Kleine Anfragen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung auf EU-Ebene

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung auf EU-Ebene 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, „Nordrhein-Westfalen wieder zu einer treibenden Kraft in der Europapolitik und einem wichtigen Akteur bei der künftigen Ausgestaltung der Europäische Union zu machen“ (siehe KoaV, S.114). In diesem Zusammenhang wird angekündigt, die Mitwirkung NRWs in europäischen Angelegenheiten, sowie die eigene Interessenvertretung auszubauen.

Ganz konkret versprechen CDU und FDP in ihrem Koaltionsvertrag „Dokumente in nichtdeutscher Sprache, die sich an Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger richten, so schnell wie möglich in deutscher Sprache zur Verfügung“ (S.114) zu stellen. Eine zentrale Einrichtung in diesem Zusammenhang ist die nordrhein-westfälische Landesvertretung in Brüssel.

Die notwendigen Ressourcen für diese Aufgaben verspricht die Landesregierung der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereitzustellen.

Ob und inwiefern tatsächlich eine bessere Ausstattung der Landesvertretung zur Erfüllung dieser teilweise zusätzlichen Aufgaben stattgefunden hat, lässt sich anhand der im Haushalt aufgelisteten Posten nicht abschließend feststellen.

Darüber hinaus hat die Nordrhein-Westfälische Landesregierung auf europäischer Ebene Gelegenheiten vorüber zeihen lassen, sich mit Nachdruck für die Interessen des Landes einzusetzen. Die Weigerung, der europaweit vielbeachteten „Allianz für eine stärkere Kohäsionspolitik“ nach 2020 beizutreten ist ein Beispiel dafür.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit ist die nordrhein-westfälische Landesregierung auf EU-Ebene aktiv? (bitte auflisten nach Bereich, Projekt/Format, Zielsetzung und Ressourcenausstattung)
  2. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher konkret unternommen, um die Mitwirkung NRWs in europäischen Angelegenheiten nicht nur fortzuführen, sondern sie auszubauen?
  3. Mit welchen zusätzlichen Ressourcen hat die Landesregierung die nordrheinwestfälische Landesvertretung seit Übernahme der Regierungsgeschäfte ausgestattet (bitte auflisten nach Jahr, Zweck und Höhe)
  4. Wie können Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger auf die angekündigten Übersetzungen besagter „Dokumente in nichtdeutscher Sprache“ zugreifen?
  5. Wer hat diese übersetzten Dokumente bisher in Anspruch genommen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Austausch sicherheitsrelevanter Daten und Informationen auf allen Ebenen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Austausch sicherheitsrelevanter Daten und Informationen auf allen Ebenen 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, sich sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen und konstruktiv daran mitzuwirken, die Interoperabilität der vorhandenen und künftigen europäischen und nationalen Datenbanken zwecks eines effektiveren Datenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Bund und den Bundesländern zu ermöglichen und zu verbessern (S.114). Zu diesem Zweck wolle man eine Bundesratsinitiative einbringen. Weiter versprechen CDU und FDP, dass Ausländer- und Asylbehörden Zugriff auf im Schengener Informationssystem (SIS) gespeicherte Daten erhalten sollen (S. 116). Darüber hinaus kündigt Schwarz-Gelb an, sich stärker an den europäischen Sicherheitsbehörden Europol und Eurojust zu beteiligen, und gegebenenfalls Experten aus Nordrhein-Westfalen dorthin zu entsenden (S. 117).

Tatsächlich hat der Bundesrat in seiner 967. Sitzung am 27.04.2018 auf Initiative NordrheinWestfalens eine Stellungnahme zu zwei Kommissionsvorschlägen zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen verabschiedet. Ende 2017 finalisierte die Europäische Kommission jeweils eine Initiative zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, sowie Asyl und Migration.

Neben dem SIS gibt es mit Eurodac und VIS aktuell zwei weitere Informationssysteme, mithilfe derer sicherheitsrelevante Daten europaweit ausgetauscht werden können. Die Kommission schlägt darüber hinaus die Schaffung drei weiterer Informationssysteme vor (Einreise/Ausreisesystem (EES), Europäisches Reiseinformations-und -genehmigungssystem (ETIAS) und Europäsches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)). Diese sechs einander ergänzenden Informationssysteme sollen anhand eines Europäischen Suchportals (ESP) und eines gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten (gemeinsamer BMS), sowie mithilfe eines gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR) und eines Detektors für Mehrfachidentitäten (MID) gebündelt werden.

Angesichts der Dimension des angestrebten Daten- und Informationsaustausches und der strukturellen Komplexität ist eine Verbesserung der Interoperabilität der einzelnen Systeme durch die von der Kommission vorgeschlagene Bündelung in der Nutzung wahrscheinlich. Welche Auswirkungen und Vorteile die Vorschläge der Kommission allerdings für die Landesebene bedeuten, wird weder in den Kommissionsdokumenten noch in der Stellungnahme des Bundesrats abschließend beantwortet.

In seinem Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung lediglich auf „Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens […] die Länder in den anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozess eng einzubinden“.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche weiteren Schritte hat die Landesregierung im Nachgang des Bundesratsbeschlusses zu einer verbesserten Interoperabilität von europäischen und nationalen Datenbanken unternommen?
  2. Inwieweit steht Nordrhein-Westfalen im Dialog mit der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen?
  3. Wie wird Zugriff nordrhein-westfälischer Ausländer- und Asylbehörden – vor allem auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes – auf das SIS konkret gewährleistet?
  4. Welche Auswirkungen haben die Vorschläge der Kommission nach Einschätzung der Landesregierung auf Nordrhein-Westfalen?
  5. Inwieweit beteiligt sich NRW stärker bei Europol und Eurojust im Vergleich zur letzten Legislaturperiode 2012-2017?

Meine Kleine Anfrage

So hat der Innenminister meine Fragen beantwortet

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Europapolitik und der deutsch-französischen Zusammenarbeit in NRW

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Europapolitik und der deutsch-französischen Zusammenarbeit in NRW 5472 3648 Rüdiger Weiß

Am 03.05.2019 stand der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Herr Ministerpräsident Armin Laschet, zu den Schwerpunkten seines Mandats, dem Ausschuss für Europa- und Internationales, Rede und Antwort. Als Vertreter der Bundesländer und des Bundes rief er dazu auf den Aachener Vertrag durch stärkere Austauschprogramme, Sprachförderung an Schulen, gesellschaftliche Solidarität und Kooperation auf kommunaler und behördlicher Ebene „mit Leben zu füllen“.

In seinen Ausführungen bezeichnete der Ministerpräsident den Aachener Vertrag als „die deutsche Antwort“ auf die Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu Sorbonne vom 26.11.2017 (Beleg Ausschussprotokoll). Diese Aussage überraschte, angesichts der Tragweite der inhaltlichen Forderungen, die sich in der Sorbonner Rede wiederfinden. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Wirtschaft, Solidarität und Sozialkonvergenz wurden nur allgemeine Bruchteile von Macrons Vorschlägen in den Aachener Vertrag aufgenommen. Während sich Frau Kramp-Karrenbauer für „einen gemeinsamen Binnenmarkt für Banken“ aussprach, lehnt sie Solidarität in sozialen Fragen, beispielsweise durch „eine Europäisierung der Sozialsysteme und des Mindestlohns“, ab.1 Diese Zurückhaltung auf deutscher Seite spiegelt die Unentschlossenheit und die widersprüchlichen Signale der CDU bei wichtigen Fragen der europäischen Zusammenarbeit wider. Die offensichtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen der CDU Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und ihrem Stellvertreter Armin Laschet bei Themen wie einer europäischen CO2-Steuer oder einer Förderung der Sozialkonvergenz, lassen befürchten, dass nicht nur auf Bundesebene sondern auch in Nordrhein-Westfalen das europäische Projekt nicht die so dringend benötigten Impulse für seine Weiterentwicklung erfährt. Insbesondere bei der Debatte um eine mögliche CO2-Steuer wurden die Meinungsverschiedenheiten deutlich. Während der Ministerpräsident aussagte er „halte das für falsch, einfach Nein zu sagen“2, unterstellte Frau Kramp-Karrenbauer den Befürwortern Denkfaulheit: “Deswegen ist die Frage, ob wir, weil wir zu faul sind zum Nachdenken, ob es bessere Methoden gibt, einfach mal insbesondere kleine Leute über Gebühr belasten.”

Angesichts sich wandelnder Mehrheitsverhältnisse im Europäische Parlament, der nach wie vor bestehenden Unklarheiten über die Zukunft der EU-Finanzen und des künftigen Führungspersonals auf europäischer Ebene sowie der großen Herausforderungen denen sich die EU aktuell ausgesetzt sieht, muss für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens Klarheit über die Rolle NRWs im europäischen Kontext herrschen.

Aus diesen Umständen ergeben sich die folgenden Fragen:

  1. Welche Schritte wird der Ministerpräsident und Bevollmächtigter unternehmen, um auf die noch offen gebliebenen Fragen der Sorbonne-Rede des französischen Staatspräsidenten Macron (auch gegen die inhaltliche Gegenpositionierung der CDU-Parteichefin KrampKarrenbauer) zu antworten?
  2. Mehrfach wurde von der Landesregierung betont, wie wichtig es sei, den Aachener Vertrag „mit Leben zu füllen“. Was genau können die Bürgerinnen und Bürger NordrheinWestfalens diesbezüglich von Ministerpräsident Laschet erwarten, auch vor dem Hintergrund der großen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der CDU?
  3. Welche konkreten Initiativen plant die Landesregierung um in der Frage der deutsch-französischen Freundschaft eine ernsthafte Antwort auf Macrons Rede von Sorbonne zu geben, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik?
  4. Welche Schritte unternimmt Europaminister Holthoff-Pförtner um den Aachener Vertrag in NRW umzusetzen?
  5. Was wurde konkret unternommen um den Aachener Vertrag offen gegenüber anderen europäischen Ländern, wie z.B. Polen, zu gestalten und diese Staaten aktiv in die deutsch-französischen Initiativen der Zusammenarbeit miteinzubeziehen?

So hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales meine Fragen beantwortet

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Aufbau der “Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik”

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Aufbau der “Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik” 5472 3648 Rüdiger Weiß

Im Haushaltsplan 2019 heißt es, es werden Mittel für die „externe Unterstützung zur Konzeption und Installation der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ bereitgestellt. Die Ausgaben für die Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige und Honorarkräfte (Titel 427 64) sowie für Gutachten, Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches (Titel 526 64) im Bereich Internationales und Eine Welt (Titelgruppe 64) wurden insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 200.000 Euro erhöht. Am 22.03.2019 schrieb die Staatskanzlei nun eine Stelle als Referent*In für den Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ aus. Diese Stelle umfasst unter anderem die „Planung und Organisation des Aufbaus“ der Akademie, die „Koordination der Einrichtung der entsprechenden Immobilien“ sowie die „Erarbeitung eines Nutzungs- und Finanzierungsprojekts“.

Diese Ausschreibung einer Referentenstelle, wenn bereits Mittel zur externen Unterstützung und Beratung bereitgestellt wurden, gibt Anlass zur Nachfrage.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Warum schreibt die Staatskanzlei eine Referentenstelle für den Aufbau der „NordrheinWestfälischen Akademie für Internationale Politik“ aus, wenn gleichzeitig Gelder zur externen Unterstützung und Beratung bereitgestellt wurden?
  2. Worin unterscheiden sich die Aufgaben des Referenten/der Referentin von jenen der externen Gutachter und Sachverständigen?
  3. An wen wurden bereits Aufträge an externe Gutachten und Beratung vergeben?
  4. Welche Fachabteilungen/Ressorts sind am Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ beteiligt?
  5. Welche Immobilien sollen in Abstimmung mit dem BLB NRW zum Zwecke des Aufbaus der Akademie koordiniert und eingerichtet werden?

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales finden Sie hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur EU-Förderung für den Kreis Olpe

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur EU-Förderung für den Kreis Olpe 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen dar.

Auch der Kreis Olpe profitiert von dieser Förderpolitik. Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von der EU-Kommission genehmigten operationellen Programme von der Landesregierung zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.

Um eine Zwischenbilanz ziehen zu können, bitte ich Sie um folgende Informationen:

  1. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus den Strukturfonds für Olpe in der Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bitte detailliert nach Kreisen und Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen)?
  2. Welche Projekte bzw. Maßnahmen in Olpe wurden bisher in der laufenden Förderperiode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert nach Kreisen und Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen)?
  3. Wie viele Anträge wurden bisher aus Olpe für die unterschiedlichen Programme/ Wettbewerbe in der laufenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder abgelehnt? (Bitte detailliert nach Kreisen und Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen.)
  4. Auch Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EUKohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus dem INTERREG-Programm nach Olpe geflossen?
  5. Von welchen weiteren EU-Fördermitteln profitiert Olpe noch?

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Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum “Karlspreis Europa Summit”

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum “Karlspreis Europa Summit” 5472 3648 Rüdiger Weiß

Im Haushaltsplanentwurf 2019 und im Erläuterungsband zum Einzelplan 02 (Ministerpräsident) war die Rede von einer geplanten Kooperation mit der Karlspreisstiftung zur Organisation eines „Karlspreis Europa Summit“. Es sollten Sachmittel bereitgestellt werden, um eine Diskussionsveranstaltung zur Zukunft Europas mit jungen Menschen, Wissenschaftler*Innen, europäischen Entscheidungsträger*Innen, Karlspreisträger*Innen zu organisieren. Die Ausgaben für die Europaaktivitäten des Landes und Pflege der europäischen Beziehungen sollten im Vergleich zum letzten Jahr um 100.000 Euro – nicht allein für diese Maßnahme, sondern auch für andere Maßnahmen – erhöht werden. Im Referat IV A2 „Europafähigkeit, EU-Rechtsetzungsvorhaben und Subsidiaritätskontrolle, Regionen und Kommunen in Europa“ ist nun eine volle Referent*Innenstelle ausgeschrieben worden, die sich mit der „Weiterentwicklung der Marke Karlspreis zu Aachen“ beschäftigen soll.

Eine Vollzeitreferent*Innenstelle, für die Umsetzung des im Haushaltsplan angekündigten Europa Summits zu nutzen, bietet Anlass zur Nachfrage.

Ich möchte vor diesem Hintergrund wissen:

  1. Ist es in der Landesregierung üblich, dass zur Organisation einer Diskussionsveranstaltung eine Vollzeitreferent*Innenstelle eingesetzt wird?
  2. Welche inhaltlichen Umstrukturierungen sind in dem Referat erfolgt, dass diese Änderung der Zweckbestimmung der Personalstelle möglich wurde?
  3. Welche Abgrenzung erfolgt in der Weiterentwicklung und Konzeptionierung der Marke Karlspreis zwischen der Landesregierung und der Karlspreis Stiftung?
  4. Ist Ministerpräsident Armin Laschet in der Funktion als Ministerpräsident Mitglied des Direktoriums zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen oder als Privatperson?
  5. Ist die Stelle dafür gedacht, Ministerpräsident Armin Laschet als Mitglied des Direktoriums zur Verleihung des Internationalen Karlspreises zu Aachen zu unterstützen?

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Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung der Europakompetenz von Nichtakademiker*Innen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Förderung der Europakompetenz von Nichtakademiker*Innen 5472 3648 Rüdiger Weiß

Für Auszubildende in NRW besteht derzeit die Möglichkeit, das Angebot einer Zusatzqualifikation zum/zur Europaassistent*In (IHK, bzw. HWK) wahrzunehmen. Schulabgänger*Innen wird es so ermöglicht, schon während der Erstausbildung Fähigkeiten zu erwerben, die über die in der Ausbildung vermittelten Inhalte hinausgehen und sie für einen grenzüberschreitenden europäischen Arbeitsmarkt rüsten. Neben Unterrichtseinheiten, die auf die jeweilige Ausbildung zugeschnitten werden, erhalten die Auszubildenden auch berufsübergreifenden Unterricht in gesellschaftlich relevanten Bereichen. Darüber hinaus sieht das Curriculum auf die EU bezogene Inhalte, sowie Fremdsprachenunterricht und ein mehrwöchiges Auslandspraktikum vor. So werden Auszubildende ermutigt, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Ausbildung zu absolvieren.

Eine finanzielle Förderung dieses Auslandsaufenthaltes kann durch die Programme „Lift“ (bei Ausbildungsverhältnis der IHK) und „Let’s go“ (bei Ausbildungsverhältnis der HWK) beantragt werden. Die Zusatzqualifikation Europaassistent*In ermöglicht es werdenden Fachkräften sich schon früh auf einen mobilen europäischen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Stehen sonst häufig Studierende im Mittelpunkt europäischer Bildungsprogramme, richtet dieses Programm sein Augenmerk auf Auszubildende. Auch Nicht-Akademiker*Innen erhalten so die Chance, von einem offenen Europa zu profitieren. Vor diesem Hintergrund ist das Programm sehr zu begrüßen. Von zunehmender grenzüberschreitender Zusammenarbeit profitiert auch die Wirtschaft des Landes NRW. Es kann daher nur im Interesse der Landesregierung liegen, die Zusatzqualifikation Europaassistent*In zu unterstützen.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Auszubildende erwerben derzeit jährlich die Zusatzqualifikation Europaassistent*In?
  2. Wie viele der Auszubildenden, die die Zusatzqualifikation Europaassistent*In erwerben, nehmen derzeit die Förderangebote der Programme „Lift“ und „Let‘s go“ für den entsprechenden Auslandsaufenthalt in Anspruch?
  3. Welche Pläne der Landesregierung gibt es, das Programm der Zusatzqualifikation Europaassistent*In und die Förderprogramme „Lift“ und „Let’s go“ stärker zu fördern?
  4. Welche Pläne der Landesregierung gibt es, um den Bekanntheitsgrad der Zusatzqualifikation Europaassistent*In und der Förderprogramme „Lift“ und „Let’s go“ zu erhöhen?
  5. Aus welchen EU-Fördermitteln wird die Zusatzqualifikation Europaassistent*In derzeit bezuschusst? Bitte nach Summe und Fördertopf auflisten.

Alle Antworten des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales finden Sie hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur EU-Förderung für den Kreis Unna

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur EU-Förderung für den Kreis Unna 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Kohäsionspolitik der Europäischen Union stellt in der Förderperiode 2014 bis 2020 eine wesentliche Grundlage für die Strukturförderung in Nordrhein-Westfalen dar.

Auch der Kreis Unna profitiert von dieser Förderpolitik. Die von der EU bereitgestellten Finanzmittel werden auf Grundlage der von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programme zur Verfügung gestellt. Auf diesem Weg werden zahlreiche Projekte und Maßnahmen unterstützt.

  1. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus den Strukturfonds für den Kreis Unna in der Förderperiode 2014 bis 2020 bisher gewährt worden (bitte detailliert nach Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen)?
  2. Welche Projekte bzw. Maßnahmen im Kreis Unna wurden bisher in der laufenden Förderperiode in welcher Höhe gefördert (bitte detailliert nach Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen)?
  3. Wie viele Anträge wurden bisher aus dem Kreis Unna für die unterschiedlichen Programme/ Wettbewerbe in der laufenden Förderperiode gestellt, bewilligt oder abgelehnt? (Bitte detailliert nach Kommunen für EFRE, ESF und ELER darstellen.)
  4. Auch die Europäische territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist ein wichtiges Ziel der EUKohäsionspolitik. In welchem Umfang sind EU-Mittel aus dem INTERREG-Programm in den Kreis Unna geflossen?
  5. Von welchen weiteren EU-Fördermitteln profitiert der Kreis Unna noch (bitte nach Projekten auflisten)?

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Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Lehrerversorgung von Schulen in Bergkamen, Kamen und Bönen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Lehrerversorgung von Schulen in Bergkamen, Kamen und Bönen 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Landesregierung hat seit ihrem Antritt immer wieder damit geworben, dass sie der Unterbesetzung an den Schulen energisch entgegen treten möchte. Die Lehrerbedarfsprognose und die jüngste Vorlage im Unterausschuss Personal zur aktuellen Besetzung der Stellen an den Schulen sprechen eine andere Sprache.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie stellt sich die Lehrerversorgung an den Schulen in Bergkamen, Kamen und Bönen aktuell dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten. Stellenbedarf, Stellenausstattung und konkrete Personalausstattung bitte jeweils einzeln ausweisen)
  2. Wie viele unbefristete Neueinstellungen gab es im Schuljahr 20017/2018 in Bergkamen, Kamen und Bönen? (Bitte nach Schulformen und Standorten aufschlüsseln mit der Angabe, wie viele der ausgeschriebenen Stellen bislang besetzt werden konnten)
  3. Wie stellt sich aktuell die Besetzungssituation von Schulleitungsstellen und stellvertretenden Schulleitungsstellen an den Schulen in Bergkamen, Kamen und Bönen dar? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Standort, kommissarischer Beauftragung, Bewertung der Stelle und tatsächlicher Besoldungsgruppe des Stelleninhabers, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist)
  4. Wie viele Seiteneinsteiger(innen) wurden in Schulen in Bergkamen, Kamen und Bönen eingesetzt (Bitte aufschlüsseln nach Schulformen und Schulstandorten)?
  5. Wie viele Stellen sind im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Bergkamen, Kamen und Bönen unbesetzt? (Bitte aufschlüsseln nach Schulform, Standort, Anzahl der Stellenausschreibungen sowie ausweisen, seit wann die Stelle nicht besetzt ist)

Alle Antworten der Ministerin für Schule und Bildung lesen Sie hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Tätigkeit des Brexit-Beauftragten Friedrich Merz

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Tätigkeit des Brexit-Beauftragten Friedrich Merz 5472 3648 Rüdiger Weiß

Wirtschaftsminister Pinkwart war im Juni 2018 in London, um mit britischen Vertretern aus Wirtschaft und Politik Gespräche über den Brexit zu führen. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das Auslandsbüro der Wirtschaftsförderungsgesellschaft NRW.Invest in London eröffnet, das laut eigenen Aussagen Impulse für Firmenansiedlung britischer Unternehmen in NRW liefern soll.

Auffällig an der Auslandsreise des Ministers ist, dass der Brexit-Beauftragte der nordrheinwestfälischen Landesregierung, Friedrich Merz, der Delegation der Landesregierung nicht angehörte. Dieser Umstand verstärkt die herrschende Ratlosigkeit zu der Frage, welche Rolle der Brexit-Beauftragte überhaupt spielen soll. In seiner Aufgabenbeschreibung steht, dass er als Berater der Landesregierung, sowie als Vermittler und Ansprechpartner sowohl für britische Unternehmen in NRW, als auch für die NRW-Wirtschaft in Großbritannien tätig sein soll. Noch im März 2018 verkündete Friedrich Merz großspurig, dass der Brexit eine große Chance für NRW sei, und er sich dafür einsetzen werde, den Brexit zu „versilbern“ (Westdeutsche Zeitung, 17.03.2018).

Die Opposition kann sich darin bestätigt fühlen, dass der benannte Beauftragte keinen Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich für die Zeit nach dem Brexit leistet und damit obsolet ist.

Aus diesen Umständen ergeben sich folgende Fragen:

  1. Warum war der Brexit-Beauftragte der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht Teil der Delegation von Minister Pinkwart, obwohl ausdrücklich und explizit über das Verhältnis zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union gesprochen wurde?
  2. Worin genau liegt die beratende Tätigkeit des Brexit-Beauftragten der Landesregierung im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich?
  3. Ist der Brexit-Beauftragte der Landesregierung im Rahmen seiner Tätigkeit in Bezug auf die Auslandsreise von Minister Pinkwart tätig geworden?
  4. Welchen Mehrwert verspricht sich die Landesregierung von ihrem Brexit-Beauftragten, wenn dieser offensichtlich von zentralen Treffen zwischen Vertretern der Landesregierung und Vertretern aus Politik und Wirtschaft des Vereinigten Königreichs ausgeschlossen wird?
  5. Inwiefern steht der Brexit-Beauftragte der Landesregierung im Rahmen seiner Tätigkeit überhaupt in Kontakt zu Vertretern aus Politik und Wirtschaft des Vereinigten Königreichs?

Hier finden Sie die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales