Die Europäische Kommission hat am 21. März 2018 einen Gesetzesvorschlag zur Besteuerung multinationaler Unternehmen vorgestellt. Kurzfristig soll eine vorübergehende Steuer von drei Prozent auf digitale Dienstleistungen wie Werbeanzeigen, den Verkauf von Nutzerdaten oder digitale Vermittlungsplattformen erhoben werden. Die Steuer zielt auf Unternehmen ab, deren weltweiter Jahresumsatz 750 Millionen Euro überschreitet und deren Einnahmen aus den innerhalb der EU erbrachten versteuerbaren digitalen Dienstleistungen höher als 50 Millionen Euro pro Jahr ausfallen. Ferner soll die Steuer dort erhoben werden, wo die digitalen Dienstleistungen angeboten werden. Langfristig soll das Körperschaftssteuerrecht um eine Definition einer „digitalen Betriebstätte“ ergänzt werden, um die Unternehmen angemessen zu besteuern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission grundsätzlich?
- Wird die Landesregierung den Gesetzesvorschlag im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten unterstützen?
- Sollten steuerliche Regeln, die auf klassische Unternehmensformen mit einer klaren Betriebsstätte zugeschnitten sind, an die flexiblen Modelle der digitalen Wirtschaft angepasst werden um Steuervermeidung zu verhindern?
- Welche weiteren Pläne verfolgt die Landesregierung, um die Besteuerung der digitalen Wirtschaft in Zukunft sicherzustellen, vor allem vor dem Hintergrund bestehender Regelungslücken auf diesem Gebiet?
- Will die Landesregierung sich für eine Reform der EU-Eigenmittel (zum Beispiel durch einen eigenen Vorschlag im Bundesrat) einsetzen, die mehr Unabhängigkeit von nationalen Budgets gewährleistet?