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Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung der Europafähigkeit der NRW-Kommunen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung der Europafähigkeit der NRW-Kommunen 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Europakompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken (siehe S. 115 und 116). So soll die „Idee der europäischen Einigung in der nordrhein-westfälischen Zivilgesellschaft“ fester verankert werden.

Darüber hinaus stellen die Koalitionsparteien in Aussicht, mehr Landesmittel zur KoFinanzierung von EU-Programmen bereitzustellen und parallel dazu die Dauer von Förderentscheidungen zu reduzieren. In ihren europapolitischen Prioritäten für das Jahr 2019 definiert die Landesregierung außerdem die „[besondere] Einbeziehung sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen“ als ein weiteres Ziel ihrer europapolitischen Aktivitäten (siehe S. 20).

Als kleinstes und am nächsten am Menschen verortetes Glied innerhalb des europäischen Mehrebenensystems spielt die Kommune eine zentrale Rolle bei der Vermittlung europäischer Werte und Ideen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von EU-Projekten und Programmen erst auf kommunaler Ebene für Menschen konkret und erlebbar – vor allem auch für Menschen ohne akademischen Hintergrund.

Unlängst haben nicht nur kommunale Verbände Vorschläge für eine bessere Einbindung der Kommunen innerhalb des europäischen Mehrebenensystems gemacht (siehe „Positionspapier der Metropole Ruhr zu den Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission zu den Ausgabenprogrammen 2021-2027“ des RVR und „Kommunale Forderungen für die zukünftige Kohäsionspolitik der EU“ des RGRE). Auch die Europäische Kommission hat sich diesem Thema im Zuge der Einsetzung der „Taskforce Subsidiarität“ angenommen.

Aus den Impulsen und Forderungskatalogen dieser Akteure wird klar: Eine effektive Stärkung der Europakompetenz der Bürgerinne und Bürger kann nicht nachhaltig stattfinden, ohne auch die Rolle der Kommunen innerhalb des europäischen Mehrebenensystems zu stärken.

Leider finden sich keine konkreten Vorhaben für eine Stärkung der Europafähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen innerhalb des Koalitionsvertrages wieder.

Auch grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen gibt es in den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kommunen zur Stärkung der Europakompetenz der Bürgerinnen und Bürger? (Bitte nach Städten und Gemeinden auflisten)
  2. Welche Pläne der Landesregierun gibt es, Kommunen bei der EUFördermittelbeantragung, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf die Einsetzung, Vernetzung und Unterstützung von Europabeauftragten in Zukunft bedarfsgerechter zu unterstützen?
  3. Inwieweit plant die Landesregierung den Forderungen der nordrhein-westfälischen Kommunen, etwa in Bezug auf die Möglichkeit nach einer Anrechnung von Personalkosten als kommunaler Ko-Finanzierungsbeitrag oder eine frühzeitigere Einbeziehung der kommunalen Ebene in die Erstellung der Operationellen Programme entgegenzukommen?
  4. Wer gehört den vor dem Hintergrund ihrer europapolitischen Prioritäten für 2019 definierten „sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen“ an (bitte aufschlüsseln nach Alter, Bildungsabschluss, Geschlecht und Wohnort)
  5. Mit welchen Maßnahmen möchte die Landesregierung die Europakompetenz dieser Gruppen messbar steigern?

Die Antwort des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung „[d]ie deutsche EURatspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 […] aktiv und im Sinne der europapolitischen Agenda Nordrhein-Westfalens“ (S. 115) zu begleiten. Bis dato ist jedoch wenig Engagement der Landesregierung erkennbar. Nicht einmal in den relativ spät erschienenen europapolitischen Prioritäten der Landesregierung für das Jahr 2019 werden konkrete Maßnahmen in Bezug auf die anstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft erwähnt.

Auf Bundesebene bahnen sich öffentlichkeitswirksam einige Initiativen auf dem Weg zur EURatspräsidentschaft 2020 an. Bereits seit Februar 2017 kann man im Koalitionsvertrag der Bundesregierung einige festgesteckte Schwerpunkte für die EU-Ratspräsidentschaft nachlesen. So wird in Zeile 1008 ff. erwähnt, dass Deutschland im Zuge der Ratspräsidentschaft die Gleichstellung von Frauen und Männern vorantreiben wolle, in Zeile 7306 ff. wird beteuert, dass die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik auf allen Ebenen der EU stärker berücksichtigt werden müsse und in 8202 ff. wird auf den Beitrag von Kultur und Bildung und Pressefreiheit und Medienvielfalt gesetzt. Vor allem letzteres sollte für das Medienland NRW ein Anstoß sein, sich intensiv in diese Richtung zu engagieren. Des Weiteren bat die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 21. März 2019 die Europaministerkonferenz um „die Koordinierung des Beitrages der deutschen Länder zur deutschen Ratspräsidentschaft“. Bei der 210. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 12. bis 14. Juni 2019 lud das Bundesinnenministerium diejenigen Länder, die sich aktiv an der Vorbereitung der Ratspräsidentschaft beteiligen wollen, ein, vor und während der Ratspräsidentschaft Personal ins BMI zu entsenden.

Und schließlich wurden auch auf europäischer Ebene einige Zeichen Richtung zukünftige Ratspräsidentschaften bei dem Gipfel von Sibiu am 9. Mai 2019 gesetzt. Hier wurde unter anderem die Strategische Agenda für den Rat in der Legislaturperiode 2019-2024 beschlossen.

Damit sind einige vorgegebene Schwerpunkte für die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 erkennbar. Einer der Schwerpunkte dieser Agenda ist die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte.

Für NRW von großer Bedeutung wäre nicht zuletzt eine Neuauflage der „Leipzig Charta“ unter der deutschen Ratspräsidentschaft 2020. Der Referenzrahmen für Stadtentwicklung in Europa bedarf dringend einer Aktualisierung vor dem Hintergrund neuer europäischer internationaler Rahmenbedingungen wie beispielsweise dem Pariser Klimaabkommen. Ein frühzeitiger Einsatz der Landesregierung für die Weiterentwicklung der Charta wäre ein starkes Zeichen die die vielen urbanen Akteure in Nordrhein-Westfalen.

Die Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung bleiben auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte und nur ein Jahr vor der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Inwiefern ist die Landesregierung in Bezug auf die Vorbereitung der deutschen EURatspräsidentschaft 2020 schon tätig geworden – beispielsweise in Bezug auf die Entsendung von Personal in Bundesministerien? (Bitte auflisten nach inhaltlichen Schwerpunkten, eingeplantem Budget und Personaleinsatz)
  2. Inwiefern unterscheiden sich die Schwerpunkte der nordrhein-westfälischen Landesregierung von und ergänzen die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung festgelegten Zielen für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020?
  3. Inwiefern und mit welchen Maßnahmen und Impulsen hat die Europaministerkonferenz unter der Leitung des Landes Nordrhein-Westfalens nach der expliziten Aufforderung der Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs am 21. März 2019 den Prozess der Vorbereitung und Koordinierung der Länderpositionen eingeleitet?
  4. Welche Maßnahmen und Initiativen plant die Landesregierung für die Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte europaweit, um den Aufforderungen aus der Strategischen Agenda des Rates zu entsprechen?
  5. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung bisher getroffen, um eine Neuauflage der Leipzig Charta unter deutscher Ratspräsidentschaft 2020 im Sinne NRWs zu ermöglichen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Das sind die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag verspricht die Landesregierung, die Europakompetenzen der Bürgerinnen und Bürger zu stärken, unter anderem durch eine „Stärkung des europäischen Gedankens in der Bildung“ (Koalitionsvertrag, S. 115 und 116) – etwa durch dem Europagedanken gewidmeten Schulfahrten ins europäische Ausland. Weiter soll geprüft werden, in welchem Umfang und in welcher Form die Themen Europa und EU noch stärker als bisher im Schulunterricht behandelt werden können. Schwierigkeiten beim Übergang aus des System der Europäischen Schulen und den Schulen anderer europäischer Länder in das nordrheinwestfälische Bildungssystem sollen beseitigt werden. Auch sollen Internationale Schulen, Europaschulen und europäische Studiengänge ausgebaut werden. Die Landesregierung verspricht darüber hinaus, Hochschulen bei der Etablierung eines europäischen Wissenschaftsnetzes zu unterstützen, indem Programme wie „Horizon 2020“ stärker in Anspruch und durch Landesmittel ko-finanziert werden sollen.

Dem Koalitionsvertrag folgend liegt der Fokus der Landesregierung bei der stärkeren Verankerung des europäischen Gedankens überproportional auf der höheren Bildung – Internationale und Europaschulen etwa sind zu einem Großteil Gymnasien.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welchen Beitrag leistet die Landesregierung, um politische Bildung und insbesondere europapolitische Bildung in Nordrhein-Westfalen zu stärken?
  2. Wie möchte die Landesregierung sicherstellen, dass ein gestärktes „Europagefühl bei jungen Menschen“1 nicht zu einem Elitenphänomen wird sondern vor allem auch junge Menschen mit bildungsfernem Hintergrund daran teilhaben können?
  3. Was hat die Landesregierung unternommen, um die von ihr identifizierten Schwierigkeiten beim Übergang aus dem System der Europäischen Schulen und den Schulen anderer europäischer Länder in das nordrhein-westfälische Bildungssystem zu beseitigen?
  4. Wie viele innereuropäische Auslandsfahrten haben Schülerinnen und Schüler an nordrhein-westfälischen Schulen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 unternommen (bitte auflisten nach Schulform und Jahrgang und Zielort)
  5. Wie stark ist der Ko-Finanzierungsbeitrag des Landes an „Horizon 2020“ seit Antritt der schwarz-gelben Landesregierung gestiegen? (Bitte Auflisten nach Jahr seit 2014, Projekt und Begünstigte)

Die Antworten der Ministerin für Schule und Bildung

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung auf EU-Ebene

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Mitwirkung der Landesregierung auf EU-Ebene 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, „Nordrhein-Westfalen wieder zu einer treibenden Kraft in der Europapolitik und einem wichtigen Akteur bei der künftigen Ausgestaltung der Europäische Union zu machen“ (siehe KoaV, S.114). In diesem Zusammenhang wird angekündigt, die Mitwirkung NRWs in europäischen Angelegenheiten, sowie die eigene Interessenvertretung auszubauen.

Ganz konkret versprechen CDU und FDP in ihrem Koaltionsvertrag „Dokumente in nichtdeutscher Sprache, die sich an Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger richten, so schnell wie möglich in deutscher Sprache zur Verfügung“ (S.114) zu stellen. Eine zentrale Einrichtung in diesem Zusammenhang ist die nordrhein-westfälische Landesvertretung in Brüssel.

Die notwendigen Ressourcen für diese Aufgaben verspricht die Landesregierung der nordrhein-westfälischen Landesregierung bereitzustellen.

Ob und inwiefern tatsächlich eine bessere Ausstattung der Landesvertretung zur Erfüllung dieser teilweise zusätzlichen Aufgaben stattgefunden hat, lässt sich anhand der im Haushalt aufgelisteten Posten nicht abschließend feststellen.

Darüber hinaus hat die Nordrhein-Westfälische Landesregierung auf europäischer Ebene Gelegenheiten vorüber zeihen lassen, sich mit Nachdruck für die Interessen des Landes einzusetzen. Die Weigerung, der europaweit vielbeachteten „Allianz für eine stärkere Kohäsionspolitik“ nach 2020 beizutreten ist ein Beispiel dafür.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit ist die nordrhein-westfälische Landesregierung auf EU-Ebene aktiv? (bitte auflisten nach Bereich, Projekt/Format, Zielsetzung und Ressourcenausstattung)
  2. Welche Schritte hat die Landesregierung bisher konkret unternommen, um die Mitwirkung NRWs in europäischen Angelegenheiten nicht nur fortzuführen, sondern sie auszubauen?
  3. Mit welchen zusätzlichen Ressourcen hat die Landesregierung die nordrheinwestfälische Landesvertretung seit Übernahme der Regierungsgeschäfte ausgestattet (bitte auflisten nach Jahr, Zweck und Höhe)
  4. Wie können Unternehmen, Verbände, Bürgerinnen und Bürger auf die angekündigten Übersetzungen besagter „Dokumente in nichtdeutscher Sprache“ zugreifen?
  5. Wer hat diese übersetzten Dokumente bisher in Anspruch genommen?

Meine Kleine Anfrage (inklusive Quellenangaben)

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Austausch sicherheitsrelevanter Daten und Informationen auf allen Ebenen

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Austausch sicherheitsrelevanter Daten und Informationen auf allen Ebenen 5472 3648 Rüdiger Weiß

In ihrem Koalitionsvertrag kündigen CDU und FDP an, sich sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen und konstruktiv daran mitzuwirken, die Interoperabilität der vorhandenen und künftigen europäischen und nationalen Datenbanken zwecks eines effektiveren Datenaustauschs zwischen den EU-Mitgliedstaaten, dem Bund und den Bundesländern zu ermöglichen und zu verbessern (S.114). Zu diesem Zweck wolle man eine Bundesratsinitiative einbringen. Weiter versprechen CDU und FDP, dass Ausländer- und Asylbehörden Zugriff auf im Schengener Informationssystem (SIS) gespeicherte Daten erhalten sollen (S. 116). Darüber hinaus kündigt Schwarz-Gelb an, sich stärker an den europäischen Sicherheitsbehörden Europol und Eurojust zu beteiligen, und gegebenenfalls Experten aus Nordrhein-Westfalen dorthin zu entsenden (S. 117).

Tatsächlich hat der Bundesrat in seiner 967. Sitzung am 27.04.2018 auf Initiative NordrheinWestfalens eine Stellungnahme zu zwei Kommissionsvorschlägen zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen verabschiedet. Ende 2017 finalisierte die Europäische Kommission jeweils eine Initiative zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, sowie Asyl und Migration.

Neben dem SIS gibt es mit Eurodac und VIS aktuell zwei weitere Informationssysteme, mithilfe derer sicherheitsrelevante Daten europaweit ausgetauscht werden können. Die Kommission schlägt darüber hinaus die Schaffung drei weiterer Informationssysteme vor (Einreise/Ausreisesystem (EES), Europäisches Reiseinformations-und -genehmigungssystem (ETIAS) und Europäsches Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN)). Diese sechs einander ergänzenden Informationssysteme sollen anhand eines Europäischen Suchportals (ESP) und eines gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten (gemeinsamer BMS), sowie mithilfe eines gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten (CIR) und eines Detektors für Mehrfachidentitäten (MID) gebündelt werden.

Angesichts der Dimension des angestrebten Daten- und Informationsaustausches und der strukturellen Komplexität ist eine Verbesserung der Interoperabilität der einzelnen Systeme durch die von der Kommission vorgeschlagene Bündelung in der Nutzung wahrscheinlich. Welche Auswirkungen und Vorteile die Vorschläge der Kommission allerdings für die Landesebene bedeuten, wird weder in den Kommissionsdokumenten noch in der Stellungnahme des Bundesrats abschließend beantwortet.

In seinem Beschluss fordert der Bundesrat die Bundesregierung lediglich auf „Angesichts der Komplexität und Bedeutung des Vorhabens […] die Länder in den anstehenden Diskussions- und Entscheidungsprozess eng einzubinden“.

Grundsätzlich bleiben eine Vielzahl von Versprechungen der schwarz-gelben Landesregierung auch knapp zweieinhalb Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte unkonkret und die Landesregierung selbst einen Nachweis über deren Verwirklichung oder zumindest die hierzu unternommenen Anstrengungen schuldig.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Welche weiteren Schritte hat die Landesregierung im Nachgang des Bundesratsbeschlusses zu einer verbesserten Interoperabilität von europäischen und nationalen Datenbanken unternommen?
  2. Inwieweit steht Nordrhein-Westfalen im Dialog mit der Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zu einer besseren Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen?
  3. Wie wird Zugriff nordrhein-westfälischer Ausländer- und Asylbehörden – vor allem auch vor dem Hintergrund des Datenschutzes – auf das SIS konkret gewährleistet?
  4. Welche Auswirkungen haben die Vorschläge der Kommission nach Einschätzung der Landesregierung auf Nordrhein-Westfalen?
  5. Inwieweit beteiligt sich NRW stärker bei Europol und Eurojust im Vergleich zur letzten Legislaturperiode 2012-2017?

Meine Kleine Anfrage

So hat der Innenminister meine Fragen beantwortet

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Europapolitik und der deutsch-französischen Zusammenarbeit in NRW

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zur Europapolitik und der deutsch-französischen Zusammenarbeit in NRW 5472 3648 Rüdiger Weiß

Am 03.05.2019 stand der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Herr Ministerpräsident Armin Laschet, zu den Schwerpunkten seines Mandats, dem Ausschuss für Europa- und Internationales, Rede und Antwort. Als Vertreter der Bundesländer und des Bundes rief er dazu auf den Aachener Vertrag durch stärkere Austauschprogramme, Sprachförderung an Schulen, gesellschaftliche Solidarität und Kooperation auf kommunaler und behördlicher Ebene „mit Leben zu füllen“.

In seinen Ausführungen bezeichnete der Ministerpräsident den Aachener Vertrag als „die deutsche Antwort“ auf die Rede des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zu Sorbonne vom 26.11.2017 (Beleg Ausschussprotokoll). Diese Aussage überraschte, angesichts der Tragweite der inhaltlichen Forderungen, die sich in der Sorbonner Rede wiederfinden. Insbesondere in den Bereichen Klimaschutz, Wirtschaft, Solidarität und Sozialkonvergenz wurden nur allgemeine Bruchteile von Macrons Vorschlägen in den Aachener Vertrag aufgenommen. Während sich Frau Kramp-Karrenbauer für „einen gemeinsamen Binnenmarkt für Banken“ aussprach, lehnt sie Solidarität in sozialen Fragen, beispielsweise durch „eine Europäisierung der Sozialsysteme und des Mindestlohns“, ab.1 Diese Zurückhaltung auf deutscher Seite spiegelt die Unentschlossenheit und die widersprüchlichen Signale der CDU bei wichtigen Fragen der europäischen Zusammenarbeit wider. Die offensichtlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen der CDU Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und ihrem Stellvertreter Armin Laschet bei Themen wie einer europäischen CO2-Steuer oder einer Förderung der Sozialkonvergenz, lassen befürchten, dass nicht nur auf Bundesebene sondern auch in Nordrhein-Westfalen das europäische Projekt nicht die so dringend benötigten Impulse für seine Weiterentwicklung erfährt. Insbesondere bei der Debatte um eine mögliche CO2-Steuer wurden die Meinungsverschiedenheiten deutlich. Während der Ministerpräsident aussagte er „halte das für falsch, einfach Nein zu sagen“2, unterstellte Frau Kramp-Karrenbauer den Befürwortern Denkfaulheit: “Deswegen ist die Frage, ob wir, weil wir zu faul sind zum Nachdenken, ob es bessere Methoden gibt, einfach mal insbesondere kleine Leute über Gebühr belasten.”

Angesichts sich wandelnder Mehrheitsverhältnisse im Europäische Parlament, der nach wie vor bestehenden Unklarheiten über die Zukunft der EU-Finanzen und des künftigen Führungspersonals auf europäischer Ebene sowie der großen Herausforderungen denen sich die EU aktuell ausgesetzt sieht, muss für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens Klarheit über die Rolle NRWs im europäischen Kontext herrschen.

Aus diesen Umständen ergeben sich die folgenden Fragen:

  1. Welche Schritte wird der Ministerpräsident und Bevollmächtigter unternehmen, um auf die noch offen gebliebenen Fragen der Sorbonne-Rede des französischen Staatspräsidenten Macron (auch gegen die inhaltliche Gegenpositionierung der CDU-Parteichefin KrampKarrenbauer) zu antworten?
  2. Mehrfach wurde von der Landesregierung betont, wie wichtig es sei, den Aachener Vertrag „mit Leben zu füllen“. Was genau können die Bürgerinnen und Bürger NordrheinWestfalens diesbezüglich von Ministerpräsident Laschet erwarten, auch vor dem Hintergrund der großen Meinungsverschiedenheiten innerhalb der CDU?
  3. Welche konkreten Initiativen plant die Landesregierung um in der Frage der deutsch-französischen Freundschaft eine ernsthafte Antwort auf Macrons Rede von Sorbonne zu geben, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik?
  4. Welche Schritte unternimmt Europaminister Holthoff-Pförtner um den Aachener Vertrag in NRW umzusetzen?
  5. Was wurde konkret unternommen um den Aachener Vertrag offen gegenüber anderen europäischen Ländern, wie z.B. Polen, zu gestalten und diese Staaten aktiv in die deutsch-französischen Initiativen der Zusammenarbeit miteinzubeziehen?

So hat der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales meine Fragen beantwortet

Europa vor Ort – Mülheim

Europa vor Ort – Mülheim 4032 3024 Rüdiger Weiß

Am vergangenen Freitag bin ich der Einladung von Hannelore Kraft dankend gefolgt und war gerne Teil der “Europa vor Ort” – Veranstaltung in Mülheim. Veranstaltungsort war das “Haus der Wirtschaft” und wir konnten mit einem toll besetzten Podium den Themenkomplex noch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Vielen Dank an die Referenten Mirko Fels (Leiter Vorstandsstab Verbraucherzentrale NRW e.V.) und Thomas Müller (Stellvertretender Vorsitzender Wirtschaftsjunioren NRW); wir konnten die aktuelle Lage Europas so unter wirtschaftlichen und verbraucherschutzrechtlichen Aspekten gleichermaßen mit allen Gästen besprechen und diskutieren.

Jugend-Landtag 2019

Jugend-Landtag 2019 150 150 Rüdiger Weiß

 

 

Abgeordnete für drei Tage

Jetzt bewerben für den nächsten „Jugend-Landtag“

Vom 04. bis 06. Juli 2019 wird in der Landeshauptstadt Düsseldorf der zehnte „Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen“ stattfinden. Der Landtag Nordrhein-Westfalen möchte so Jugendlichen die Möglichkeit geben, Politik und Demokratie hautnah zu erleben.

Ein junger Mensch im Alter zwischen 16 bis 20 Jahren kann .Rüdiger Weiß dann im Parlament drei Tage lang „vertreten“. Sämtliche Kosten – auch Übernachtung und Verpflegung – werden vom Landtag übernommen (Fahrtkosten werden anteilig erstattet). Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige direkt bei Rüdiger Weiß. Denn jede/r Abgeordnete kann (möglichst aus seinem Wahlkreis) einen jungen Menschen einladen.

Seit 2008 findet der dreitägige „Jugend-Landtag“ im Düsseldorfer Parlament statt. Dabei werden die parlamentarischen Abläufe von Fraktionssitzungen über Ausschuss-Sitzungen bis hin zur Plenarsitzung nachgestellt. Rund 2200 Jugendliche konnten seitdem in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und den Arbeitsalltag eines Politikers bzw. einer Politikerin selbst erleben. Ziel ist es, über die parlamentarische Arbeit zu informieren und zu langfristigem politischem Engagement zu ermuntern.

Auch der zehnte Jugend-Landtag wird sich mit aktuellen Themen beschäftigen. Die Beschlüsse der „Jugend-Landtagsabgeordneten“ werden dem Hauptausschuss des realen Parlaments anschließend zur Weiterbearbeitung gegeben.

Ausreichend für die Bewerbung sind eine Mail, ein Fax oder ein Brief mit (E-Mail-) Adresse, Altersangabe sowie einer kurzen Erläuterung, warum man beim Jugend-Landtag mitmachen möchte.

 

Bewerbungsschluss ist Dienstag, 14. Mai 2019.

 

Weitere Informationen zum Jugend-Landtag sind erhältlich beim Sachbereich „Schülerprogramme, Jugendparlament“ des Landtags NRW, Dorothea Dietsch, Telefon: 0211/884-2450, Mail: dorothea.dietsch@landtag.nrw.de. Impressionen und Berichte von den bisherigen Jugend-Landtagen finden sich auf der Internetseite www.jugend-landtag.de in der Rubrik “Jugend-Landtag”.

 

Kontakt:

 

Landtagsbüro Rüdiger Weiß

Annabel Reymann (wiss. Mitarbeiterin)

annabel.reymann@landtag.nrw.de

Martin Pechatscheck (wiss. Mitarbeiter)

martin.pechatscheck@landtag.nrw.de

0211-8842708

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Aufbau der “Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik”

Rüdiger Weiss: Kleine Anfrage zum Aufbau der “Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik” 5472 3648 Rüdiger Weiß

Im Haushaltsplan 2019 heißt es, es werden Mittel für die „externe Unterstützung zur Konzeption und Installation der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ bereitgestellt. Die Ausgaben für die Beratung durch wissenschaftliche Sachverständige und Honorarkräfte (Titel 427 64) sowie für Gutachten, Sachverständige, Werkverträge und Ähnliches (Titel 526 64) im Bereich Internationales und Eine Welt (Titelgruppe 64) wurden insgesamt im Vergleich zum Vorjahr um 200.000 Euro erhöht. Am 22.03.2019 schrieb die Staatskanzlei nun eine Stelle als Referent*In für den Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ aus. Diese Stelle umfasst unter anderem die „Planung und Organisation des Aufbaus“ der Akademie, die „Koordination der Einrichtung der entsprechenden Immobilien“ sowie die „Erarbeitung eines Nutzungs- und Finanzierungsprojekts“.

Diese Ausschreibung einer Referentenstelle, wenn bereits Mittel zur externen Unterstützung und Beratung bereitgestellt wurden, gibt Anlass zur Nachfrage.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Warum schreibt die Staatskanzlei eine Referentenstelle für den Aufbau der „NordrheinWestfälischen Akademie für Internationale Politik“ aus, wenn gleichzeitig Gelder zur externen Unterstützung und Beratung bereitgestellt wurden?
  2. Worin unterscheiden sich die Aufgaben des Referenten/der Referentin von jenen der externen Gutachter und Sachverständigen?
  3. An wen wurden bereits Aufträge an externe Gutachten und Beratung vergeben?
  4. Welche Fachabteilungen/Ressorts sind am Aufbau der „Nordrhein-Westfälischen Akademie für Internationale Politik“ beteiligt?
  5. Welche Immobilien sollen in Abstimmung mit dem BLB NRW zum Zwecke des Aufbaus der Akademie koordiniert und eingerichtet werden?

Die Antworten des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales finden Sie hier

Podiumsdiskussion an der Realschule Oberaden

Podiumsdiskussion an der Realschule Oberaden 1024 768 Rüdiger Weiß

Heute bin ich der Einladung der Realschule Oberaden gefolgt und war Gast einer Podiumsdiskussion, die die SchülerInnen selbständig organisierten und thematisch vorbereiteten✍️ Dabei ging es um viele verschiedene Inhalte: Wie kann Inklusion an den Schulen NRWs besser strukturiert werden? Wie können Konzepte für ein digitales Klassenzimmer aussehen? Vielen Dank für die Einladung und die aufgeschlossene Diskussion!