediglich „Leitplanken der Fairness“ (ebd.) gesetzt werden, ohne genauer darauf einzugehen, was genau das bedeuten soll.

Noch dramatischer deutlich wird der Widerspruch zwischen den unterschiedlichen Versprechungen des Koalitionsvertrags in der vollständigen Aushöhlung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG). Im Rahmen des „Entfesselungspaket I“ entzog die schwarz-gelbe Landesregierung den nordrhein-westfälischen Kommunen jede rechtliche Grundlage für eine öffentliche Beschaffung nach ökologisch und sozial nachhaltigen Kriterien, sodass fortan ausschließlich auf der Basis von Freiwilligkeit fair beschafft werden kann. Sachverständige kritisierten scharf, dass neben der Streichung einer Nachweispflicht für die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auch sämtliche Kriterien für eine Einbeziehung von umwelt- oder gleichstellungsrelevanten Faktoren aus dem Gesetz fielen.

Kommunale Sachverständige bemängelten den vollständigen Rückzug des Landes als Regelungs- und Kontrollinstanz im Bereich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, etwa durch den Wegfallen landesweit bekannter Formblätter oder wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten in der Vergabepraxis durch die „Zersplitterung der Vorgehensweise der verschiedenen Vergabestellen“. Statt Kommunen, die gerne nachhaltig und fair beschaffen möchten, zu „entfesseln“, entzog die Landesregierung ihnen jede Rechtssicherheit – ein Faktor, der vor allem in angespannten Haushaltslagen von enormer Bedeutung ist.

„Entfesselt“ wurden mit diesem Gesetzespaket also nur diejenigen Akteure, die nicht nachhaltig und fair beschaffen möchten. Der DGB schreibt im Rahmen einer Stellungnahme zur Aushöhlung des TVgG, dass „die Erfahrung in den Landesvergabegesetzen mit freiwilligen Regelungen [lehrt], dass es dort, wo es freiwillig ist, keine oder kaum Anwendung findet“. Nicht zuletzt erschwerte die Landesregierung so mit der Aushöhlung des TVgG die Markteinführung nachhaltiger Produkte in ganz Nordrhein-Westfalen, indem der öffentliche Sektor als Nachfrager nachhaltiger Produkte verschwindet und so für entsprechende Wettbewerbsteilnehmer*Innen Anreize wegfallen, nachhaltigkeitsbezogene Veränderungsprozesse „anzustoßen oder weiter zu beschreiten“ (ebd.).

Fest steht also, dass die CDU und FDP nachhaltige und faire Beschaffung in NRW massiv verhindern und somit „Leitplanken der Fairness“ abschaffen, statt sie zu installieren.

Nordrhein-Westfalen ist auch über die eigenen Grenzen hinaus ein entwicklungspolitischer Akteur von großem Gewicht. Unter der aktuellen schwarz-gelben Landesregierung scheint dieser Anspruch aber offensichtlich verloren gegangen zu sein.  Bereits im Haushalt für 2018 hat die Landesregierung eine Summe von 100.000 € zur „Evaluierung entwicklungspolitischer Förderprogramme“ eingesetzt. Allerdings scheint diese Evaluierung 2018 nicht stattgefunden oder zu keinen Ergebnissen geführt zu haben. Für 2019 wurde der gleiche Titel noch einmal um 100.000 € auf 200.000 € erhöht. Ob mittlerweile die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluierung stattgefunden hat, bleibt weiter unklar.

Während der Wille der Landesregierung, das entwicklungspolitische Engagement des Landes zu drosseln, deutlich sichtbar wurde, bleiben die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Was hat die Landesregierung getan, um die Rolle des Landes als entwicklungspolitischer Akteur zu stärken?
2. Wie unterstützt die Landesregierung die nordrhein-westfälischen Kommunen nach der Aushöhlung des TVgG bei einer fairen öffentlichen Beschaffung?
3. Wie hat sich die Resonanz auf öffentliche Ausschreibungen seit der Aushöhlung des TVgG entwickelt? (Bitte auflisten nach Beschaffungssparte, Kommune und Jahr)
4. Inwieweit qualifiziert die Landesregierung Mitarbeiter*innen (auf kommunaler und Landesebene) in den Fragen der unterschiedlichen Fair Trade Siegel und Zertifikate in den verschiedenen Produktbereichen?
5. Welche Ergebnisse hat der seit 2018 angesetzte Evaluationsprozess entwicklungspolitischer Maßnahmen hervorgebracht?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur eingestellten Unterstützung der Messe Fair Friends

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur eingestellten Unterstützung der Messe Fair Friends 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Messe „Fair Friends“ findet dieses Jahr vom 6. bis 8. September in den Dortmunder Westfalenhallen statt. Mittlerweile findet die Messe zum zehnten Mal in Dortmund statt. Sie ist das Aushängeschild in NRW für eine große Auswahl an Produkten und Dienstleistungen, um fair, sozial und nachhaltig zu leben.

Die SPD-geführte Landesregierung hat die Ausstellung immer als Leitprojekt des Fairen Handels unterstützt. Nicht nur ideel, auch finanziell und somit zum Erhalt der Messe beigetragen. Das große Potenzial der Messe besteht in ihrem breiten Angebot und der einhergehenden Fachtagungen. Diese bieten immer passende Plattform zur Vernetzung.

Die Landesregierung taucht aber mittlerweile nicht mehr als Fördergeberin und Unterstützerin auf.

Deshalb fragen wir die Landesregierung:

1. Warum unterstützt die Landesregierung die Messe Fair Friends nicht mehr?
2. Wie wird die Messe Fair Friends in Dortmund aktuell finanziert?
3. Wie haben sich die Landeszuwendungen im Laufe der Jahre seit Bestehen der Messe Fair Friends entwickelt (gemeint sind finanzielle Mittel des Landes, die direkt aus dem Landeshaushalt oder über sonstige Fördermittel und Zuschüsse zur Unterstützung geflossen sind)?
4. Welchen Maßnahmen hat die Landesregierung initiiert, um Fairen Handel in NRW zu fördern? (Projektname und Finanzvolumen auflisten)
5. Welche Fair Trade Produkte werden von der Landesregierung angeschafft (Produkte nach Ministerien und nachgeordneten Behörden auflisten)?

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum grenzüberschreitenden Katastrophenschutz

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum grenzüberschreitenden Katastrophenschutz 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag (S.116) verspricht die Landesregierung „die Zusammenarbeit der Krisenzentren im Fall von Naturkatastrophen“ zu verstärken und die „Kooperation im Bereich des Hochwasserschutzes – insbesondere im Rhein“ zu verbessern. Mit Belgien möchte die Landesregierung ein Abkommen schließen, das für den nuklearen Ernstfall ein länderübergreifendes Katastrophenschutzkonzept festlegt. Weiter verspricht sie explizit, sich „mit Nachdruck für die Abschaltung der Kernkraftwerke in Tihange und Doel“ einzusetzen (S. 117).

Zwar hat die Landesregierung im April 2019 eine „Erneuerte politische Erklärung der Regierungen der Mitgliedstaaten der Benelux-Union und des Landes Nordrhein-Westfalen über die weitere Entwicklung einer engen Zusammenarbeit“ unterzeichnet, die das Thema „Krisenmanagement und Katastrophenschutz“ explizit aufgreift. Allerdings beschränkt sich die Erklärung in diesem Bereich auf zu großen Teilen bereits geleistete Absichtsbekundungen, sodass aus ihr keine konkreten Maßnahmen oder neue Initiativen erwachsen.

In ihrem Antrag aus dem Mai 2019 fordern CDU und FDP die Landesregierung unter anderem auf, eine Koordinierungsstelle zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen NRW und der Benelux- Union einzusetzen und einen sprach- sowie sachkundigen Personalstamm für den Austausch von Verbindungspersonen bei grenzüberschreitenden Krisen aufzubauen. Im Rahmen der Benelux-Union soll die Landesregierung sich für ein Konzept einsetzen, das einheitliche Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen beschreibt.

Einige dieser Impulse sind durchaus zu begrüßen, da sie auf eine noch reibungsloser funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Katastrophenschutzes hinwirken können.

Allerdings blenden CDU und FDP in ihrem Antrag kritische Bereiche im grenzüberschreitenden Katastrophenschutz vollständig aus. Vor allem das im eigenen Koaltionsvertrag angepriesene und versprochene Abkommen zwischen NRW und Belgien für den nuklearen Ernstfall wird mit keiner Silbe erwähnt.

Die Brisanz dieses Themas im Zusammenhang mit dem Handeln oder nicht-Handeln der Landesregierung ergibt sich nicht nur aus den sonderbaren Behauptungen des Ministerpräsidenten. 2017 behauptete er, mit Belgien in einem Dialog zu stehen was die Abschaltung von Tihange angehe, diese Gespräche wurden tatsächlich aber erst Monate später geführt.

Nun hat die Landesregierung in einem weiteren Schritt gezeigt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht auf sie verlassen können, wenn es um einen bestmöglichen Schutz vor einem nuklearen Ernstfall geht.

In der 974. Sitzung des Bundesrates hat Nordrhein-Westfalen einen Antrag Baden-Württembergs, der verhindern sollte, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland zum Einsatz kommen, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist, mittels eines Entschließungsantrags dermaßen abgeschwächt, dass der Bundesratsbeschluss in dieser Sache letzten Endes wahrscheinlich vollständig wirkungslos bleiben wird.

Statt ein starkes Zeichen gegen den Weiterbetrieb deutscher Brennelementeexporte in grenznahe Risikoreaktoren wie Tihange zu setzen, versteckt sich die Landesregierung einmal mehr hinter der Bundesregierung.

Indem die Landesregierung versucht, dieses Problem auf die Bundesebene abzuschieben, bleibt unklar wie sie ihr im Koalitionsvertrag suggeriertes versprechen, selbst mit konkreten Initiativen für den Schutz der nordrhein-westfälischen Bevölkerung vor nuklearen Ernstfällen einzustehen, halten möchte.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben damit auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Welche konkreten Initiativen und Maßnahmen, die über reine Absichtsbekundungen hinausgehen, kann die Landesregierung in Bezug auf die Verbesserung des grenzübergreifenden Katastrophenschutzes vorweisen?
2. Wie ist der Stand der Verhandlungen zu dem versprochenen länderübergreifenden Katastrophenschutzkonzept zwischen Belgien und NRW?
3. Wann ist mit der Einrichtung der „Koordinierungsstelle zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen NRW und der Benelux- Union“ und dem „Konzept für einheitliche Rahmenbedingungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadenslagen“ zu rechnen?
4. Was unternimmt die Landesregierung um zu verhindern, dass Kernbrennstoffe aus deutscher Produktion in Anlagen im Ausland zum Einsatz kommen, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist?
5. Inwiefern ist die Landesregierung aktuell selbst – das heißt über einen Appell an die Bundesregierung hinaus – aktiv, um die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor einem grenzüberschreitenden nuklearen Ernstfall zu schützen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Hier findet ihr die Antworten der Landesregierung

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Energie- und Industriebereich

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Energie- und Industriebereich 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, Unternehmen und Endverbrauchern einen grenzüberschreitenden Energiebezug zu ermöglichen (S. 117). Die Landesregierung möchte außerdem Perspektiven für Energielieferungen aus den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen als Ausgleich für die abgeschalteten belgischen Atomkraftwerke entwickeln, sowie prüfen, „wie eine sinnvolle gemeinsam Entwicklung der Chemieregion Rheinland-Flandern […] unterstützt werden kann“ (ebd.).

Nordrhein-Westfalen ist Energieland Nr. 1 in Deutschland. Rund 30 % des deutschen Stroms, werden hier erzeugt. Die Energieproduktion basiert jedoch momentan hauptsächlich auf CO2intensiven Energieträgern, wie zum Beispiel Braunkohle. Das hat angesichts der Pariser Klimaziele keine Zukunft und damit steht das Land vor tiefgreifenden Veränderungen. Gleichzeitig ist der Energiebedarf in Nordrhein-Westfalen aufgrund der zahlreichen und differenzierten Industriestandorte und der Bevölkerungsdichte extrem hoch. NordrheinWestfalen braucht eine sichere und zukunftsfähige Energieversorgung für seine Einwohner*Innen und Unternehmen.

Schnell sollte klar werden, dass die Frage der Energiewende nicht national und erst recht nicht regional gelöst werden kann. Es braucht gemeinsame Lösungen mit unseren europäischen Partnern. Dies unterstreicht die Europäische Union erst kürzlich erneut mit der Einigung auf das „Clean Energy package for all“, welches jeweils vier Verordnungen und Richtlinien vorsieht um den Energieverbrauch der Europäischen Union an die Klimaziele anzupassen. Es wird darin deutlich, dass die Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Staaten in Bezug auf die Energiewende absolut notwendig ist. Sie darf nicht bei gemeinsamer Forschung aufhören, sondern muss auch ermöglichen gemeinsame Energienetze zu nutzen und -trassen neu zu verlegen. Denn nur so kann langfristig eine sichere Energieversorgung mit erneuerbaren Energien gesichert werden.

Der derzeitige Stand der Zusammenarbeit mit weiteren europäischen Ländern in NRW ist nicht sehr vielversprechend. Eine der Herausforderungen ist, dass Nordrhein-Westfalens über Grenzkuppelstellen bislang ausschließlich mit den Niederlanden verbunden ist. Zu Belgien ist eine HGÜ-Leitung zwar in Planung, vor 2020 kann allerdings nicht mit ihrer Inbetriebnahme gerechnet werden.

Dabei ist ein Ausbau des Stromnetzes vor allem erforderlich, um Strom aus erneuerbaren Energien zu den Zentren des hohen Verbrauchs transportieren zu können. Dies macht auf lange Sicht das Stromsystem flexibler und ermöglicht niedrige Preise. Erneuerbare Energien stellen uns zweifelsohne vor neue Herausforderungen und denen müssen wir angemessen begegnen. So werden Perspektiven für die Nachhaltigkeit geschaffen.

Die Energieversorgungsstrategie der Landesregierung aus dem Juli 2017 allerdings erweckt den Eindruck, dass Nordrhein-Westfalen den Ansprüchen der Europäischen Union ängstlich gegenübersteht und diesen neuen Herausforderungen nicht angemessen proaktiv begegnet. In der Strategie wir hauptsächlich über die Befürchtungen der Landesregierung des „Clean Energy Packages“ berichtet als über die Chancen, die es bereithält. Auch ansonsten lässt das Papier in Bezug auf den Ausbau grenzüberschreitender Lösungen zu wünschen übrig, da weder konkrete Ziele, noch konkrete Maßnahmen vorgegeben werden.

Zwar findet sich die Energiewende in den Europapolitischen Leitlinien der Landesregierung für das Jahr 2019 wieder, dennoch fehlen auch hier konkrete Pläne zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten.

In den relevanten Papieren der Landesregierung taucht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Energieversorgungs-Bereich also kaum auf. Die Landesregierung verhält sich in Bezug auf Impulse von europäischer und internationaler Ebene passiv und umgeht klare Ziel- und Maßnahmendefinitionen. Offensichtlich wird nur, dass die Industrie vor dem Wegfall der CO2-intensiven Energien geschützt werden soll, andere innovative und erneuerbare Energien sollen aber scheinbar nicht von anderen Mitgliedsstaaten der EU in unser Bundesland kommen.

Zusammen mit dem Flandern und den Niederlanden bildet Nordrhein-Westfalen einen der weltweit bedeutendsten Cluster der Chemie-Industrie. Mit 350.000 Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von 180 Milliarden Euro (Stand 2015) profitiert die Chemie-Industrie der drei Länder von einer sehr effizienten Produktion und Infrastruktur.

Der verschärfte internationale Wettbewerb, vor allen in China, Indien und Saudi-Arabien, stellt die drei Regionen allerdings vor enorme Herausforderungen.

Aus diesem Grund haben die Flämische Regionalregierung die SPD-geführte Landesregierung bereits 2015 im Zuge einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen, die Zusammenarbeit zwischen NRW, Flandern und den Niederlanden in diesem Bereich deutlich zu intensivieren und die bis zu diesem Zeitpunkt noch stark regional ausgerichteten Strategien zur Zukunft der Chemiebranche zusammenzufügen.

Basis für die Nordrhein-Westfälische Strategie ist unter anderem der Abschlussbericht der „Enquetekommission zur Zukunft der chemischen Industrie in Nordrhein-Westfalen“, der explizit eine starke Einbeziehung des Landtags in alle zukünftigen Schritte zu diesem Thema empfiehlt.

Angestoßen durch diesen Beschluss aus dem Jahr 2015, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Innovation der flämischen Regierung und dem niederländischen Wirtschaftsministerium 2017 eine gemeinsame Strategie zur Stärkung der Chemieindustrie veröffentlicht. Diese „Trilaterale Chemiestrategie“ umfasst 21 Maßnahmen für eine effektivere und engere Zusammenarbeit und soll zu einer Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit führen.

Die Verantwortlichkeit zur Umsetzung drei dieser Maßnahmen zielt direkt auf die politische Ebene ab. So soll ein institutionalisiertes trilaterales Gesprächsformat implementiert und sämtliche relevanten Akteure einbezogen, trilaterale Stellungnahmen zu anderen relevanten Politikfeldern angefertigt, und administrative Voraussetzungen und Hindernisse für die trilaterale Zusammenarbeit verringert werden.

Trotz dieser klaren Aufforderungen bleiben ein Großteil der Versprechungen der schwarzgelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb fragen wir die Landesregierung:

1. Wie möchte die Landesregierung bis 2030 den im „Clean Energy Package“ geforderten Anteil von 55% erneuerbaren Energien erreichen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Industrie in NRW nicht unter verteuerten Strompreisen leidet?
2. Welche Perspektiven für Energielieferungen aus den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen als Ausgleich für die abgeschalteten belgischen Atomkraftwerke hat die Landesregierung bisher entwickelt?
3. Wann können Unternehmen und Endverbraucher in NRW damit rechnen, grenzüberschreitend Energie zu beziehen?
4. Welche eigenen – d.h. nicht von der Vorgänger-Regierung übernommenen – Impulse hat die Landesregierung gesetzt, um grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Energiepolitik und gemeinsamer Netze zu fördern?
5. Welche Fortschritte kann die Landesregierung bei der Umsetzung der sie konkret betreffenden drei Maßnahmen aus der „Trilateralen Chemiestrategie“ vorweisen, auch mit Hinblick auf die Einbeziehung des nordrhein-westfälischen Landtags in das trilaterale Gesprächsformat?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)
Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Bekämpfung der sozialen Ungleichheit in der EU

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Bekämpfung der sozialen Ungleichheit in der EU 5472 3648 Rüdiger Weiß

Weder im Koalitionsvertrag der Landesregierung, noch in ihren europapolitischen Prioritäten für 2018 und 2019, noch in den Schwerpunkten der Landesregierung zum EMK-Vorsitz Nordrhein-Westfalens taucht die soziale Dimension der europäischen Integration als Schwerpunktbereich auf. Die Landesregierung vernachlässigt so eines der zentralen Politikfelder, das über die Zukunft des europäischen Integrationsprojekts entscheiden wird.

Dabei gibt es auf europäischer Ebene eine Reihe von Initiativen und Beschlüssen, zu deren Umsetzung entschiedenes Engagement auf regionaler Ebene dringend notwendig wäre.

Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren verstärkt die soziale Dimension europäischer Integration auf die Agenda gesetzt. In ihrem „Weißbuch zur Zukunft Europas“ und ihrem „Reflexionspapier zur Sozialen Dimension Europas“ stellt sie die Bedeutung der sozialen Dimension für die Zukunft des Integrationsprojektes heraus. Die so angestoßene Debatte wurde von den EU-Mitgliedstaaten aufgegriffen und mündete 2017 in der Proklamation der „europäischen Säule sozialer Rechte“ (ESSR).

Im Rahmen dieser Proklamation bekennt sich die Europäische Union zu einem Paket von 20 Grundsätzen und Rechten, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger garantieren sollen.

Während die ESSR zunächst als Fortschritt auf europäischer Ebene zu bewerten ist, bleibt ihre endgültige Wirkungskraft aber davon abhängig, wie ihre Umsetzung auf den anderen Ebenen gelingt. Die Europäische Kommission hat im Nachgang zur Proklamation der ESSR als Teil ihres “Social Fairness Package” im März 2018 eine Mitteilung zur Umsetzung der ESSR präsentiert. Darin betont sie, dass ihre Implementierung eine “gemeinsame politische Verpflichtung und Verantwortung” einer Vielzahl von Akteuren auf unterschiedlichsten Ebenen ist. Explizit eingeschlossen sind hier auch regionale Akteure (ebd.).

Eine Vielzahl nichtstaatlicher Akteure, darunter der DGB, spricht sich für eine rasche Umsetzung der Vorschläge der Kommission aus, etwa in Form von konkreten Aktionsplänen.

Von der Landesregierung ist in dieser Hinsicht bedauerlicherweise nichts zu bemerken.

Auch parlamentarische Initiativen wie den Antrag der SPD-Fraktion für eine Stärkung der grenzüberschreitenden sozialen Zusammenarbeit lehnten CDU und FDP zuletzt ab, trotz des breiten Zuspruchs von Sachverständigen in einer vorangegangenen Anhörung am 22.03.2019. Als Begründung verweisen die Koalitionsfraktionen – einmal mehr – auf Kompetenzen der Bundesebene, und erklären gleichzeitig, bei zu starker grenzüberschreitender sozialpolitischer Absicherung bestünde die Gefahr, dass vor allem südeuropäische Staaten ihre Reformbemühungen einstellten.

Der Wille, eigene proaktive Vorschläge für eine bessere grenzüberschreitende sozialpolitische Zusammenarbeit zu entwickeln ist bei der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht erkennbar.

Auf Nachfrage, warum die Landesregierung der sozialen Dimension der Europäischen Union keinen Stellenwert im Rahmen ihrer europapolitischen Agenda einräumt, ignoriert sie die bereits vorhandenen vielfältigen Initiativen zur Harmonisierung der europäischen Sozialpolitik und entzieht sich der Diskussion mit der Argumentation, es bedürfe lediglich einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (Vorlage 17/2153). Dass sich soziale Ungleichheit durch Ignorieren erledigt, hält die SPD-Fraktion für eine dürftige Herangehensweise. Sie entspricht auch nicht der Ansage der neu gewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die der gleichen Partei angehört wie der Ministerpräsident und der Europaminister des Landes. In ihrer Bewerbungsrede als Kommissionspräsidentin hat von der Leyen die Förderung des sozialen Zusammenhalts als wichtiges Kernanliegen der EU vorgestellt. Der Kampf gegen die teilweise hohe Jugendarbeitslosigkeit müsse auf der Agenda der Kommission bleiben; deshalb mache sie sich für die Fortsetzung der Jugendgarantie stark. Ebenso zeigte sie sich offen dafür, dass je nach Region und Branche die Tarifpartner Mindestlöhne aushandeln sollten: „Ich möchte, dass Arbeit sich wieder lohnt. In einer Sozialen Marktwirtschaft sollte jeder Mensch, der Vollzeit arbeitet, einen Mindestlohn erhalten, der ihm einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht.“

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Warum kümmert sich die Landesregierung nicht darum, soziale Ungleichheit in der Europäischen Union zu bekämpfen?
2. Warum teilt die Landesregierung nicht die Auffassung, dass Deutschland sowie Nordrhein-Westfalen von besseren soziale Bedingungen in den Mitgliedstaaten ebenfalls profitieren werden?
3. Gedenkt die Landesregierung angekündigte Vorhaben der neuen Kommissionspräsidentin zu einer europäischen Rahmenrichtlinie für einen Mindestlohn, eine europäische Arbeitslosenrückversicherung und bereits vorgelegte Pläne für Maßnahmen zur Schaffung einer europäischen Arbeitsbehörde und einer europäischen Sozialversicherungsnummer aktiv zu unterstützen und deren Umsetzung in NRW voranzutreiben?
4. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die ESSR flankierend zu bundes- und europapolitischen Initiativen in NRW mit Leben zu füllen?
5. Welche Impulse zur Verbesserung der sozialen Konvergenz (in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit) hat die Landesregierung vorzuweisen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)
Hier könnt ihr die Antworten der Landesregierung einsehen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag unterstreicht die Landesregierung, dass sie „den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt stärken und im Rahmen der EURES-Kooperation ein landesweites System der digitalen Arbeitsvermittlung mit grenzüberschreitendem Bezug implementieren“ (S. 116) werden. Darüber hinaus möchte sie Probleme des Grenzverkehrs identifizieren und abbauen.

Grenzregionen sind eine Art Labor der europäischen Integration. In keinen anderen Regionen erfährt man so nah, was die EU bedeutet und wo ihre Möglichkeiten und Grenzen liegen. Diese Besonderheit wird auch von den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern auf EU-Ebene anerkannt, denn der EU-Haushalt hat in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Anteil zu der Entwicklung der Grenzregionen beigetragen. Bei den aktuell laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 verspricht eine vorgesehene Klausel, dass die Fördermittel vor allem an Projekte mit einem besonders hohen EU-Mehrwert gehen sollen. Das würde den Grenzregionen neue Möglichkeiten und erhöhte Aufmerksamkeit verschaffen. Ein klarer Vorteil für Nordrhein-Westfalen.

Bereits im September 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht, der auf aktuellen Schwächen von europäischen Grenzregionen und deren grenzüberschreitende Zusammenarbeit eingeht und Maßnahmen zur Stärkung und zum Wachstum dieser vorschlägt. Hier wird festgestellt, dass Grenzregionen im Allgemeinen wirtschaftlich weniger gut abschneiden als andere Regionen eines Mitgliedstaats. Gleichzeitig gibt es für diese Regionen aber auch hohe wirtschaftliche Wachstumschancen. Auch auf konkrete Probleme des Grenzverkehrs wird eingegangen. Warum die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine eigene Evaluierung der Lage durchführen möchte, statt die Impulse der Kommission aufzugreifen ist kaum nachvollziehbar und zeigt, dass bei den handelnden Personen kein Verständnis für das Nutzen von Synergieeffekten vorherrscht.

Der Bericht der Kommission stellt unter anderem auch heraus, welche großen Schwierigkeiten und administrativen Hindernisse es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt, die in einem Land arbeiten und im anderen wohnen. Teilweise, so die Kommission, werden Arbeiten und das Erkunden des Arbeitsmarktes im Nachbarland gar nicht erst in Erwägung gezogen, da es mit zu vielen Hindernissen verbunden ist. Dadurch entgeht den Grenzregionen und damit auch Nordrhein-Westfalen, so der Kommissionsbericht, ein großes wirtschaftliches Potential. Allein die Beseitigung von vergleichsweise geringen Hemmnissen würde die Wirtschaftskraft auf beiden Seiten der Grenzen veritabel stärken können. Die Europäische Union würde gleichzeitig erlebbarer werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch uneingeschränkter von der Personenfreizügigkeit Gebrauch machen könnten.

Die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority, kurz ELA), die im Oktober 2019 ihre Arbeit aufnehmen wird, will sich mit den Auswirkungen des integrierten Binnenmarktes auf den Arbeitsmarkt, und in besonderem Maß mit der Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auseinandersetzen und ihnen beratend zur Seite stehen. Entstanden aus den Forderungen der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ soll sie sich für faire, vereinfachte und soziale Mobilität von europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einsetzen. Ein zentraler Aspekt nicht nur in Grenzregionen.

Damit die ELA dafür sorgen kann, dass die „Europäische Säule sozialer Rechte“ verwirklicht wird, muss sie aktiv unterstützt werden. Ein Schwerpunkt sollte auf dem Zugang zum Sozialschutz liegen, denn nur ein soziales Europa sei ein nachhaltigeres Europa beteuert der Vize-Kommissionspräsident Valdis Dombrovskis.

Die Rolle der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist deshalb bei der Beseitigung von jeglichen Hemmnissen zentral. Es muss eine Bereitschaft geben, europäische Richtlinien auf ihren Einfluss auf den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zu prüfen und sich folglich in der Umsetzung mit den Nachbarländern abzusprechen. Nur so können administrative Hemmnisse beseitigt werden beziehungsweise gar nicht erst entstehen. Dafür muss sich NRW auf Bundesebene stark machen und die Forderungen klar vertreten.

Die Regierungsparteien fordern in einem Antrag, Gespräche mit den niederländischen und belgischen Partnern aufzunehmen um eine gemeinsame Ausbildungs- und Weiterbildungsstrategie in Bezug auf handwerkliche und technische Berufe zu entwickeln und diese durch die Digitalisierung zu stärken. Außerdem wolle man sich auf Bundesebene dafür einsetzen das Handeln der deutschen Agentur für Arbeit mit denen der Grenzländer zu koordinieren um auf unbesetzte Arbeitsstellen jenseits der geografischen Grenzen hingewiesen zu werden. Die Website „www.grenzinfopunkt.eu“ soll ausgeweitet werden, um zentral Informationen zum grenzüberschreitenden Arbeiten griffbereit zu haben.

Unklar bleibt, ob die Landesregierung auf diese Ankündigen auch Taten folgen lassen hat, und ob die Landesregierung beispielsweise mit ihrer digitalen Arbeitsvermittlung in Konkurrenz zur ELA treten, oder sie ergänzend unterstützen möchte.

Zwar hat die Landesregierung im April 2019 eine „Erneuerte politische Erklärung der Regierungen der Mitgliedstaaten der Benelux-Union und des Landes Nordrhein-Westfalen über die weitere Entwicklung einer engen Zusammenarbeit“ unterzeichnet, die das Thema „Grenzüberschreitender Arbeitsmarkt“ explizit aufgreift. Allerdings beschränkt sich die Erklärung in diesem Bereich auf zu großen Teilen bereits geleistete Absichtsbekundungen, sodass aus ihr keine konkreten Maßnahmen oder neue Initiativen erwachsen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben damit auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Welche in der Studie der Kommission aus Jahr 2017 identifizierten Hemmnisse des grenzüberschreitenden Verkehrs, sowie des grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes hat die Landesregierung abgebaut?
2. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde, vor allem vor dem Hintergrund der sozialen Dimension eines integrierten Arbeitsmarkts zu unterstützen?
3. Wie ist der Stand der Implementierung eines landesweiten Systems der digitalen Arbeitsvermittlung mit grenzüberschreitendem Bezug?
4. Inwiefern plant die Landesregierung konkret mit der Europäischen Arbeitsbehörde zusammen zu arbeiten?
5. Welche konkreten Ergebnisse gibt es bereits aus den angekündigten Gesprächen mit den Niederlanden und Belgien in Bezug auf eine gemeinsame Ausbildungs- und Weiterbildungsstrategie für handwerkliche und technische Berufe?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)
Hier findet ihr die Antworten der Landesregierung