Kleine Anfragen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich von Kindern und Jugendlichen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich von Kindern und Jugendlichen 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Voraussetzungen dafür zu schaffen „grenzüberschreitende Kita-Besuche und grenzüberschreitende Schulbesuche (Primar- und Sekundarstufe) zu ermöglichen“ (S. 116). Ein weiteres Versprechen ist die Stärkung der EUREGIO-Schulen und die Entwicklung einer grenzüberschreitenden Bildungsstrategie (S. 116).

In den Grenzregionen ist die geographische Grenze zu einem anderen Land kaum mehr spürbar. Für viele ist es Alltag die Grenze mehrmals täglich zu passieren. So selbstverständlich wie der Tagestourismus ist vieles andere nicht. Administrative Hürden schränken ein und halten viele sogar davon ab in einem Land zu wohnen und in dem anderen zu arbeiten. Das, obwohl man sich geografisch so nah ist. Ähnliches gilt für grenzüberschreitende Kita- oder Schulbesuche. Eltern, die zweisprachig sind oder sich dafür entschieden haben in einem Land zu arbeiten und in dem nächsten zu wohnen sind häufig vor die Herausforderung gestellt, zu entscheiden welcher Kindergarten in welchem Land für ihre Kinder in Frage kommt. Oft entscheiden sie aus administrativen Gründen und nicht aus praktischen Gründen. Das schränkt auf der einen Seite das Familienleben ein. Auf der anderen Seite ist allerdings auch zu bedauern, dass wichtige zwischenmenschliche Chancen mit unseren Nachbarn verpasst werden. Sollte es nicht möglich sein, dass man sich mit seinen Nachbarn in einer Sprache verständigt und gleiche Einrichtungen besucht? Grenzen würden damit nicht nur praktisch, sondern auch faktisch in den Behörden abgebaut werden. Das ist zweifelsohne ein wichtiger Ansatz um auch die Grenzen in den Köpfen der Menschen abzubauen. Wo könnte man besser anfangen als bei der jungen, aufstrebenden Generation, bei unseren Kindern?

Die wiederholten Veröffentlichungen von Mehrsprachigkeitsstrategien der Europäischen Kommission, die explizit fordern mehr als die Muttersprache und Englisch zu sprechen, kann nirgends so niederschwellig gelebt werden, wie in Grenzregionen. Hier kann man als europäisches Vorbild vorangehen. Wo ist es einfacher eine weitere Sprache zu lernen als dort, wo man sie täglich anwenden kann?

Eine mehrere Jahre alte Studie des Vereins für frühe Mehrsprachigkeit an Kindertageseinrichtungen und Schulen FMKS e.V. bescheinigt NRW ein äußerst schlechtes Abschneiden bei bilingualen Kindergärten. Trotz der starken Bevölkerungsdichte belegt NRW im bundesweiten Ländervergleich von bilingualen Kita-Plätzen nur Platz zwölf. Einige französischsprachige Kitas, die eher auf Frankreich als auf Belgien ausgerichtet sind, täuschen nicht über die mangelnde Verbindung zu unseren flämisch- niederländischsprachigen Nachbarn in Belgien und den Niederlanden hinweg. Lediglich zwei Kindergärten, einer in Gronau, einer in Krefeld, gibt es, die ein niederländischsprachiges Angebot für Kinder im Kindergartenalter haben. Kein Aushängeschild für unser Bundesland. Bei Grundschulen ist das Abschneiden NRWs nicht besser. Die „Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule“ (QUA-LiS NRW) verweist auf lediglich 33 bilinguale Grundschulen im Land, von denen nur drei niederländischsprachig sind. Diese befinden sich in Ahaus, Gronau und Kranenburg.

Das Euregioprofil ist eine Auszeichnung, die im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens an Grundschulen und weiterführende Schulen der Partnerregionen der Euregio Maas-Rhein vergeben wird. Es wurde vom Zweckverband der Region Aachen in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln im Rahmen des INTERREG IV Projektes “linguacluster“ entwickelt. Laut dem Zweckverband der Region Aachen5 gibt es aktuell in NRW 19 Grund- und 15 weiterführende Schulen, die diese Auszeichnung führen. Darüber hinaus gibt es belgische und 10 niederländische Euregioprofil-Grundschulen.

Auf dem Bildungsportal der Landesregierung bietet keinen Überblick über Schulen mit Euregio-Profil, und auch sonst gibt es keine öffentlich zugänglichen Informationen über intensivierte Unterstützungsleistungen der Landesregierung gegenüber Euregio-Profilschulen. Das ist nicht nur vor dem Hintergrund des Koaltionsvertrags irritierend. In ihrem Antrag „Nordrhein-Westfalen in Europa: Erste Impulse setzen – grenzüberschreitende Kooperation mit den Niederlanden und Belgien intensivieren, den europäischen Zusammenhalt fördern, die strukturellen Verknüpfungen ausbauen“, möchten die Koalitionsparteien „Euregio-Profilschulen als wichtiges regionales Beispiel grenzüberschreitenden bildungspolitischen Wirkens zu unterstützen“. Bisher scheinen diese Ankündigungen nichts als wohlklingende, aber leere Versprechungen zu sein.

Auch die grenzüberschreitende Bildungsstrategie lässt auf sich warten. Letzte Vereinbarungen mit der niederländischen Regierung stammen laut der Internetseite des Schulministeriums aus dem Jahr 2013, und Vereinbarungen mit Belgien, die bedauerlicherweise nur mit der deutschsprachigen Gemeinschaft geschlossen wurde, aus dem Jahr 2009. Damit sind beide nicht mehr zeitgemäß und ein schnelles Handeln durch die Landesregierung wurde bis jetzt verpasst.

Die erste Grenzlandkonferenz zwischen Deutschland und den Niederlanden im Mai diesen Jahres ist in Bezug auf die Schaffung von weiteren Dialog-Foren sicherlich als ein guter Schritt für eine gemeinsame Entwicklung des Grenzraumes zu bewerten. Trotzdem ist zu bedauern, dass in den Pressemitteilungen und Informationsblättern zu dieser Konferenz über viele Ergebnisse in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gesprochen wird, jedoch nichts Handfestes präsentiert wurde. Öffentlich zugängliche und konkrete Resultate fehlen. Besonders bedauerlich ist, dass Belgien bei dieser Konferenz außen vorgelassen wurde, zumal die Zusammenarbeit zwischen NRW und Belgien in diesem Bereich noch in den Kinderschuhen steckt.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben damit auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.
 
Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Kinder werden aktuell grenzüberschreitend in NRW-Kitas jeweils aus Belgien und den Niederlanden, und in Kitas in Belgien und den Niederlanden jeweils aus NRW betreut? (Bitte auflisten nach Kita-Ort und Kita-Träger)
2. Wie viele Kitas, Kindergärten und Grundschulen mit niederländischem bzw. französischem Sprachangebot gibt es aktuell in NRW? (Bitte auflisten nach Ort, Träger und Zahl Kinder/Schüler*Innen)
3. Welche Euregio-Schulen unterstützt die Landesregierung durch welche Maßnahmen? (Bitte auflisten nach Standort, Schüler*innenzahl und konkretem Unterstützungsangebot)
4. Wie ist der Stand in Bezug auf die Entwicklung der angekündigten grenzüberschreitenden Bildungsstrategie, besonders mit Fokus auf die Beziehungen zwischen NRW und Belgien?
5. Welche konkreten, verbindlichen Ergebnisse hat die erste Grenzlandkonferenz mit den Niederlanden im Bereich der grenzüberschreitenden Kita- und Grundschulbesuche/ der grenzüberschreitenden Bildungsstrategie hervorgebracht?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Notfallhilfe

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Notfallhilfe 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, sich für ein Abkommen „zur grenzüberschreitenden medizinischen Notfallhilfe“ einzusetzen (S. 116).

Grenzüberschreitende Notfallhilfe bildet einen besonderen Bereich innerhalb der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. In kaum einem anderen Bereich haben reibungslos funktionierende Abläufe, klare Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie ein schneller Zugriff einen so direkten Einfluss auf den Schutz von Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Eine Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in diesem Bereich ist alternativlos, denn sie hilft, Leben zu retten.

Umso bedauerlicher ist es, dass die Landesregierung in ihren Ankündigungen zu einer Verbesserung der grenzüberschreitenden Notfallhilfe maximal unkonkret bleibt. Seit der Übernahme der Regierungsgeschäfte 2017 ist sie diesbezüglich weder konkreter, noch öffentlich wahrnehmbar aktiv geworden.

Kaum nachvollziehbar ist diese Passivität vor allem vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission im Rahmen einer „Cross-Border-Review“ eine ganze Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten in diesem Bereich aufzeigt – die Ergebnisse dieser Studie sind seit 2017 bekannt und wurden von der Kommission im September desselben Jahres in einer Mitteilung zu „Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-Grenzregionen“ noch einmal zusammengefasst.

In der Review gibt die Kommission neben einer Darstellung des konkreten Problems auch Handlungsempfehlungen für die jeweilige Ebene ab. Allein im Bereich der NRW-betreffenden grenzüberschreitenden Hindernisse in der Notfallhilfe gibt es vier Fälle, in denen die regionale Ebene direkt aufgefordert wird, tätig zu werden. Dabei geht es etwa um unterschiedliche Qualifikationsstufen von Rettungspersonal. Während in Deutschland und Belgien Rettungspersonal nur die Befugnis haben, grundlegende lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, ist das niederländische Personal ausgebildet, erweiterte Maßnahmen durchzuführen. In der Praxis bedeutet das, dass deutsches und belgisches Rettungspersonal in den Niederlanden bestimmte Maßnahmen nicht durchführen können, solange kein niederländisches entsprechend geschultes Personal anwesend ist, und andersrum dass niederländisches Personal in Deutschland und Belgien nur grundlegende lebensrettende Maßnahmen durchführen dürfen, obwohl sie für weitergehende Maßnahmen geschult wären. Entsprechend kommen erstbehandelte Patienten in unterschiedlichen Stadien in Krankenhäusern an, je nachdem von welchem Rettungspersonal sie behandelt wurden. Die Kommission legt zur Beseitigung dieses Problems dringend nahe, auf regionaler Ebene gemischte Einsatzgruppen für den Rettungsdienst zu etablieren und regelmäßig grenzüberschreitende Trainings stattfindenden zu lassen.

Weitere Probleme resultieren laut der „Review“ aus den Unterschieden in den Gesundheitssystemen, die sich vor allem auf die Zusammenarbeit von Krankenhäusern auswirken. Weiter bestehen nach wie vor große arbeitsrechtliche Probleme für Pflegefachpersonal, das grenzüberschreitend tätig wird. Zusätzlich moniert die Kommission, dass die Unterschiede in der Ausstattung und den eintrainierten Abläufen, die rechtlichen Unsicherheiten und die mangelnde Interoperabilität von Kommunikationssystemen von Rettungsdiensten ein starkes Hindernis für grenzüberschreitende Notfallhilfe darstellen. Auch zur Lösung dieser Probleme sieht die Kommission die regionale Ebene in der Pflicht.

Ob all diese Punkte Einzug in das von der Landesregierung versprochene Abkommen finden, bleibt unklar.

So bleiben Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.
 
Deshalb fragen wie die Landesregierung:

1. Inwiefern ist die Landesregierung in Bezug auf ein grenzüberschreitendes Abkommen zur medizinischen Notfallhilfe bereits aktiv geworden?
2. Mit wem soll dieses Abkommen konkret geschlossen werden?
3. Welche Fachbereiche und Partner sollen in die Verhandlungen des versprochenen Abkommen integriert werden?
4. Was hat die Landesregierung bisher unternommen, um eine besser Vorbereitung nordrhein-westfälischen Rettungspersonals auf grenzüberschreitende Einsätze zu ermöglichen?
5. In Bezug auf welche der in der „Cross-Border-Review“ identifizierten grenzüberschreitenden Hindernisse im Bereich „Notfallhilfe“ ist die Landesregierung bisher tätig geworden?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Wissensregion

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur grenzüberschreitenden Wissensregion 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, dass sie „die grenzüberschreitende Wissenschaftsregion weiter fördern“ und „Hochschulen bei der Etablierung eines europäischen Wissenschaftsnetzwerks unterstützen“ (S. 116). Dazu wollen sie Programme „wie ‘Horizon 2020‘ stärker in Anspruch nehmen“. Ein weiteres Ziel der Landesregierung soll es sein, Hochschulen dabei zu unterstützen „grenzüberschreitende Studiengänge zu etablieren“ (S. 116).

In Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden gibt es eine sehr dichte und exzellente Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Kooperationen zwischen den Hochschulen finden auf vielfältigste Art und Weise statt. Die Hochschulen liegen häufig nur wenige Kilometer voneinander entfernt und doch in einem anderen Land. Dass hier die Zusammenarbeit essentiell ist und nicht an der Grenze stoppen sollte, versteht sich von selbst.

Doch nicht nur bei unseren direkten Nachbarn gibt es exzellente Forschung. Auch andere Länder haben viel zu bieten und das Zusammenlegen von Forschungsprojekten ist die einzig logische Handlung, um Ideen zu verbinden und Innovation voranzutreiben. Forschung muss europäisch gedacht werden, denn nur so hat die Europäische Union die Möglichkeit im internationalen Vergleich auf lange Sicht mitzuhalten. Nicht nur das Innovationspotential ist hiervon betroffen, sondern in letzter Konsequenz auch die Struktur der Regionen und die dortige Beschäftigungsrate.

Diese Forderung und Erkenntnis spiegelt sich in den Vorschlägen der Kommission für den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 wider. Die Forschungsförderung spielt hier eine große Rolle. Das zugehörige Programm, „Horizon Europe“ wird, wenn es nach der Kommission geht, mit 97,9 Milliarden Euro ausgestattet werden, was eine 1,6-fache Erhöhung im Bereich „Forschung, Innovation und Digitales“ bedeuten würde. Die Mobilität von Forschenden soll durch Stipendien unterstützt werden, Forschungsarbeiten zu gesellschaftlichen Herausforderungen sollen in den Vordergrund gerückt werden und ein Europäischer Innovationsrat eingerichtet.

Doch nicht nur „Horizon Europe“ soll mit einer Erhöhung des Budgets versehen werden, sondern auch die Erasmus-Programme und damit unter anderem die Mobilität von Studierenden. So werden bereits zukünftige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die Eigenheiten und Strukturen anderer europäischer Hochschulen hingewiesen und Grundlagen für die finanzielle Unterstützung grenzübergreifender Studierendenmobilität geschaffen.

In diesem Zusammenhang ist natürlich auch die Wichtigkeit grenzüberschreitender Studiengänge hervorzuheben. Ein Studium durchzuführen, welches Studierende dazu veranlasst das eigene Land zu verlassen und andere Systeme kennenzulernen, vermag besonders eindrücklich europäische Werte zu vermitteln. Von 34 grenzüberschreitenden Studienangebote, die von gemeinsamen Bachelor- und Master-Studiengängen bis hin zu bilateralen Sommerschulen zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden reichen, ist in einer Pressemitteilung der Schulministerin und der Wissenschaftsministerin aus dem April 2018 die Rede. Angesichts der hohen Dichte an Hochschulen und an der noch deutlich höheren Zahl an Studiengängen ist diese Zahl klar steigerungsfähig. Außerdem bleibt zu bemängeln, dass eine vergleichbare Zahl für die Hochschulzusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen und Belgien fehlt.

Die Mobilität von Studierenden ist häufig auch mit hohen Kosten verbunden. Reise- und Umzugskosten fallen an, sowie im westeuropäischen Ausland üblich, höhere Lebenshaltungskosten. Diese können nicht alle über die Erasmus-Stipendien gedeckt werden und stellen häufig eine Hürde für finanziell und sozial benachteiligte Studierende dar.

In der Absichtserklärung der Landesregierung mit der Wallonie vom 14. Mai 2019 nehmen Forschung und Innovation eine wichtige Stellung ein. Die beiden Unterzeichner einigen sich darauf, stärker zusammenzuarbeiten und ihr Potential zu ergänzen. Es ist die Rede von Komplementaritätsbereichen, die besser genutzt werden sollen um Innovationsmöglichkeiten in beiden Regionen zu fördern.

In der politischen Absichtserklärung zwischen der Benelux-Union und Nordrhein-Westfalen vom 2. April 2019 jedoch, findet die Hochschulzusammenarbeit nur in einem Nebensatz Erwähnung. Unter dem Punkt „Arbeitsmarkt und Arbeitsmobilität“ wird hier die Mobilität vor allem von Studierenden gefordert, sowie die Einrichtung grenzüberschreitender Studiengänge. Diese Thematik unter dem Deckmantel der Wirtschaft zu betrachten ist sicherlich nicht der Wichtigkeit des Bereichs der Wissenschaft angebracht.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

1. Welche Anreize setzt die Landesregierung konkret, um sowohl bestehende als neu geplante Hochschulkooperationen zu stärken?
2. Welche Fördermittel sind in den letzten zwei Jahren im Rahmen des Horizon2020Programmes an nordrhein-westfälische Universitäten geflossen? (Bitte auflisten nach Projekt, Hochschule, Fördermittelhöhe)
3. Welche grenzüberschreitenden Studienangebote gibt es zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen bereits? (Bitte die 34 oben genannten Kooperationen auflisten nach Gründungsjahr, beteiligten Universitäten, Anzahl der Studierenden pro Jahrgang, Fachrichtung, Titel des Studiengangs)
4. Welche grenzüberschreitenden Studienangebote gibt es zwischen Belgien und Nordrhein-Westfalen? (Bitte auflisten nach Gründungsjahr, beteiligten Universitäten, Anzahl der Studierenden pro Jahrgang, Fachrichtung, Titel des Studiengangs)
5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass an grenzüberschreitenden Studiengängen explizit auch Studierende mit sozial und finanzieller Benachteiligung teilnehmen können?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten der Landesregierung findet ihr hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur polizeilichen Zusammenarbeit mit unseren Nachbarländern 5472 3648 Rüdiger Weiß

In Ihrem Koaltionsvertrag plädiert die Landesregierung für grenzüberschreitend gedachte innere Sicherheit (S. 116). Sie verspricht in diesem Zusammenhang sich unter stärkerer Einbeziehung der Bundespolizei für eine Verbesserung des Grenzschutzes an den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien einzusetzen, NRW-Verbindungsbeamte zu den niederländischen und belgischen Polizeibehörden zu entsenden und eine „Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung von Geldautomaten-Sprengungen sowie im Bereich Einbruchdiebstahl“ einzusetzen. Außerdem sollen Einsätze von Polizeibeamten und Landesbediensteten in europäischen Institutionen und internationalen EU-Einsätzen aktiv gefördert werden. Kompetenzen der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten jenseits der Grenzen sollen überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden.

Die Landesregierung lässt eine klare Strategie für einen effektiveren Grenzschutz vermissen. Einerseits bekennt sich der Ministerpräsident zu Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, andererseits bleibt die Landesregierung intelligente Lösungen für Ausstattung, Vernetzung und Finanzierung für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Polizeibehörden bisher schuldig.

Dabei geht es nicht nur um ein effektiveres Handeln, sondern auch um potentielle Ressourcen- und Personaleinsparungen.

In einer Sachverständigenanhörung des Innenausschusses vom 14.03.2019 regen Vertreter von GdP und BDK an, noch deutlich stärker in die Vernetzung der nordrhein-westfälischen Polizeibehörden mit den niederländischen und belgischen Polizeibehörden zu investieren, und von Innovativen Lösungsansätzen außerhalb NRWs zu lernen.

So sei die niederländische Polizei mit dem Einsatz von „mobilen Wachen“ – mit allem technischen Zubehör ausgestattete LKWs – und eigens für diesen Zweck eingerichteten Parkbuchten im Grenzbereich ein Beispiel dafür, wie Ressourcen in einem offenen Grenzbereich effektiv und kostengünstig eingesetzt werden können.

Auch bei der Finanzierung gebe es gute Beispiele außerhalb NRWs.

In Bad Bentheim in Niedersachsen etwa werde seit mehreren Jahren ein gut funktionierendes grenzüberschreitendes Polizeiteam aus Euregio-Mitteln mitfinanziert. Zwar gebe es beispielsweise mit Kleve den Versuch, auch in NRW ein grenzüberschreitendes Polizeiteam zu installieren, einzige Partnerin sei allerding die Koninklijke Marechaussee, während die Landespolizei Nordrhein-Westfalen und auch die Nationale Politie sich nicht beteiligten. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Belgien sei darüber hinaus noch stark ausbaufähig. So fehle vor allem im Vergleich zur Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederladen ein ausdeklinierter Polizeivertrag, der eine dauerhafte Wirksamkeit in der Zusammenarbeit zwischen den nordrhein-westfälischen und den belgischen Polizeibehörden ermögliche.

Zwar hat die Landesregierung im April 2019 eine „Erneuerte politische Erklärung der Regierungen der Mitgliedstaaten der Benelux-Union und des Landes Nordrhein-Westfalen über die weitere Entwicklung einer engen Zusammenarbeit“ unterzeichnet, die das Thema „Innere Sicherheit“ explizit aufgreift. Allerdings beschränkt sich die Erklärung in diesem Bereich auf zu großen Teilen bereits geleistete Absichtsbekundungen, sodass aus ihr keine konkreten Maßnahmen oder neue Initiativen erwachsen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie möchte die Landesregierung grenzüberschreitend tätige Polizei besser ausstatten?
  2. Welche Pläne und Aktivitäten gibt es in der Landesregierung, um auch in NRW ein grenzüberschreitendes Polizeiteam nach dem Vorbild Bad Bentheims zu installieren?
  3. Wie viele Polizeibeamte, Landesbedienstete und NRW-Verbindungsbeamte wurden seit 2018 im Vergleich zu den Jahren 2012-2017 in europäische Institutionen und internationale EU-Einsätze, sowie zu den niederländischen und belgischen Polizeibehörden entsandt? (Bitte auflisten nach Fachabteilung in NRW, Fachabteilung in Zielland und Dauer der Entsendung)
  4. Falls eine Überprüfung der Kompetenzen der Polizei bei der Verfolgung von Straftaten jenseits der Grenzen bereits stattgefunden hat, welche nächsten Schritte ergeben sich für die Landesregierung aus den Ergebnissen dieser Überprüfung?
  5. Inwiefern ist die Landesregierung an der Ausarbeitung eines neuen Polizeivertrags mit Belgien beteiligt?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Hier finden Sie alle Antworten des Innenministers

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung des interkulturellen Austauschs

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung des interkulturellen Austauschs 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „[d]ie seit 2014 bestehende Kooperation mit Schlesien und der Region Hauts-de-France im Rahmen des ‚Kleinen Weimarer Dreiecks‘ […] im Dialog mit den Partnern“ weiterzuentwickeln und dieses „unter Einbeziehung der deutschen Minderheit in Oberschlesien.“ (S. 117) zu tun. In ihrer Beantwortung der kleinen Anfrage 2607 kündigt die Landesregierung außerdem an, das Partnerschaftsabkommen mit der Region Hauts-de-France zu erneuern (17/6861). Schwerpunkte des erneuerten Partnerschaftsabkommens sollen stärkeren Kooperation im Bereich der Zukunftstechnologien, berufliche Bildung und das Erlernen der Partnersprache sein.

Die Regionen des Regionalen Weimarer Dreiecks sind bereits seit 2001 partnerschaftlich verbunden und arbeiten in festen Formaten zusammen. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit sollen auf dem Jugendaustausch, Kultur und dem Strukturwandel liegen. Somit soll es Ziel sein, sich auf regionaler Ebene für den Zusammenhalt der Europäischen Union zu engagieren.

Nach der Erneuerung des gemeinsamen Vertrages am 20. Juli 2018 in Lille fehlt es jedoch an konkreten und greifbaren Initiativen der Landesregierung.

Anzuerkennen ist zunächst jedoch dass die Landesregierung bestehende Formate fortführt. So findet zum einen jährlich der trilaterale „Jugendgipfel“ statt, an dem 45 Jugendliche im Alter von 17-23 Jahren aktuelle europäische Themen diskutieren und gemeinsame Positionen erarbeiten.

Zum anderen ist die Verleihung des Richeza-Preises für das Engagement für den zivilgesellschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Polen eine Wertschätzung zivilgesellschaftlicher Akteure.

Auf der kulturellen Ebene darf die Organisation von gemeinsamen Kunstausstellungen erwähnt werden und damit verbunden das vernetzen von Künstlerinnen und Künstlern der drei Regionen.

Konkrete Projekte, die Menschen erreichen und die neue Impulse für den trilateralen Austausch setzen, fehlen bisher auf Seiten der Landesregierung.

Das Ziel die deutsche Minderheit in Schlesien besonders in den Fokus der Projekte zu rücken, bleibt vage, solange es nicht mit konkreten Initiativen untermauert wird.

Die am 19. Juni 2019 beschlossenen vertiefte bilaterale Zusammenarbeit von NRW und Schlesien zu Themen der Energiewende und des Strukturwandels ist vorerst nicht mehr als eine unkonkrete Ankündigung. Die in Schlesien lebende deutsche Minderheit wurde bei diesem Treffen unerklärlicherweise nicht thematisiert.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Was hat die Landesregierung unternommen, um das Regionale Weimarer Dreieck auch öffentlichkeitswirksam mit Leben zu füllen?
  2. Welche Initiativen, die über das reine Fortführen bereits bestehender Projekte hinausgehen, hat die Landesregierung bisher durchgeführt, um den Dialog mit Schlesien und Hauts-de-France weiterzuentwickeln?
  3. Wer nahm in den vergangenen drei Jahren am Jugendgipfel teil? (Bitte auflisten nach Geschlecht, Alter, besuchter Schulform)
  4. Warum wurde bei den bilateralen Gesprächen im Juni 2019 mit Schlesien – trotz vorheriger Ankündigung die deutsche Minderheit in Zukunft in den Fokus gemeinsamer Projekte zu rücken – die dort lebende deutsche Minderheit nicht thematisiert?
  5. Warum kann die gemeinsame Erklärung der drei Regionen vom 20. Juli 2018 nicht über die Internetseite der Landesregierung zum Weimarer Dreieck eingesehen werden?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Umgang der Landesregierung mit dem Brexit

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Umgang der Landesregierung mit dem Brexit 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag unterstreicht die Landesregierung „die engen und vertrauensvollen Beziehungen zu Großbritannien“, die sie weiter „pflegen und intensivieren“ möchte. Gleichzeitig verspricht sie „die Alltagsprobleme der vom Brexit betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nach dem Brexit im Blick [zu] behalten“ und Hilfe anzubieten. Die Einsetzung eines Brexit-Beauftragten hält sie für nötig um „Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf die Folgen des Brexit vorzubereiten und neue Perspektiven für die Beziehungen zu entwickeln“ (S. 115).

Die Dramatik des Austrittswunsches Großbritanniens aus der EU wird durch die aktuellen politischen Entwicklungen vor Ort weiter verschärft.

Zwei Austrittstermine aus der Europäischen Union hat Großbritannien bereits verstreichen lassen, der kommende steht mit dem 31.10.2019 kurz bevor. Mit der Wahl von Boris Johnson zum Vorsitzenden der Conservative and Unionist Party und der damit einhergehenden Übernahme des Premierministerpostens steigt auch, vor allem in Anbetracht der Neubesetzung des Kabinetts Johnsons, die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten harten Brexit.

Die Landesregierung behauptete zwar Anfang des Jahres, sie sei auf alle möglichen Brexit-Szenarien vorbereitet, doch was steckt tatsächlich hinter dieser Aussage? Konstatiert werden kann ihr bestenfalls, dass sie sich um das Allernotwendigste kümmert, um sich nicht dem Vorwurf der Arbeitsverweigerung auszusetzen:

  • Sie hat ein Normenkontrollverfahren durchgeführt und ein Brexitübergangsgesetz als Formalität für den Fall eines geordneten Brexit eingebracht.
  • Sie führt Gespräche auf den unterschiedlichen Hierarchieebenen (Interministerielle Arbeitsgruppe „Brexitfolgen“, Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Brexit“)
  • Sie hat ohnehin fachlich zuständige Regierungsangestellte als Kontaktpersonen für eine „Hotline“ benannt.

Doch ist das wirklich angemessen für eine historisch einmalige, politische Ausnahmesituation, die Ministerpräsident Armin Laschet selbst im ungeordneten Brexit-Fall als „große Gefahr“ sieht und mit dem Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen in NRW rechnet?

Ihr weiteres „Engagement“ beschränkt sich darauf, eine „NRW-Repräsentanz in London“ errichtet zu haben, die eigentlich 70km außerhalb von London liegt, lange Zeit nicht einmal ein Türschild hatte und von einem Berater neben anderen Projekten betrieben wird. Auf den politischen und medialen Druck hin scheint es nun zumindest Räumlichkeiten in London zu geben.

Auch die von der Regierung in Auftrag gegebene „Brexit-Studie“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft ist ein „Flop“: Unternehmen werden befragt, wie gut sie auf den Brexit vorbereitet sind, Vergleichsregionen analysiert und ein eintägiger Workshop zusammengefasst. Wie das Land sich konkret vorbereiten sollte, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gerade den unvorbereiteten Unternehmen bietet, welche Rahmenbedingungen angepasst werden müssten, wie der Standort NRW konkret attraktiver gemacht werden kann (z.B. durch intensive Forschungskooperationen oder einen erleichterten Neustart von Fachkräften nach einem Zuzug) – all diese entscheidenden Fragen bleiben im Dunklen. Abgesehen davon kommt das Ergebnis der Studie ein Jahr zu spät – wie hätte die Landesregierung innerhalb von zehn Tagen vor dem ursprünglichen Austrittsdatum die Ergebnisse des „Brexit.-Projekts“ in konkretes Handeln umsetzen sollen?

Für sämtliche andere Szenarien – etwa ein neu verhandeltes Austritts-Abkommen oder einen harten Brexit – gibt es nur wenige konkrete, öffentlich zugänglichen Informationen zum Stand der Vorbereitung der Landesregierung. Sie zieht sich immer wieder auf die Aussagen zurück, man wisse ja nicht genau, wie der Brexit aussähe, wenn er denn käme. Deshalb müsse man abwarten. Doch gutes Regierungshandeln zeichnet sich doch gerade dadurch aus, proaktiv auf alle Szenarien bestmöglich vorbereitet zu sein und vorab die nötigen Weichen zu stellen.

Angesichts der relativ hohen Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Brexit in zwei Monaten und der nur kraftlos und reaktiv kaum genutzten Vorbereitungszeit von mehreren Jahren, grenzt es an Fahrlässigkeit, mit konkreten Maßnahmen bis nach dem tatsächlichen Brexit zu warten, wenn das Hauptaugenmerk auf der Bewältigung der akuten Auswirkungen liegen wird – was sogar von den Sachverständigen in der letzten Sitzung der Enquetekommission „Brexit: Auswirkungen auf NRW“ am 25. Juni im Landtag angemahnt wurde.

Darüber hinaus würde eine aktivere Informationspolitik seitens der Landesregierung in Bezug auf den Vorbereitungsstand und die möglichen Auswirkungen des Brexit – nicht zuletzt auf die beinahe 30.000 in NRW lebenden Britischen Bürgerinnen und Bürger – für deutlich mehr Transparenz sorgen und ihre Sorgen effektiv auffangen. Forderungen nach einer landesweiten Informationskampagne wurden beispielsweise im Rahmen der Stellungnahme von British in Germany e.V. zur Sachverständigenanhörung der Brexit Enquete im nordrhein-westfälischen Landtag am 10.05.2019 eingebracht.

Die Landesregierung stellt in einigen Bereichen in Aussicht, dass NRW vom Brexit profitieren könne. So sei NRW vor allem als Standort für Unternehmen interessant, stellte beispielsweise der Brexit-Beauftragte im März 2018 fest. Ob die Landesregierung in diesem Zusammenhang etwas vorzuweisen hat, bleibt allerdings unklar. Dem Wirtschaftsministerium zufolge haben Ende 2018 nicht mehr als sieben Unternehmen Interesse bekundet, nach NRW zu kommen – unterschrieben sei aber noch nichts. In einer Pressemitteilung vom 21.03.2019 wiederum erklärt Minister Pinkwart, seit dem Brexit-Referendum hätten sich fast 100 britische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesiedelt. Einen detaillierten Überblick über aus dem Brexit resultierende Unternehmensansiedelung scheint die Landesregierung ebenso wenig zu haben, wie einen Einfluss auf die Standortverlegung von Unternehmen nach NRW.

Über tatsächlich aktive Standortpolitik hinaus sollte die Landesregierung auf sich aus dem Brexit möglicherweise ergebende Änderungen der Wettbewerbsbedingungen durch veränderte Umfeld- (z.B. Umwelt-/Klima-, Verbraucherschutz-, Sozial- und Beschäftigungsstandards als auch Steuerkoordinierung) sowie Rechtsregeln (z.B. staatliche Beihilfe, gleiche Wettbewerbsbedingungen) vorbereitet sein. Ein Bewusstsein für daraus potentiell resultierende Wettbewerbsnachteile und die Erarbeitung eines möglichen Handlungskorridors wäre etwa ein proaktiver, verantwortungsvoller Umgang mit den drohenden Brexit-Szenarien gewesen.

Nicht zuletzt innenpolitisch könnte ein ungeordneter Brexit ein Erdbeben in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit auslösen: Etwa der wechselseitige Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich würde abrupt enden, d.h. Straftäter, die aus dem Vereinigten Königreich kommen, könnten leichter in NRW abtauchen. Auch die Verpflichtung Haftbefehle wechselseitig zu vollstrecken würde erlöschen. Es ist mehr als dringend für diesen Fall Sonderverträge abzuschließen, doch auch hierfür ist die Zeit längst zu knapp geworden.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und sie bleibt einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig. Wenn sie handelt, dann reaktiv und heillos zu spät.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sieht das „umfangreiche Beratungsangebot“ der Landesregierung für Unternehmen aus, unabhängig vom Engagement der Industrie- und Handelskammern?
  2. Wie viele Unternehmen haben nachweislich auf Betreiben der Landesregierung im Zuge des Brexit bisher einen Standort in NRW angesiedelt? (Bitte auflisten nach Unternehmen, Standort, Zahl der in NRW Beschäftigten und Branche)
  3. Wie ist die Brexit-Hotline der Landesregierung aktuell ausgestattet? (Bitte auflisten nach Personal, Ressortbeteiligung und Erreichbarkeit)
  4. Ist eine Informationskampagne wie von „British in Germany e.V.“ gefordert, geplant?
  5. Wie gedenkt die Landesregierung sich auf die innenpolitischen Schwierigkeiten eines ungeordneten Brexit, insbesondere auf das möglicherweise abrupte Ende des polizeilichen Datenaustauschs mit dem Vereinigten Königreich, vorzubereiten?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu EU-Austauschprogrammen für Azubis

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu EU-Austauschprogrammen für Azubis 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „EU-Austauschprogramme wie Erasmus+ zur Stärkung des Europagedankens […] noch stärker auf Auszubildende“ (S. 115) auszurichten und damit die Europakompetenz von Nichtakademikerinnen und -akademikern zu fördern. Außerdem sollen Vergabe und Anerkennung von binationalen Berufsabschlüssen ermöglicht werden (S.116).

Das Erasmus+-Programm der Europäischen Union trifft auf ein steigendes Interesse. Waren es im aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmen 14,6 Milliarden Euro, die dem Programm zur Verfügung standen, werden von der Kommission eine Verdopplung der Mittel auf 30 Milliarden Euro für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 gefordert und vom Europäische Parlament gar eine Mittelverdreifachung auf 41 Milliarden Euro. Es ist allerdings festzustellen, dass weiterhin vor allem Akademikerinnen und Akademiker von dem Angebot des europäischen Austausches Gebrauch machen.

Auslandsaufenthalte von Auszubildenden sind nicht sehr verbreitet. Dem Mobilitätbericht 2017 der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) kann man entnehmen, dass nur 4,2% der nordrhein-westfälischen Auszubildenden einen Lernaufenthalt im Ausland absolvieren und das, obwohl viele unserer europäischen Nachbarn uns geographisch sehr nah sind.

Der Bundestag hat 2013 die Bundesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass bis 2020 mindestens 10% der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen sammeln. In ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage 1714 vom 15. November 2018 (Drucksache 17/4598), sagt die Landesregierung, dass auch sie sich nach diesem Ziel richten möchten.

In anderen Bundesländern ist die Bereitschaft unter den Auszubildenden für ein Praktikum ins Ausland zu gehen, deutlich höher, so zum Beispiel in Thüringen, Hamburg und SchleswigHolstein – NRW befindet sich bundesweit im hinteren Mittelfeld.

Bei den Auslandsaufenthalten stellt die NA im BIBB fest, dass diejenigen, die mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden, eine deutlich längere Dauer haben, als solche, die selbst finanziert werden müssen. Das unterstreicht ganz eindeutig die Wichtigkeit der Bezuschussung durch die öffentliche Hand.

Mit Initiativen wie „Europa – Erleben und Lernen“ möchte die Landesregierung Unternehmen dazu bewegen, ihren Auszubildenden mehrwöchige Auslandsaufenthalte zu ermöglichen – unter Inanspruchnahme von Erasmus+-Mitteln. Die Initiative startete Ende März 2019 mit 14 Unternehmen, die die im Rahmen der Initiative vorgelegte Absichtserklärung unterzeichneten. Angesichts der 45.539 Betriebe, die 2018 in Nordrhein-Westfalen ausgebildet haben, ist diese Zahl kaum der Rede wert. Ob die Initiative also eine reine PR-Maßnahme bleibt, oder ob sie einen nennenswerten Beitrag zur Stärkung der Europakompetenz von Auszubildenden in NRW leisten kann, bleibt abzuwarten.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Auszubildende in Nordrhein-Westfalen haben 2018 und im ersten Halbjahr 2019 einen Lernaufenthalt im Ausland absolviert? (Bitte auflisten nach Geschlecht, Alter und Berufssparten und Ausbildungsort)
  2. Was unternimmt die Landesregierung, um ihr selbsterklärtes Ziel von 10% Auszubildender mit Auslandserfahrung bis 2020 in den verbleibenden Monaten noch zu erreichen?
  3. Welche Mittel stellt die Landesregierung angesichts der nachgewiesenen Bedeutung öffentlicher Bezuschussung von Auslandsaufenthalten bereit, um die Europakompetenz von Auszubildenden zu stärken?(Bitte auflisten nach Höhe und Bereich)
  4. Wie viele Auszubildende werden aktuell bei den an „Europa – Erleben und Lernen“ teilnehmenden Unternehmen ausgebildet und haben damit die Möglichkeit von der Initiative zu profitieren?
  5. Was hat die Landesregierung unternommen, um die Vergabe und die Anerkennung von binationalen Berufsabschlüssen zu ermöglichen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung der Europafähigkeit der NRW-Kommunen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung der Europafähigkeit der NRW-Kommunen 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Europakompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken (siehe S. 115 und 116). So soll die „Idee der europäischen Einigung in der nordrhein-westfälischen Zivilgesellschaft“ fester verankert werden.

Darüber hinaus stellen die Koalitionsparteien in Aussicht, mehr Landesmittel zur KoFinanzierung von EU-Programmen bereitzustellen und parallel dazu die Dauer von Förderentscheidungen zu reduzieren. In ihren europapolitischen Prioritäten für das Jahr 2019 definiert die Landesregierung außerdem die „[besondere] Einbeziehung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen“ als ein weiteres Ziel ihrer europapolitischen Aktivitäten (siehe S. 20).

Als kleinstes und am nächsten am Menschen verortetes Glied innerhalb des europäischen Mehrebenensystems spielt die Kommune eine zentrale Rolle bei der Vermittlung europäischer Werte und Ideen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von EU-Projekten und Programmen erst auf kommunaler Ebene für Menschen konkret und erlebbar – vor allem auch für Menschen ohne akademischen Hintergrund.

Unlängst haben nicht nur kommunale Verbände Vorschläge für eine bessere Einbindung der Kommunen innerhalb des europäischen Mehrebenensystems gemacht (siehe „Positionspapier der Metropole Ruhr zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zu den Ausgabenprogrammen 2021-2027“ des RVR und „Kommunale Forderungen für die zukünftige Kohäsionspolitik der EU“ des RGRE). Auch die Europäische Kommission hat sich diesem Thema im Zuge der Einsetzung der „Taskforce Subsidiarität“ angenommen.

Aus den Impulsen und Forderungskatalogen dieser Akteure wird klar: Eine effektive Stärkung der Europakompetenz der Bürgerinne und Bürger kann nicht nachhaltig stattfinden, ohne auch die Rolle der Kommunen innerhalb des europäischen Mehrebenensystems zu stärken.

Leider finden sich keine konkreten Vorhaben für eine Stärkung der Europafähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen innerhalb des Koalitionsvertrages wieder.

Auch grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen gibt es in den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kommunen zur Stärkung der Europakompetenz der Bürgerinnen und Bürger? (Bitte nach Städten und Gemeinden auflisten)
  2. Welche Pläne der Landesregierun gibt es, Kommunen bei der EUFördermittelbeantragung, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf die Einsetzung, Vernetzung und Unterstützung von Europabeauftragten in Zukunft bedarfsgerechter zu unterstützen?
  3. Inwieweit plant die Landesregierung den Forderungen der nordrhein-westfälischen Kommunen, etwa in Bezug auf die Möglichkeit nach einer Anrechnung von Personalkosten als kommunaler Ko-Finanzierungsbeitrag oder eine frühzeitigere Einbeziehung der kommunalen Ebene in die Erstellung der Operationellen Programme entgegenzukommen?
  4. Wer gehört den vor dem Hintergrund ihrer europapolitischen Prioritäten für 2019 definierten „sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen“ an (bitte aufschlüsseln nach Alter, Bildungsabschluss, Geschlecht und Wohnort)
  5. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung die Europakompetenz dieser Gruppen messbar steigern?

Die Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „[d]ie deutsche EURatspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 […] aktiv und im Sinne der europapolitischen Agenda Nordrhein-Westfalens“ (S. 115) zu begleiten. Bis dato ist jedoch wenig Engagement der Landesregierung erkennbar. Nicht einmal in den relativ spät erschienenen europapolitischen Prioritäten der Landesregierung für das Jahr 2019 werden konkrete Maßnahmen in Bezug auf die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft erwähnt.

Auf Bundesebene bahnen sich öffentlichkeitswirksam einige Initiativen auf dem Weg zur EURatspräsidentschaft 2020 an. Bereits seit Februar 2017 kann man im Koalitionsvertrag der Bundesregierung einige festgesteckte Schwerpunkte für die EU-Ratspräsidentschaft nachlesen. So wird in Zeile 1008 ff. erwähnt, dass Deutschland im Zuge der Ratspräsidentschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern vorantreiben wolle, in Zeile 7306 ff. wird beteuert, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auf allen Ebenen der EU stärker berücksichtigt werden müsse und in 8202 ff. wird auf den Beitrag von Kultur und Bildung und Pressefreiheit und Medienvielfalt gesetzt. Vor allem letzteres sollte für das Medienland NRW ein Anstoß sein, sich intensiv in diese Richtung zu engagieren. Des Weiteren bat die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 21. März 2019 die Europaministerkonferenz um „die Koordinierung des Beitrages der deutschen Länder zur deutschen Ratspräsidentschaft“. Bei der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 lud das Bundesinnenministerium diejenigen Länder, die sich aktiv an der Vorbereitung der Ratspräsidentschaft beteiligen wollen, ein, vor und während der Ratspräsidentschaft Personal ins BMI zu entsenden.

Und schließlich wurden auch auf europäischer Ebene einige Zeichen Richtung zukünftige Ratspräsidentschaften bei dem Gipfel von Sibiu am 9. Mai 2019 gesetzt. Hier wurde unter anderem die Strategische Agenda für den Rat in der Legislaturperiode 2019-2024 beschlossen.

Damit sind einige vorgegebene Schwerpunkte für die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 erkennbar. Einer der Schwerpunkte dieser Agenda ist die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte.

Für NRW von großer Bedeutung wäre nicht zuletzt eine Neuauflage der „Leipzig Charta“ unter der deutschen Ratspräsidentschaft 2020. Der Referenzrahmen für Stadtentwicklung in Europa bedarf dringend einer Aktualisierung vor dem Hintergrund neuer europäischer internationaler Rahmenbedingungen wie beispielsweise dem Pariser Klimaabkommen. Ein frühzeitiger Einsatz der Landesregierung für die Weiterentwicklung der Charta wäre ein starkes Zeichen die die vielen urbanen Akteure in Nordrhein-Westfalen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte und nur ein Jahr vor der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist die Landesregierung in Bezug auf die Vorbereitung der deutschen EURatspräsidentschaft 2020 schon tätig geworden – beispielsweise in Bezug auf die Entsendung von Personal in Bundesministerien? (Bitte auflisten nach inhaltlichen Schwerpunkten, eingeplantem Budget und Personaleinsatz)
  2. Inwiefern unterscheiden sich die Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung von und ergänzen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Zielen für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020?
  3. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen und Impulsen hat die Europaministerkonferenz unter der Leitung des Landes Nordrhein-Westfalens nach der expliziten Aufforderung der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 21. März 2019 den Prozess der Vorbereitung und Koordinierung der Länderpositionen eingeleitet?
  4. Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Landesregierung für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte europaweit, um den Aufforderungen aus der Strategischen Agenda des Rates zu entsprechen?
  5. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung bisher getroffen, um eine Neuauflage der Leipzig Charta unter deutscher Ratspräsidentschaft 2020 im Sinne NRWs zu ermöglichen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Das sind die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Europakompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, unter anderem durch eine „Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung“ (Koalitionsvertrag, S. 115 und 116) – etwa durch dem Europagedanken gewidmeten Schulfahrten ins europäische Ausland. Weiter soll geprüft werden, in welchem Umfang und in welcher Form die Themen Europa und EU noch stärker als bisher im Schulunterricht behandelt werden können. Schwierigkeiten beim Übergang aus des System der Europäischen Schulen und den Schulen anderer europäischer Länder in das nordrheinwestfälische Bildungssystem sollen beseitigt werden. Auch sollen Internationale Schulen, Europaschulen und europäische Studiengänge ausgebaut werden. Die Landesregierung verspricht darüber hinaus, Hochschulen bei der Etablierung eines europäischen Wissenschaftsnetzes zu unterstützen, indem Programme wie „Horizon 2020“ stärker in Anspruch und durch Landesmittel ko-finanziert werden sollen.

Dem Koalitionsvertrag folgend liegt der Fokus der Landesregierung bei der stärkeren Verankerung des europäischen Gedankens überproportional auf der höheren Bildung – Internationale und Europaschulen etwa sind zu einem Großteil Gymnasien.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welchen Beitrag leistet die Landesregierung, um politische Bildung und insbesondere europapolitische Bildung in Nordrhein-Westfalen zu stärken?
  2. Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass ein gestärktes „Europagefühl bei jungen Menschen“1 nicht zu einem Elitenphänomen wird sondern vor allem auch junge Menschen mit bildungsfernem Hintergrund daran teilhaben können?
  3. Was hat die Landesregierung unternommen, um die von ihr identifizierten Schwierigkeiten beim Übergang aus dem System der Europäischen Schulen und den Schulen anderer europäischer Länder in das nordrhein-westfälische Bildungssystem zu beseitigen?
  4. Wie viele innereuropäische Auslandsfahrten haben Schülerinnen und Schüler an nordrhein-westfälischen Schulen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 unternommen (bitte auflisten nach Schulform und Jahrgang und Zielort)
  5. Wie stark ist der Ko-Finanzierungsbeitrag des Landes an „Horizon 2020“ seit Antritt der schwarz-gelben Landesregierung gestiegen? (Bitte Auflisten nach Jahr seit 2014, Projekt und Begünstigte)

Die Antworten der Ministerin für Schule und Bildung