Kleine Anfragen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Digitalsteuer-Vorschlag der EU-Kommission

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Digitalsteuer-Vorschlag der EU-Kommission 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Europäische Kommission hat am 21. März 2018 einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung multinationaler Unternehmen vorgestellt. Kurzfristig soll eine vorübergehende Steuer von drei Prozent auf digitale Dienstleistungen wie Werbeanzeigen, den Verkauf von Nutzerdaten oder digitale Vermittlungsplattformen erhoben werden. Die Steuer zielt auf Unternehmen ab, deren weltweiter Jahresumsatz 750 Millionen Euro überschreitet und deren Einnahmen aus den innerhalb der EU erbrachten versteuerbaren digitalen Dienstleistungen höher als 50 Millionen Euro pro Jahr ausfallen. Ferner soll die Steuer dort erhoben werden, wo die digitalen Dienstleistungen angeboten werden. Langfristig soll das Körperschaftssteuerrecht um eine Definition einer „digitalen Betriebstätte“ ergänzt werden, um die Unternehmen angemessen zu besteuern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission grundsätzlich?
  2. Wird die Landesregierung den Gesetzesvorschlag im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen?
  3. Sollten steuerliche Regeln, die auf klassische Unternehmensformen mit einer klaren Betriebsstätte zugeschnitten sind, an die flexiblen Modelle der digitalen Wirtschaft angepasst werden um Steuervermeidung zu verhindern?
  4. Welche weiteren Pläne verfolgt die Landesregierung, um die Besteuerung der digitalen Wirtschaft in Zukunft sicherzustellen, vor allem vor dem Hintergrund bestehender Regelungslücken auf diesem Gebiet?
  5. Will die Landesregierung sich für eine Reform der EU-Eigenmittel (zum Beispiel durch einen eigenen Vorschlag im Bundesrat) einsetzen, die mehr Unabhängigkeit von nationalen Budgets gewährleistet?

Die Antworten des Finanzministers finden Sie hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Verhalten des Europaministers Holthoff-Pförtner

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Verhalten des Europaministers Holthoff-Pförtner 5472 3648 Rüdiger Weiß

Im Zuge der Sitzung des Ausschusses Europa und Internationales am 16.03.2018 fand ein Bericht des Brexit-Beauftragten Friedrich Merz statt. Die Landesregierung hatte bereits vorab angekündigt, im Anschluss an den Tagesordnungspunkt, aber während der noch laufenden Ausschusssitzung, gemeinsam mit Herrn Merz ein Pressestatement abzugeben.

Auf Intervention zu Beginn der Ausschusssitzung hatte Minister Holthoff-Pförtner sich dahingehend geäußert, nicht an dem Pressegespräch teilnehmen zu wollen.

Wie aus einem Artikel der Westdeutschen Zeitung vom 17.03.20181 eindeutig hervorgeht, war aber das Gegenteil der Fall.

Für die Arbeit des Parlaments und des Ausschusses ist es von elementarer Bedeutung, dass getroffenen Vereinbarungen über die Arbeitsweise von allen Seiten eingehalten werden. Sollten diese Vereinbarungen bewusst gebrochen worden sein, stellte das nicht nur eine Missachtung der Parlamentsarbeit dar, sondern untergrübe auch massiv das Vertrauen zwischen den Mitgliedern des Landtags und der Landesregierung.

Ich bitte daher um Stellungnahme der Landesregierung zu folgenden Fragen:

  1. Ist Minister Holthoff-Pförtner am 16.03.2018 gemeinsam mit Friedrich Merz im Raum Club Rheinland vor Pressevertretern in Erscheinung getreten, während parallel dazu der Ausschuss Europa und Internationales tagte?
  2. Warum hat Minister Holthoff-Pförtner auf Nachfrage in der Ausschusssitzung seine Teilnahme an der Pressekonferenz wie sie im oben angegeben Artikel beschrieben ist nicht richtig dargestellt?
  3. Ist Minister Holthoff-Pförtner bewusst, dass er mit solchen Aktionen das Vertrauensverhältnis zu den Abgeordneten massiv stört?
  4. Ist Minister Holthoff-Pförtner außerdem bewusst, dass der Ausschuss seinen Aufgaben nur dann vollumfänglich gerecht werden kann, wenn alle Beteiligten, inklusive der Vertretung der Landesregierung, sich an die Vereinbarungen über die Arbeitsweise halten?
  5. Plant Minister Holthoff-Pförtner, sich in Zukunft an seine eigenen Worte bezüglich des Abhaltens von Pressekonferenzen während Ausschusssitzungen zu halten?

Hier lesen Sie alle Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Bau der L821n

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Bau der L821n 5472 3648 Rüdiger Weiß

Der Bau der L821n ist aus verschiedenen Gründen vor Ort hoch umstritten. Insbesondere die ursprüngliche Intention der gewünschten Entlastung für die Ortsdurchfahrten wird immer wieder angezweifelt, zuletzt öffentlich durch Straßen NRW (Hellweger Anzeiger vom 01.02.2018, Lokalteil Bergkamen). Vor dem Hintergrund eines ungünstigen Kosten-Nutzen-Verhältnisses wurde die Straße mehrfach hinten angestellt. Dennoch ist für das Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 100.000 Euro im Landesstraßenausbauplan vorgesehen.

Daher frage ich:

  1. Wie hoch ist die aktuelle Einschätzung der Gesamtkosten der Maßnahme?
  2. Wie stellt sich die aktuelle Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Maßnahme dar?
  3. Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Durchführung der Maßnahme mit einem Ratsbeschluss vom 28.06.2017 an konkrete Bedingungen geknüpft. Darunter fallen die Herabstufung der L821 zwischen K 16 und L654 zur Kreisstraße, sowie die Herabstufung der L664 zwischen Werner Straße (B23) und L654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße, die Bereitstellung der Fördermittel/Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße/Kampstraße/Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger unter Abstimmung der Umgestaltung mit der Stadt Bergkamen, sowie die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max.7,5 t) beider Ortsdurchfahrten. Wann genau ist vor diesem Hintergrund mit einem Baubeginn zu rechnen?
  4. Die ursprüngliche Intention der Straßenplanung war die Entlastung der vorhandenen Ortsdurchfahrten. Wie soll dieses Ziel konkret erreicht werden?
  5. Wofür ist der oben genannte Betrag im Landesstraßenausbauplan in Höhe von 100.000 Euro in 2018 vorgesehen?

Die Antworten des Verkehrsministers finden Sie hier

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu den Aufgaben des Brexit-Beauftragten Friedrich Merz

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zu den Aufgaben des Brexit-Beauftragten Friedrich Merz 5472 3648 Rüdiger Weiß

Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP vom 16. Juni 2017 wird er bereits benannt. Auf Seite 111 ist zu lesen, dass der Brexit-Beauftragte „dazu beitragen [soll], Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf die Folgen des Brexit vorzubereiten und neue Perspektiven für die Beziehungen zu entwickeln.“

Ein knappes halbes Jahr später, am 7. November 2017 beruft der Ministerpräsident Friedrich Merz zum Beauftragten für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen. Seitdem ist nichts passiert. Es gibt keine Organisationsstruktur, keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Staatskanzlei oder in einem der Ressorts, das für oder um Friedrich Merz auftritt, um den Brexit-Prozess zu begleiten. Es gibt keine Ansprechpartner, weder eine Telefonnummer, noch eine Email-Adresse, unter der der Brexit-Beauftragte erreichbar wäre. Der Brexit-Beauftragte ist ein Phantom. Dabei sollte er seine Beauftragung zu Beginn des Jahres offiziell wahrnehmen.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Unter welcher Telefonnummer und welcher Email-Adresse ist Friedrich Merz in seiner Funktion als Beauftragter für die Folgen des Brexit und die transatlantischen Beziehungen erreichbar?
  2. War Friedrich Merz in seiner Funktion als Brexit-Beauftragter bereits tätig und wenn ja, in welcher Art und Weise?
  3. Welchen Beitrag soll der Brexit-Beauftragte (siehe Koalitionsvertrag) leisten, um insbesondere in den Bereichen Wissenschaft und Gesellschaft neue Perspektiven für die Beziehungen zwischen NRW und dem Vereinigten Königreich zu entwickeln und woran bemisst sich der Erfolg seiner Bemühungen?
  4. Welche Organisationsstruktur ist für den Brexit-Beauftragten vorgesehen?
  5. Aus welchem Haushaltstitel werden die Kosten für seine Tätigkeiten (Reise- oder sonstige Kostenerstattungen, Personal u.ä.) bereitgestellt?

Hier finden Sie die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiß: Kleine Anfrage zur Entwicklung der Erasmus-Förderung in NRW

Rüdiger Weiß: Kleine Anfrage zur Entwicklung der Erasmus-Förderung in NRW 5472 3648 Rüdiger Weiß

Es gibt kaum eine EU-Maßnahme, die so beliebt ist wie das Erasmus-Programm: Das europäische Austauschprogramm für Studierende ist eine Erfolgsgeschichte. Es fördert nicht nur den akademischen Austausch, sondern bringt Menschen den europäischen Gedanken näher.

Wir möchten vor diesem Hintergrund wissen, wie sich der Abruf dieser Fördermaßnahme in den letzten Jahren entwickelt hat:

  1. Wie viele Studierende nehmen in Nordrhein-Westfalen am Erasmus Programm teil? Bitte die Zahl der Studierenden nach jeweiliger Hochschule und deren Entwicklung im Zeitraum der letzten zehn Jahre aufzeichnen.
  2. Wie viele Auszubildende nehmen in Nordrhein-Westfalen am Programm Erasmus+ teil? Bitte die Zahl der Auszubildenden seit Beginn des Programms Erasmus+ aufzeichnen.
  3. Auch Lehrende an Schulen und Hochschulen können bspw. für Fortbildungen im Ausland durch das Programm unterstützt werden. Wie viele Lehrende nehmen im NordrheinWestfalen am Programm teil? Bitte die Zahlen nach der Einrichtung aufschlüsseln.
  4. Wie bewertet die Landesregierung die diesjährige Zwischenevaluierung von Erasmus+ auf europäischer Ebene?
  5. Wie will die Landesregierung das Programm Erasmus+ noch stärker auf Auszubildende ausrichten?

Die Antworten der Ministerin für Kultur und Wissenschaft finden Sie hier

Rüdiger Weiß: Kleine Anfrage zum Lehrermangel an NRW-Berufskollegs

Rüdiger Weiß: Kleine Anfrage zum Lehrermangel an NRW-Berufskollegs 5472 3648 Rüdiger Weiß

In vielen Bereichen des Berufskollegs in NRW fehlen Lehrkräfte. Besonders die Fachbereiche Elektrotechnik und Maschinentechnik mit ihren verwandten Fächern sind von diesem Mangel betroffen. Es fehlen Schätzungen zufolge 1200 Lehrkräfte bis zum Jahr 2025. Seit Jahren ergreift das Ministerium für Schule und Bildung (ehemals Weiterbildung) Sondermaßnahmen, um den Unterrichtsbedarf in diesen Fächern zu decken. Zuletzt wurde ein Dualer Master of Education eingeführt, um Bachelor-Hochschulabsolventen einen stipendierten Zutritt zum Lehramt zu ermöglichen. Diese Maßnahmen zeigen nun erstmals Wirkung und es wird ein leichter Anstieg an Studierenden vermerkt.

Maßnahmen, die den finanziellen Unterschied zu Anstellungen in der Industrie abmildern könnten, wie z.B. das dringend benötigte Einstiegsgehalt A14 oder Stellenzulagen für Mangelfächer, wurden bisher nicht gewährt. Dies wäre aber dringend geboten, um ein stetiges „Downgraden“ der Qualität der Lehramtsausbildung in diesen Fächern zu verhindern.

Anstatt nun auf Qualität und angemessene Bezahlung für Berufskolleg-Lehrkräfte in Mangelfächern zu setzen, hat sich das Ministerium für Schule und Bildung MSB offensichtlich entschieden, einen ‚kostengünstigen‘ Nebentätigkeitserlass zu verabschieden, bei dem z.B. Fachhochschulingenieure in Rente ohne Altersbeschränkung bis zur vollen Stundenzahl unbefristet eingestellt werden können. Das Gehalt soll nach TV-L gezahlt werden. So wird die Möglichkeit der unterrichtlichen Nebentätigkeit für Absolventen von Fachhochschulen und Universitäten neuerdings auf dem Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung präsentiert.

Zur Einordnung: Auf der Seite des Bildungsportals heißt es: „Um eine Verbesserung der aktuellen und künftigen Unterrichtsversorgung zu erreichen, setzt das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) auch mit Unterstützung durch die Wirtschaftsverbände und Kammern ein umfassendes Aktionsprogramm um. Teil dieses Aktionsprogramms ist auch die Möglichkeit, nebenberuflich an Berufsschulen zu unterrichten.“ … und weiter: „Deshalb möchte das Ministerium für Schule und Bildung in Abstimmung mit den Spitzenorganisationen der Wirtschaft, technischen Fachkräften (Ingenieurinnen und Ingenieure) aus der Wirtschaft mit Universitäts- und Fachhochschulabschluss die Möglichkeit eröffnen zu prüfen, inwieweit sie sich für eine nebenberufliche Lehrtätigkeit im Berufskolleg zur Verfügung stellen können.“

Hier finden Sie meine Anfrage

Die Antwort des Ministers für Schule und Bildung können Sie hier einsehen

Rüdiger Weiß: Kleine Anfrage zur zukünftigen Stellenzuweisung für Polizeikräfte im Kreis Unna

Rüdiger Weiß: Kleine Anfrage zur zukünftigen Stellenzuweisung für Polizeikräfte im Kreis Unna 5472 3648 Rüdiger Weiß

Die Planstellen für Polizeibeamtinnen und -beamte werden seit vielen Jahren auf der Grundlage der jeweiligen Kriminalitäts- und Verkehrsunfallentwicklung den einzelnen Kreispolizeibehörden und Polizeipräsidien im Land zugeordnet. Diese Entwicklung wird dabei jährlich zum 01. September neu erhoben und nimmt die Fallzahlen der letzten zehn Jahre in den Blick. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die schwarz-gelbe Landesregierung vollmundig angekündigt, zukünftig die Verteilung der Polizeikräfte zu optimieren, um eine bestmögliche Sicherheit sowohl im ländlichen Raum als auch in den Ballungsgebieten sicherzustellen. Die Reaktion der schwarz-gelben Landesregierung auf Anfrage des örtlichen Landtagsabgeordneten Rüdiger Weiß, wie das denn konkret aussehen soll, lassen jedoch Zweifel an der Einhaltung dieses Versprechens aufkommen.

Hierzu erklärt Rüdiger Weiß: „Natürlich ist es für uns in Kamen, Bergkamen und Bönen von großer Bedeutung zu erfahren, wie sich die Personalplanung der Landesregierung konkret in der Kreispolizeibehörde Unna auswirkt. Eine vor diesem Hintergrund von mir bei der Landesregierung eingereichte „Kleine Anfrage“ wurde jetzt allerdings nur sehr oberflächlich und ohne entsprechende konkrete Angaben beantwortet. Damit stellt sich die Frage, ob die Landesregierung die von der schwarz-gelben Koalition gemachten vollmundigen Ankündigungen nach einer deutlichen Erhöhung der Polizeipräsenz einhalten wird. Wir werden die Landesregierung jedenfalls daran erinnern, dass derjenige, der viel verspricht, seine Ankündigungen auch einhalten muss. Bisher drückt sich CDU-Innenminister Herbert Reul vor jeder Festlegung. Die Bürger haben aber ein Recht darauf zu erfahren, ob es künftig mehr oder weniger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte auf unseren Straßen gibt. Da bleibt Schwarz-Gelb jede Antwort schuldig.“

Hier finden Sie meine Anfrage

Die Antwort des Innenministers können Sie hier einsehen